Der Eismeister
Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für Ammoniak-Kälteanlagen

Rechtliche Grundlagen
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan wird durch verschiedene Vorschriften gefordert:
- TRAS 110 (Kapitel 4.10) – Verpflichtet Betreiber zur Erstellung eines Notfallplans.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 5 – Erfordert Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen.
- 12. BImSchV (Störfallverordnung) – Pflicht für Betriebe mit größeren Mengen Ammoniak.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verlangen Notfallmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten.
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 725) – Enthält Anforderungen an Gaswarn- und Explosionsschutzmaßnahmen.
Ziel des Alarm- und Gefahrenabwehrplans
- Schutz von Mitarbeitern und Besuchern
- Vermeidung von Sach- und Umweltschäden
- Schnelle und koordinierte Notfallreaktion
- Klare Abläufe für Feuerwehr und Rettungskräfte
Mögliche Gliederung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans
1. Allgemeine Angaben
- Name und Anschrift des Betriebs
- Verantwortliche Personen (Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragte)
- Kontaktdaten von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
- Beschreibung der Ammoniak-Kälteanlage (Standort, Maschinenraum, Sicherheitsventile)
2. Gefahrenanalyse
- Gefährdung durch Ammoniak (Toxizität, Brandförderung, Wassergefährdung)
- Kritische Betriebsbereiche (Maschinenraum, Sicherheitsventile, Rohrleitungen)
- Externe Gefahrenquellen (z. B. nahe Straßen, Wohngebiete)
3. Alarmierung und Notfallkommunikation
- Auslösung des Alarms (durch Gaswarnanlage oder manuell)
- Art der Alarmierung (akustische Signale, automatische Benachrichtigung)
- Benachrichtigte Stellen (ständig besetzte Stelle, Feuerwehr, Techniker)
4. Maßnahmen bei Ammoniak-Freisetzung
4.1 Voralarm (150–500 ppm)
- Automatische Aktivierung der Notlüftung
- Alarmierung der ständig besetzten Stelle
- Persönliche Schutzausrüstung bereithalten
4.2 Hauptalarm (ab 1.000 ppm)
- Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile
- Notfallteam begibt sich zu den Maschinenräumen
- Alarmierung der Feuerwehr
4.3 Notabschaltung (ab 10.000 ppm)
- Komplette Abschaltung der Anlage (stromlos)
- Evakuierung gefährdeter Bereiche
- Feuerwehr übernimmt mit Atemschutz
5. Evakuierungs- und Rettungsmaßnahmen
- Fluchtwege aus dem Maschinenraum
- Sammelplätze für Mitarbeiter und Besucher
- Spezielle Maßnahmen für eingeschränkte Personen
6. Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Bereitstellung von Lageplänen und Sicherheitsdaten
- Gemeinsame Schulungen und Begehungen
- Durchführung von Feuerwehrübungen
7. Dokumentation und Schulung
- Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter
- Dokumentation von Alarmproben und Notfallübungen
- Überprüfung und Aktualisierung des Plans