Der Eismeister
Gefärdungsbeurteilung
Ziel der Gefärdungsbeurteilung
Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Risiken und Gefahren bei Arbeitsprozessen, an Arbeitsplätzen oder bei bestimmten Tätigkeiten zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu eliminieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer individuell am jeweiligen Arbeitsplatz erstellt werden. Gefährdungsbeurteilungen aus anderen Bereichen oder anderen Betrieben können nicht für den eigenen Bereich oder Betrieb übernommen werden.
Ausnahme: Werden gleiche Arbeitsschritte an mehreren Arbeitsplätzen identisch durchgeführt, so kann die Gefährdungsbeurteilung auf alle Arbeitsplätze übertragen werden.
Folgende Personengruppen können bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung helfen:
- der betroffene Arbeitnehmer
- Führungskräfte
- Mitglieder des Betriebsrats
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsbereiche erfassen
Vor der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollte man die Aufgaben im Betrieb strukturell erfassen. In welchem Bereich wird was gemacht.
Beispiel für den Eismeister
- Bereich 1: Eispflege
- Bereich 2: Schlittschuhpflege
- Bereich 3: Maschinenraum
- Bereich 4: Büro
- Bereich 5: Schlittschuhausgabe
- usw.
Tätigkeiten ermitteln
Danach muss man sich die einzelnen Bereiche genauer untersuchen. Welche Tätigkeiten finden in diesen Bereichen statt.
- Bereich 1 Eispflege
- Fahren mit der Eisbearbeitungsmaschine
- Messer wechseln
- Ladekabel anschließen / abziehen
- Schneetank säubern
- Bandenfräse
- Messer wechseln
- Benzin nachfüllen
- Öl nachfüllen
- usw.
- Bereich 2 Schlittschuhpflege
- Schleifen Schlittschuhe
- Wechseln der Schleifscheibe
- Entgraten der Schlittschuhe
- usw.
Bei der Erfassung sollte die Tätigkeiten nicht vergessen werden, die jährlich oder sogar mehrjährlich stattfinden.
Gefahren ermitteln
Nachdem alle Tätigkeiten erfasst worden sind, muss man nun die Gefahren der einzelnen Tätigkeiten analysieren.
Eine Quelle für die die Ermittlung können die Bedienungsanleitungen der Hersteller sein.
Gefährdung beurteilen
Die einzelnen Gefahren, die ermittelt worden sind, müssen nun beurteilt werden. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Gefahr eintritt und wie groß der Schaden ist, wenn die Gefahr eintritt.
Maßnahmen festlegen
Können die ermittelten Gefahren nicht beseitigt werden, müssen die Gefahren auf ein Minimum reduziert werden.
Entsprechende Maßnahmen können in folgenden Quellen gefunden werden:
- Gesetze
- Verordnungen
- Technische Regeln
- Berufsgenossenschaftliche Regeln
- Anleitungen des Herstellers
Man kann die Maßnahmen nach TOP System ermitteln
Technische Maßnahmen
Technische Hilfsmittel
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitszeitgestaltung (Pausen)
Personelle Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Schulungen / Fortbildungen
Maßnahmen umsetzen
Nachdem alle Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen festgelegt worden sind, müssen diese an die Mitarbeiter kommuniziert werden.
Maßnahmen kontrollieren
Nachdem die Maßnahmen kommuniziert worden sind, müssen die Maßnahmen kontrolliert werden.
Werden die Maßnahmen von den Arbeitnehmern umgesetzt und sie die Maßnahmen auch wirkungsvoll.
ggf. muss hier nachgebessert werden.
Dokumentation
Wichtig ist, dass alle oben aufgeführten als Protokoll schriftlich festgehalten werden. Auch die späteren Kontrollen sind in einem Protokoll festzuhalten.
Siehe hierzu § 6 ArbSchG Hier >