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Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für Ammoniak-Kälteanlagen​

Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für Ammoniak-Kälteanlagen​​

Rechtliche Grundlagen

Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan wird durch verschiedene Vorschriften gefordert:

  • TRAS 110 (Kapitel 4.10) – Verpflichtet Betreiber zur Erstellung eines Notfallplans.
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 5 – Erfordert Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen.
  • 12. BImSchV (Störfallverordnung) – Pflicht für Betriebe mit größeren Mengen Ammoniak.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verlangen Notfallmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 725) – Enthält Anforderungen an Gaswarn- und Explosionsschutzmaßnahmen.

Ziel des Alarm- und Gefahrenabwehrplans

  • Schutz von Mitarbeitern und Besuchern
  • Vermeidung von Sach- und Umweltschäden
  • Schnelle und koordinierte Notfallreaktion
  • Klare Abläufe für Feuerwehr und Rettungskräfte

Mögliche Gliederung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans

1. Allgemeine Angaben

  • Name und Anschrift des Betriebs
  • Verantwortliche Personen (Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragte)
  • Kontaktdaten von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
  • Beschreibung der Ammoniak-Kälteanlage (Standort, Maschinenraum, Sicherheitsventile)

2. Gefahrenanalyse

  • Gefährdung durch Ammoniak (Toxizität, Brandförderung, Wassergefährdung)
  • Kritische Betriebsbereiche (Maschinenraum, Sicherheitsventile, Rohrleitungen)
  • Externe Gefahrenquellen (z. B. nahe Straßen, Wohngebiete)

3. Alarmierung und Notfallkommunikation

  • Auslösung des Alarms (durch Gaswarnanlage oder manuell)
  • Art der Alarmierung (akustische Signale, automatische Benachrichtigung)
  • Benachrichtigte Stellen (ständig besetzte Stelle, Feuerwehr, Techniker)

4. Maßnahmen bei Ammoniak-Freisetzung

4.1 Voralarm (150–500 ppm)

  • Automatische Aktivierung der Notlüftung
  • Alarmierung der ständig besetzten Stelle
  • Persönliche Schutzausrüstung bereithalten

4.2 Hauptalarm (ab 1.000 ppm)

  • Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile
  • Notfallteam begibt sich zu den Maschinenräumen
  • Alarmierung der Feuerwehr

4.3 Notabschaltung (ab 10.000 ppm)

  • Komplette Abschaltung der Anlage (stromlos)
  • Evakuierung gefährdeter Bereiche
  • Feuerwehr übernimmt mit Atemschutz

5. Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen

  • Fluchtwege aus dem Maschinenraum
  • Sammelplätze für Mitarbeiter und Besucher
  • Spezielle Maßnahmen für eingeschränkte Personen

6. Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

  • Bereitstellung von Lageplänen und Sicherheitsdaten
  • Gemeinsame Schulungen und Begehungen
  • Durchführung von Feuerwehrübungen 

7. Dokumentation und Schulung

  • Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter
  • Dokumentation von Alarmproben und Notfallübungen
  • Überprüfung und Aktualisierung des Plans