Der Eismeister
Der Eismeister
Der Eismeister – Experten für Eislauf- und Eishallenbetrieb
Eismeister ist keine Berufsbezeichnung sondern nur eine Tätigkeitsbezeichnung.
Es handelt sich also nicht um einen Meistertitel im Sinne des Handwerksrechts oder anderen beruflichen Qualifikationen, die durch eine Meisterprüfung erworben werden können.
Ein Eismeister ist der Fachmann, der hinter den Kulissen sorgt, dass die Eishalle in ein perfektes Spielfeld für Eisläufer verwandelt wird. Vom Eislaufen über die Pflege des Eises bis hin zur Sicherstellung eines sicheren und angenehmen Umfelds für Besucher – der Eismeister ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Eishalle.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Ein Eismeister kümmert sich nicht nur um die tägliche Pflege des Eises, sondern auch um technische Aufgaben wie das Überwachen der Kühltechnik und das Bedienen von Spezialmaschinen zur Eisaufbereitung.
Weitere Aufgaben umfassen:
- Eisaufbereitung und Pflege: Der Eismeister sorgt dafür, dass das Eis in optimalem Zustand ist, sei es für öffentliche Eislaufzeiten oder für spezielle Events wie Eishockeyspiele und Eiskunstlaufauftritte.
- Sicherheitsüberprüfung: Sicherheit steht an oberster Stelle. Der Eismeister ist dafür verantwortlich, die Halle regelmäßig auf potenzielle Gefahren zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Besucher ungehindert und sicher auf dem Eis laufen können.
- Wartung der technischen Ausstattungen: Dazu gehört die Überwachung der Eisanlage und der dazugehörigen Maschinen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
- und VIELES mehr
Geprüfte Fachkraft für Eissportanlagen
Diese Fortbildung wird von der Handwerkskammer Köln in Zusammenarbeit mit dem internationale Vereinigung von Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) und dem Berufsverband der Eismeister in Deutschland (VDEM) entwickelt.
Mehr Informationen: Hier >
EISANGESTELLTENKURS EIKU (SCHWEIZ)
Anzahl der Eismeister
Die Anzahl der benötigten Eismeister basiert auf einem Sicherheitskonzept und/oder einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) enthält keine spezifischen Vorgaben zur Anzahl der erforderlichen Eismeister.