Der Eismeister
Prüfungs-Intervalle
Allgemein
GRUNDSÄTZLICH
Die Ergebnisse der Prüfung sollten dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies ist nicht nur für den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung wichtig, sondern kann auch bei eventuellen Haftungsfragen eine Rolle spielen.
Haftungsausschluss
Die angegebenen Prüfintervalle basieren auf allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und anerkannten technischen Regeln. Sie dienen als Orientierung für Betreiber von Eislaufhallen und vergleichbaren Einrichtungen. Die tatsächlichen Prüfintervalle können jedoch von den hier genannten Vorgaben abweichen.
Die Grundlage für die konkreten Prüfanforderungen eines Betriebs bildet eine individuelle Gefährdungsbeurteilunggemäß den geltenden Vorschriften. Diese Gefährdungsbeurteilung muss durch den Betreiber oder eine fachkundige Person erstellt werden und berücksichtigt spezifische betriebliche Gegebenheiten sowie potenzielle Risiken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten, Wartungsintervalle und Sicherheitsmaßnahmen beim Betreiber liegt. Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird nicht übernommen. Änderungen gesetzlicher Vorgaben oder betriebliche Anpassungen können eine Anpassung der Prüfintervalle erforderlich machen.
Für verbindliche Aussagen zu Prüfpflichten und Wartungsintervallen wird empfohlen, sich an zuständige Fachstellen, Sachverständige oder die jeweiligen Behörden zu wenden.
Tägliche Kontrollen
- Kälteanlage (Ammoniak- oder CO₂-Kälteanlagen) → Sichtkontrolle (Druckanzeigen, Leckageprüfung, Betriebsparameter)
- Gaswarnanlage → Funktionskontrolle (Anzeige, Alarme)
- Allgemeine Sichtkontrolle der Eishalle → Zustand der Banden, Tore, Beleuchtung, Stolperfallen
- Notausgangsbeleuchtung → Sichtkontrolle auf Funktion
Monatliche Kontrollen
- Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung → Funktionstest
- Feuerlöscher → Sichtkontrolle (Plomben, Beschädigungen)
- Fluchttüren, Notausgänge und Brandschutztüren → Sichtprüfung auf freie Zugänglichkeit und Funktion
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) → Sichtkontrolle durch den Betreiber
- Automatisierter Externer Defibrillator (AED) → Funktionsprüfung
- Leitern und Tritte → Sichtprüfung auf Schäden oder Abnutzung
- Wandhydranten → Sichtkontrolle durch den Betreiber
Vierteljährliche (alle 3 Monate) Kontrolle
- Baumschau → Sichtprüfung von Bäumen auf dem Gelände auf Standsicherheit (nach regionalen Vorschriften)
- Lüftungsanlage / Klimaanlage → Filterkontrolle
- Mobile elektrische Geräte (z. B. Verlängerungskabel, Handmaschinen) → Sichtkontrolle auf Beschädigungen
Vierteljährliche (alle 3 Monate) Kontrolle
- Erste-Hilfe-Kästen → Überprüfung auf Vollständigkeit gemäß DIN 13157
- Prüfung von Leitern und Tritten → Erweiterte Prüfung durch eine befähigte Person
- Mobile elektrische Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel) → Elektrische Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Brandschutztüren → Prüfung auf ordnungsgemäße Funktion
- Blitzschutzanlage → Sichtprüfung durch den Betreiber
Halbjährliche (alle 6 Monate) Kontrolle
- Erste-Hilfe-Kästen → Überprüfung auf Vollständigkeit gemäß DIN 13157
- Prüfung von Leitern und Tritten → Erweiterte Prüfung durch eine befähigte Person
- Mobile elektrische Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel) → Elektrische Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Brandschutztüren → Prüfung auf ordnungsgemäße Funktion
- Blitzschutzanlage → Sichtprüfung durch den Betreiber
Jährliche (alle 12 Monate) Kontrolle
- Feuerlöscher → Wartung durch Fachfirma gemäß DIN 14406-4
- Elektrische Türen, Rolltore, Sektionaltore → Prüfung gemäß ASR A1.7
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) → Prüfung nach DIN 18232
- Lüftungsanlage / Klimaanlage → Wartung und Reinigung nach VDI 6022
- Kälteanlage (Ammoniak- oder CO₂) → Wartung durch eine Kältefachfirma
- Notbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung → Wartung durch eine Fachfirma
- Gaswarnanlage → Wartung und Kalibrierung durch eine Fachfirma
- Fluchttüren, Notausgänge und Brandschutztüren → Funktionsprüfung durch Fachpersonal
- Sprinkleranlagen (falls vorhanden) → Prüfung durch Fachfirma nach DIN 14489
- Prüfung von festen elektrischen Anlagen (z. B. Schaltschränke, Verteilungen) → Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Brandmeldeanlage → Wartung und Funktionsprüfung durch eine Fachfirma
- Druckanlagen (z. B. Druckbehälter, Kompressoren) → Sicherheitsprüfung nach BetrSichV
- Fahrstuhl → Prüfung nach BetrSichV (TÜV oder Sachverständiger)
- Fehlerstromschutzschalter (RCD/Fi-Schalter) → Prüfung nach DIN VDE 0100-600
Alle 2 Jahre Kontrolle
- Feuerlöscher → Wiederholungsprüfung gemäß ASR A2.2
- Atemschutzmasken & Vollvisiermasken (z. B. für Kälteanlagenarbeiten) → Überprüfung durch Betriebsarzt (Tauglichkeit)
- Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen → Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Alle 3 Jahre Kontrolle
- Legionellenprüfung (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) → Pflicht für Anlagen mit Duschen oder großen Warmwasserspeichern
- Hygienische Inspektion von Lüftungsanlagen (ohne Befeuchtung) → Prüfung nach VDI 6022
Alle 4 Jahre Kontrolle
Hauptprüfung der gesamten elektrischen Installation → Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
Alle 5 Jahre Kontrolle
- Druckprüfung des Sprinklertanks
- Wiederholungsprüfung von Kälteanlagen mit hohen Füllmengen
- Blitzschutzanlage → Fachgerechte Prüfung nach DIN EN 62305
- Feuerwehrpläne → Überprüfung und Aktualisierung nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr
- Heizungsanlage → Überprüfung nach EnEV (Energieeinsparverordnung)