Der Eismeister

Betriebliche Unterweisungen

Allgemein

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Risiken zu schützen. Dies umfasst auch die Pflicht, die Mitarbeiter über bestehende Gefährdungen am Arbeitsplatz aufzuklären und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu siehe insbesondere § 12 ArbSchG.

Siehe hierzu §12 ArbSchG Hier > 

Grundlage der Betrieblichen Unterweisung

Die betriebliche Unterweisung basiert auf gesetzlichen Vorschriften und Normen, die den Arbeitgeber verpflichten, seine Arbeitnehmer über Gefährdungen am Arbeitsplatz und entsprechende Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Grundlage für die betriebliche Unterweisung in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Insbesondere sind folgende Regelungen relevant:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gemäß § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Pflicht, seine Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechend den Anforderungen der Tätigkeit zu unterweisen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungen angepasst sein und regelmäßig wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich. Sie muss zudem bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Auch hier wird die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers hervorgehoben.

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen besteht eine besondere Unterweisungspflicht. Arbeitnehmer müssen über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zu ihrem Schutz informiert werden.

Neben diesen gesetzlichen Vorgaben gibt es je nach Branche und Tätigkeitsbereich weitere spezifische Regelungen und Normen, die Unterweisungspflichten für Arbeitgeber festlegen.

In der Praxis wird die betriebliche Unterweisung oft durch Betriebsanweisungen, Schulungen und Informationsmaterialien umgesetzt. Das Ziel ist stets, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen

Art der Unterweisung

Die Unterweisung muss von einer geeigneten Person erfolgen und sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen spätestens aber bei der ersten Aufnahme der Tätigkeit. 

Die Unterweisung sollte schriftliche dokumentiert werden.

  • Was wurde unterwiesen
  • Wer wurde unterwiesen
  • Wann und wo wurde unterwiesen

Die unterwiesenen Personen sollten dafür unterschrieben, dass sie die Unterweisung erhalten haben und verstanden haben. 

Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung weist auf Gefahren hin und erklärt die entsprechenden Schutzmaßnahmen, die gegen diese Gefahren vorgenommen werden müssen.  

Sie enthält auch Informationen über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen oder anderen potenziellen Gefahrenquellen sowie Verhaltensweisen im Störungsfall oder bei Unfällen.

Die betriebliche Unterweisung basiert auf der Betriebsanweisung. Dieses ist meistens ein DIN A4 Bogen mit einem farbigen Rahmen. 

  • orange für Gefahrstoffe,
  • blau für Arbeitsmittel und
  • gelb für gentechnische Anlagen
  • grün oder pink für biologische Arbeitsstoffe

Diese Betriebsanweisungen sind an den entsprechenden Orten gut sichtbar aufzuhängen, so dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat sich jederzeit zu informieren.