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Versammlungsstättenverordnung - VStättVO

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist eine deutsche Verordnung, die Regelungen für den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten festlegt. Sie dient dazu, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die sich in Versammlungsstätten aufhalten und Gefahrenpotenziale zu minimieren. Die Verordnung bezieht sich auf Veranstaltungsorte wie Theater, Kinos, Konzertsäle, Sportstadien, Messehallen, Diskotheken, Kongresszentren und ähnliche Räumlichkeiten.

Die Versammlungsstättenverordnung kann je nach Bundesland in Deutschland variieren, da für deren Umsetzung die einzelnen Bundesländer zuständig sind. Das Hauptziel der VStättV ist es, die Sicherheit der Besucher und Veranstaltungsteilnehmer zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen und Katastrophen in diesen Einrichtungen zu reduzieren.

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Bremen:
In Bremen wurde die Musterversammlungsstättenverordnung nicht in eine eigene Landesverordnung überführt.
Die Baurechtsbehörden wenden die MVStättVO im Rahmen ihres Ermessensspielraums an.

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In Thüringen wurde die Musterversammlungsstättenverordnung nicht in eine eigene Landesverordnung überführt.
Die Baurechtsbehörden wenden die MVStättVO im Rahmen ihres Ermessensspielraums an.

DAS Nachschlagewerk

Bau und Betrieb von Versammlungsstätten: MVStättVO – Kommentar