Der Eismeister
Personal
Allgemein
Das Personal in einer Eislaufhalle spielt eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung eines reibungslosen und sicheren Betriebs. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsnormen ist es entscheidend, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult und mit den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sind. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Anforderungen und Empfehlungen für das Personal einer Eislaufhalle:
1. Sicherheits- und Notfallmanagement
Das Personal muss regelmäßig in den Notfallverfahren geschult werden, einschließlich der Erste-Hilfe-Ausbildung, Brandschutzunterweisung und spezifischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Maschinen und Kältemitteln. Dies betrifft sowohl das Sicherheitspersonal als auch das Betriebs- und Wartungspersonal der Eislaufhalle.
- Sanitäter müssen in der Lage sein, schnelle Hilfe im Notfall zu leisten, insbesondere bei Verletzungen durch Stürze oder andere Vorfälle.
- Brandschutz- und Sicherheitswachen sind unerlässlich, um die Sicherheit der Gäste und des Personals in Notfallsituationen zu gewährleisten.
2. Schulungen und Unterweisungen
Ein regelmäßiges Schulungsprogramm ist unerlässlich. Zu den Schulungen gehören:
- Schulung im Umgang mit Kälteanlagen: Insbesondere die sicheren Verfahren im Umgang mit Kältemitteln wie Ammoniak und die Eisbearbeitungsmaschinen müssen beherrscht werden.
- Sicherheitsvorkehrungen für die Maschinenwartung: Schulungen zum sicheren Umgang mit der Eisbearbeitungsmaschine sowie deren Wartungs- und Reinigungsprozesse.
- Brandschutz: Alle Mitarbeiter sollten in der Verwendung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzvorkehrungen geschult sein.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Das Personal, das mit gefährlichen Maschinen oder Kältemitteln arbeitet, muss mit der entsprechenden Schutzausrüstung ausgestattet werden. Diese kann je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich ausfallen:
- Helme, Schutzhandschuhe, Sicherheitsbrillen für den Wartungsbereich der Maschinen.
- Gummistiefel und geschlossene Kleidung, um vor Kältemittelaustritt oder beim Umgang mit Wasser und Schnee geschützt zu sein.
- Atemschutzmasken und Schutzhelme für die Wartung und den Betrieb in kälteren Bereichen oder bei der Verwendung von schädlichen Substanzen.
4. Einsatz von Fachpersonal
Für den Betrieb einer Eislaufhalle sind auch fachlich qualifizierte Mitarbeiter notwendig, wie:
- Eismeister: Verantwortlich für die Wartung der Eislauffläche und die Sicherstellung der optimalen Eisqualität.
- Techniker und Ingenieure: Zuständig für den Betrieb und die Wartung der Kälteanlagen sowie der Eisbearbeitungsmaschinen.
5. Rechtliche Grundlagen
Neben den allgemeinen Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) und TRAS 110 müssen alle Sicherheits- und Betriebsnormen beachtet werden, die den Betrieb von Eislaufhallen betreffen. Diese umfassen unter anderem DIN EN 378 für Kälteanlagen sowie DIN 18036 für die Gestaltung von Eissportanlagen.
6. Arbeitsschutz und Risikomanagement
- Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Betriebssicherheitsverordnung) sowie eine gründliche Risikobewertung sind unerlässlich. Regelmäßige Wartung und Inspektionen der technischen Einrichtungen sowie die Sicherstellung, dass das Personal den Betrieb ohne Gefahr für sich selbst und andere durchführen kann, müssen garantiert werden.
Sanitäter / RTW / KTW / Notärzte
Zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Helfern für eine Veranstaltung kann der Maurer-Algorithmus verwendet werden. Dieser Algorithmus stellt eine Methode zur Verfügung, mit der der Helferbedarf präzise ermittelt werden kann.
Zusätzlich bietet das Sicherheitskonzept sowie die Gefährdungsbeurteilung weitere wichtige Grundlagen zur Bestimmung der Helferanzahl. Es ist zu beachten, dass die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der benötigten Helfer macht und die Festlegung daher individuell auf die jeweilige Veranstaltung abgestimmt werden muss.
Bezüglich der Fahrzeuge bezeichnet die Abkürzung RTW einen Rettungswagen und KTW einen Krankentransportwagen.
Feuerwehr / Brandsicherheitswache
Die Grundlage zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Helfern ergibt sich entweder aus dem Sicherheitskonzeptoder der Gefährdungsbeurteilung. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) enthält keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der benötigten Helfer. Eine Ausnahme bildet jedoch die Regelung in vielen Versammlungsstättenverordnungen, nach der bei Veranstaltungen mit Großbühnen oder Szenenflächen, die eine Fläche von mehr als 200 Quadratmetern umfassen, eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben ist.
Sicherheitspersonal
Die Grundlage zur Bestimmung der benötigten Anzahl an Helfern bildet entweder das Sicherheitskonzept oder die Gefährdungsbeurteilung. In diesen Dokumenten werden potenzielle Risiken analysiert und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehört auch die Festlegung der optimalen Helferanzahl, die je nach Art und Größe der Veranstaltung variieren kann. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) enthält keine konkreten Vorgaben zur Anzahl der Helfer. Es ist jedoch entscheidend, dass Veranstalter die Empfehlungen aus dem Sicherheitskonzept und der Gefährdungsbeurteilung umsetzen, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung dieser Empfehlungen könnten rechtliche Konsequenzen drohen.