Der Eismeister
Personal
Sanitäter / RTW / KTW / Notärzte
Um die erforderliche Anzahl der Helfer für eine Veranstaltung zu bestimmen, kann der Maurer-Algorithmus herangezogen werden. Dieser Algorithmus bietet eine Methode zur Ermittlung des Bedarfs.
Eine zusätzliche Grundlage zur Bestimmung der Helferanzahl bieten das Sicherheitskonzept und die Gefährdungsbeurteilung. Es ist wichtig zu beachten, dass die VStättVO keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der benötigten Helfer macht.
Bei den Fahrzeugen bezeichnet die Abkürzung „RTW“ einen Rettungswagen und „KTW“ einen Krankentransportwagen.
Feuerwehr / Brandsicherheitswache
Die Grundlage zur Bestimmung der Anzahl der Helfer bildet entweder das Sicherheitskonzept oder die Gefährdungsbeurteilung. Die VStättVO macht keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der benötigten Helfer. Eine Ausnahme bildet jedoch die Regelung in vielen Versammlungsstättenverordnungen: Hier ist bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder bei Szenenflächen, die über 200 Quadratmeter groß sind, eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben
Sicherheitspersonal
Die Grundlage zur Bestimmung der Anzahl der Helfer bildet entweder das Sicherheitskonzept oder die Gefährdungsbeurteilung. In diesen Dokumenten werden potenzielle Risiken analysiert und die notwendigen Maßnahmen festgelegt, um diese Risiken zu minimieren. Dazu zählt auch die Bestimmung der optimalen Anzahl an Helfern, die je nach Art und Größe der Veranstaltung variieren kann. Die VStättVO macht keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der benötigten Helfer. Es ist jedoch essenziell, dass Veranstalter sich an die Empfehlungen aus dem Sicherheitskonzept und der Gefährdungsbeurteilung halten, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Bei Nichtbeachtung könnten rechtliche Konsequenzen drohen.