Der Eismeister

Gefärdungsbeurteilung

Ziel der Gefärdungsbeurteilung

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Risiken und Gefahren bei Arbeitsprozessen, an Arbeitsplätzen oder bei bestimmten Tätigkeiten zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer spezifisch für den jeweiligen Arbeitsplatz erstellt werden. Gefährdungsbeurteilungen aus anderen Bereichen oder Betrieben dürfen nicht auf den eigenen Bereich oder Betrieb übertragen werden.

Ausnahme: Wenn identische Arbeitsschritte an mehreren Arbeitsplätzen durchgeführt werden, kann die Gefährdungsbeurteilung auf alle betreffenden Arbeitsplätze angewendet werden.

Folgende Personengruppen können bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen:

  • der betroffene Arbeitnehmer
  • Führungskräfte
  • Mitglieder des Betriebsrats
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärzte
  • Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsbereiche erfassen

Vor der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, die Aufgaben im Betrieb strukturiert zu erfassen und die verschiedenen Tätigkeitsbereiche zu identifizieren. Eine klare Unterteilung der Arbeitsbereiche erleichtert die Beurteilung möglicher Gefährdungen.

Beispiel für den Eismeister:

  • Bereich 1: Eispflege
  • Bereich 2: Schlittschuhpflege
  • Bereich 3: Maschinenraum
  • Bereich 4: Büro
  • Bereich 5: Schlittschuhausgabe
  • usw.

Tätigkeiten ermitteln

Danach muss man sich die einzelnen Bereiche genauer untersuchen. Welche Tätigkeiten finden in diesen Bereichen statt.

  • Bereich 1 Eispflege
    • Fahren mit der Eisbearbeitungsmaschine
      • Messer wechseln
      • Ladekabel anschließen / abziehen
      • Schneetank säubern
    • Bandenfräse
      • Messer wechseln
      • Benzin nachfüllen
      • Öl nachfüllen
    • usw.
  • Bereich 2 Schlittschuhpflege
    • Schleifen Schlittschuhe
      • Wechseln der Schleifscheibe
      • Entgraten der Schlittschuhe
    • usw.

Bei der Erfassung sollte die Tätigkeiten nicht vergessen werden, die jährlich oder sogar mehrjährlich stattfinden. 

Gefahren ermitteln

Nachdem alle Tätigkeiten erfasst wurden, müssen die potenziellen Gefahren jeder einzelnen Tätigkeit analysiert werden.

Eine nützliche Quelle für die Ermittlung der Gefährdungen sind die Bedienungsanleitungen der Hersteller.

Gefährdung beurteilen

Die ermittelten Gefahren müssen nun bewertet werden. Dabei wird sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Gefahr als auch der mögliche Schaden, der bei ihrem Eintritt entsteht, berücksichtigt.

Maßnahmen festlegen

Können die ermittelten Gefahren nicht beseitigt werden, müssen die Gefahren auf ein Minimum reduziert werden. 
Entsprechende Maßnahmen können in folgenden Quellen gefunden werden:

  • Gesetze
  • Verordnungen
  • Technische Regeln
  • Berufsgenossenschaftliche Regeln
  • Anleitungen des Herstellers

Man kann die Maßnahmen nach TOP System ermitteln

Technische Maßnahmen
Technische Hilfsmittel 

Organisatorische Maßnahmen
Arbeitszeitgestaltung (Pausen)

Personelle Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Schulungen / Fortbildungen

Maßnahmen umsetzen

Nachdem alle Maßnahmen zur Unfallvermeidung festgelegt wurden, müssen diese klar und deutlich an die Mitarbeiter kommuniziert werden.

Maßnahmen kontrollieren

Nachdem die Maßnahmen kommuniziert wurden, muss überprüft werden, ob sie von den Arbeitnehmern umgesetzt und effektiv angewendet werden. Gegebenenfalls sind Anpassungen oder Nachbesserungen erforderlich.

Dokumentation

Es ist wichtig, dass alle oben genannten Schritte sowie die späteren Kontrollen schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.

Siehe hierzu § 6 ArbSchG Hier >