Der Eismeister
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Versammlungsstätten
Grundlage
Ein durchdachtes Sicherheitskonzept ist essenziell, um Besucher, Mitarbeiter und Teilnehmer bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten zu schützen. Je nach Größe und Art der Veranstaltung kann ein solches Konzept gesetzlich vorgeschrieben sein.
Wann ist ein Sicherheitskonzept erforderlich?
Ein Sicherheitskonzept muss erstellt werden, wenn:
- die Art der Veranstaltung besondere Risiken mit sich bringt (z. B. Konzerte, Sportevents, Eisdiscos, Pyrotechnik, Großveranstaltungen),
- die Veranstaltung mit einem hohen Besucherandrang oder besonderen Sicherheitsanforderungen verbunden ist,
- die Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze hat, unabhängig von der Veranstaltung,
- es behördlich angeordnet wird, insbesondere bei Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum.
Warum ist ein Sicherheitskonzept wichtig?
Ein fundiertes Sicherheitskonzept sorgt nicht nur für gesetzliche Konformität, sondern schützt aktiv die Sicherheit aller Beteiligten. Es stellt sicher, dass im Notfall schnelle und koordinierte Maßnahmen ergriffen werden können, um Gefahren zu minimieren.
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts und muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen für den Schutz von Teilnehmern, Personal und Besuchern getroffen werden.
Ein Sicherheitskonzept muss individuell auf die jeweilige Veranstaltung und den Veranstaltungsort abgestimmt sein. Dabei sind insbesondere die Art der Veranstaltung, die Besucherzahl und mögliche Risiken zu berücksichtigen.
Die Erstellung eines Sicherheitskonzepts erfordert die enge Zusammenarbeit mit relevanten Behörden und Organisationen, darunter:
- Polizei (Einsatzplanung, Verkehrslenkung, Sicherheitslage)
- Feuerwehr (Brandschutz, Evakuierung, Notfallmaßnahmen)
- Sanitätsdienste (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, ASB)
- Ordnungsamt (Genehmigungen, Einhaltung rechtlicher Vorgaben)
- Katastrophenschutz (Koordination bei Großschadenslagen)
- Sicherheitsdienstleister (Zugangskontrollen, Sicherheitskonzepte vor Ort)
- Fan-Beauftragte oder Veranstaltungsordner (je nach Event, z. B. bei Sportveranstaltungen)
Zusätzlich können je nach Veranstaltung weitere Institutionen wie Umweltschutzbehörden, Verkehrsbetriebe oder private Dienstleister in die Planung einbezogen werden.
Nur durch eine professionelle Planung und Abstimmung kann ein reibungsloser und sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden.
Gliederung des Sicherheitskonzeptes
1. Krisenteam und Zuständigkeiten
- Benennung von Verantwortlichen (Sicherheitsleiter, Veranstaltungsleitung)
- Kontaktdaten aller relevanten Personen
- Zusammenarbeit mit Behörden (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste, Ordnungsamt)
2. Veranstaltungsbeschreibung
- Art und Dauer der Veranstaltung
- Erwartete Besucherzahl und Besucherstruktur (z. B. Familien, Jugendliche, Risikogruppen)
- Besondere Risiken (z. B. Pyrotechnik, Alkohol, hohe Menschenmengen)
3. Flächennutzung und Evakuierung
- Lageplan der Veranstaltungsfläche
- Zufahrtswege für Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst)
- Flucht- und Evakuierungswege sowie Sammelpunkte
- Sicherheitszonen (z. B. Zuschauerbereich, Bühnenbereich, VIP-Bereich)
4. Infrastruktur und Versorgungsstellen
- Beleuchtungskonzept (Notbeleuchtung, Fluchtwege)
- Sanitäre Anlagen und Wasserversorgung
- Erste-Hilfe-Stationen und Sanitätsdienste
- Strom- und Notstromversorgung
- Absperrungen und Kontrollpunkte
5. Kommunikation und Informationsfluss
- Kommunikationswege zwischen Sicherheitskräften, Veranstaltern und Behörden
- Warn- und Durchsagesysteme für Besucher
- Informationsmittel für Notfälle (z. B. Lautsprecherdurchsagen, digitale Anzeigen)
- Notfallnummern für interne Kommunikation
6. Notfall- und Reaktionspläne
Maßnahmen für verschiedene Szenarien:
- Panik und Menschenmassenbewegungen
- Brand oder Rauchentwicklung
- Technische Ausfälle (z. B. Strom, Lautsprechersysteme)
- Unwetter, Naturkatastrophen (z. B. Sturm, Starkregen, Hitze)
- Gewaltvorfälle (z. B. Auseinandersetzungen, Terrorgefahr)
- Medizinische Notfälle (z. B. Massenanfall von Verletzten, Kreislaufprobleme)
7. Präventive Maßnahmen und Kontrollen
- Einlasskontrollen und Sicherheitskontrollen
- Maßnahmen zur Besucherlenkung (z. B. Absperrungen, Einlassmanagement)
- • Zugangsbeschränkungen für kritische Bereiche (z. B. Bühnen, Technikräume)
- Alkohol- und Drogenkontrollen, Jugendschutzmaßnahmen
8. Zusammenarbeit mit Behörden und Genehmigungen
- Einbindung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Ordnungsamt
- Dokumentation der behördlichen Auflagen und erteilten Genehmigungen
- Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften (z. B. Versammlungsstättenverordnung)
9. Dokumentation und Nachbereitung
- Protokollierung von Vorfällen und Notfalleinsätzen
- Evaluierung nach der Veranstaltung (Was hat funktioniert? Wo gab es Probleme?)
- Verbesserungsvorschläge für zukünftige Veranstaltungen