Der Eismeister

Feuerwehrübung

Allgemein

Die TRAS 110 (Technische Regel für Anlagensicherheit – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen) gibt Vorgaben für die sichere Planung, den Betrieb und die Instandhaltung von Kälteanlagen mit Ammoniak als Kältemittel. Diese Regel dient dazu, Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, insbesondere durch vorbeugende Maßnahmen gegen Leckagen oder Störfälle.

In Bezug auf Feuerwehrübungen und die TRAS 110 können folgende Punkte festgehalten werden:

  • Vorbereitung auf Notfälle
    • Die TRAS 110 legt besonderen Wert darauf, dass Betreiber von Ammoniak-Kälteanlagen Notfallmaßnahmen einplanen.
    • Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Rettungskräften.
  • Schulungen und Übungen
    • Feuerwehren sollten regelmäßig über die Gefahren von Ammoniak informiert werden.
    • Es sind Übungen durchzuführen, um effektive Reaktionen auf Leckagen oder andere Notfälle sicherzustellen.
  •  Alarmpläne
    • Es müssen klare Alarm- und Notfallpläne erstellt werden, die im Fall eines Ammoniak-Austritts greifen.
    • Diese Pläne sind mit der Feuerwehr abzustimmen und regelmäßig zu testen.
  • Zugang für Rettungskräfte
    • Die Feuerwehr muss im Notfall schnellen und sicheren Zugang zur Anlage haben.
    • Flucht- und Rettungswege sind entsprechend zu kennzeichnen und freizuhalten.
  • Bereitstellung von Informationen
    • Die Feuerwehr sollte detaillierte Informationen über die Anlage, das verwendete Kältemittel und potenzielle Gefahren erhalten.
    • Dazu gehören Lagepläne, Sicherheitsdatenblätter und Beschreibungen der Sicherheitseinrichtungen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Feuerwehrleute müssen mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet sein, um sich im Falle eines Ammoniak-Unfalls zu schützen.

Zusammenfassung:
Die Zusammenarbeit zwischen Betreibern von Ammoniak-Kälteanlagen und der Feuerwehr ist entscheidend, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können. Die TRAS 110 bietet hierfür einen strukturierten Rahmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten auf mögliche Störfälle vorbereitet sind.

Platzbedarf und Sicherheitsabstände bei Feuerwehrübungen

Ein zentraler Punkt bei Einsätzen rund um Ammoniak-Kälteanlagen ist der notwendige Sicherheitsabstand zum Gefahrenbereich. Ammoniak ist ein giftiges Gas, das bereits in geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein kann. Daher muss die Feuerwehr mit ausreichend Abstand zum Objekt agieren, um nicht selbst gefährdet zu werden.

Ebenso wichtig ist der Platzbedarf vor Ort. Bei größeren Einsätzen rücken nicht nur Löschfahrzeuge an, sondern auch Spezialfahrzeuge wie Messfahrzeuge, Einsatzleitwagen oder Einheiten zur Dekontamination. Diese benötigen entsprechend große freie Flächen, sowohl zum Parken als auch zum Aufbau von Arbeitsbereichen.

Ein besonders sensibler Bereich ist der sogenannte Dekontaminationsbereich. Hier werden die Einsatzkräfte, die direkten Kontakt mit dem Gefahrstoff hatten, nach dem Einsatz dekontaminiert, um eine Ausbreitung des Stoffes zu verhindern und die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Dabei ist darauf zu achten, dass Zufahrten für nachrückende Einsatzkräfte nicht blockiert werden und Rettungswege jederzeit frei bleiben. Eine durchdachte Einsatzplanung und eine frühzeitige Einbindung der Feuerwehr im Rahmen von Begehungen oder Übungen tragen wesentlich dazu bei, dass im Ernstfall alles reibungslos funktioniert.

Ortskundige Person im Einsatzfall

Gemäß TRAS 110 ist sicherzustellen, dass im Notfall eine ortskundige und unterwiesene Person den Einsatzkräften zur Verfügung steht. Diese Person muss mit der Ammoniak-Kälteanlage, deren Aufbau und den relevanten Sicherheitseinrichtungen vertraut sein. Sie ist Ansprechpartner für die Feuerwehr und kann wichtige Informationen zur Lage der Anlage, zu Gefahrenquellen und zur Bedienung von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Absperrventilen oder Not-Aus-Schaltern) geben.

Die ortskundige Person unterstützt zudem bei der Umsetzung des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans (BAGAP) und sorgt dafür, dass Maßnahmen wie Abschaltungen oder Räumungen zügig eingeleitet werden können. Ihre Anwesenheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehrstrategie und sollte in den Notfallplänen fest verankert sein.

Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erforderlich

Um der Forderung der TRAS 110 nach einer ständig verfügbaren ortskundigen Person gerecht zu werden, ist ein durchgehender Bereitschaftsdienst erforderlich – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag. Nur so kann im Ereignisfall sichergestellt werden, dass die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte sofort unterstützt werden, auch außerhalb der regulären Betriebszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen.

Ein solcher Bereitschaftsdienst bedeutet, dass jederzeit eine unterwiesene und ortskundige Person erreichbar ist – telefonisch und im Bedarfsfall auch innerhalb kürzester Zeit vor Ort. Diese Person muss in der Lage sein, technische Fragen zur Kälteanlage zu beantworten, sicherheitsrelevante Einrichtungen zu bedienen und die Einsatzkräfte bei der Gefahrenabwehr aktiv zu unterstützen.

Die Einrichtung eines solchen Dienstes ist nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein sicherheitstechnischer Faktor. Ohne diese Erreichbarkeit wäre eine schnelle und zielgerichtete Reaktion im Notfall nicht möglich – was bei einem Gefahrstoff wie Ammoniak erhebliche Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte mit sich bringen würde.

Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP)

Für Ammoniak-Kälteanlagen ist ein Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) zwingend erforderlich. Dieser Plan beschreibt detailliert die Vorgehensweise bei unterschiedlichen Störfällen oder Gefahrenszenarien – beispielsweise bei einer Leckage, einem Brand im Maschinenraum oder einem Druckanstieg in der Anlage.

Um eine schnelle und gezielte Gefahrenabwehr zu ermöglichen, muss der BAGAP gut sichtbar und jederzeit zugänglich sein – idealerweise in einem wetterfesten Kasten direkt an den Zugängen zum Maschinenraum. So kann die eintreffende Feuerwehr sofort auf alle wichtigen Informationen zugreifen.

Der BAGAP sollte unter anderem folgende Inhalte enthalten:

  • Beschreibung typischer Notfallszenarien mit konkreten Maßnahmen
  • Lage und Kennzeichnung aller sicherheitsrelevanten Armaturen (z. B. Absperrventile)
  • Hinweise zu sicherem Verhalten im Gefahrenbereich
  • Übersicht über Not-Aus-Schalter, Gaswarneinrichtungen und Fluchtwege
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Personen und der Betriebsleitung

Nur wenn der BAGAP aktuell, vollständig und gut auffindbar ist, kann die Feuerwehr im Ernstfall gezielt und effizient handeln. Der Plan stellt somit ein zentrales Bindeglied zwischen Betreiber und Einsatzkräften dar.

Rollgabelschlüssel als wichtiges Hilfsmittel für die Feuerwehr

Ein oft übersehener, aber im Einsatzfall essenzieller Ausrüstungsgegenstand ist der Rollgabelschlüssel, der sich unbedingt im Eingangsbereich zum Maschinenraum befinden muss – gut sichtbar und griffbereit, idealerweise direkt neben dem betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP).

Viele Absperrventile an Ammoniak-Kälteanlagen können nur mit einem passenden Rollgabelschlüssel betätigt werden. Ohne dieses Werkzeug ist es der Feuerwehr im Ernstfall nicht möglich, die Anlage schnell und sicher außer Betrieb zu setzen. Zeitverzögerungen durch fehlende oder unauffindbare Werkzeuge können zu einer massiven Gefährdungslage führen – sowohl für Einsatzkräfte als auch für Menschen in der Umgebung.

Der Rollgabelschlüssel stellt damit ein einfaches, aber entscheidendes Bindeglied zwischen Anlage und Rettungskräften dar. Seine jederzeitige Verfügbarkeit am Maschinenraumeingang gehört zur Grundausstattung im Sinne der TRAS 110 und sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Feuerwehrübung