Der Eismeister
Gefärdungsbeurteilung
Ziel der Gefärdungsbeurteilung
Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Risiken und Gefahren bei Arbeitsprozessen, an Arbeitsplätzen oder bei bestimmten Tätigkeiten zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer spezifisch für den jeweiligen Arbeitsplatz erstellt werden. Gefährdungsbeurteilungen aus anderen Bereichen oder Betrieben dürfen nicht auf den eigenen Bereich oder Betrieb übertragen werden.
Ausnahme: Wenn identische Arbeitsschritte an mehreren Arbeitsplätzen durchgeführt werden, kann die Gefährdungsbeurteilung auf alle betreffenden Arbeitsplätze angewendet werden.
Folgende Personengruppen können bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen:
- der betroffene Arbeitnehmer
- Führungskräfte
- Mitglieder des Betriebsrats
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsärzte
- Sicherheitsbeauftragte
Arbeitsbereiche erfassen
Vor der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist es wichtig, die Aufgaben im Betrieb strukturiert zu erfassen und die verschiedenen Tätigkeitsbereiche zu identifizieren. Eine klare Unterteilung der Arbeitsbereiche erleichtert die Beurteilung möglicher Gefährdungen.
Beispiel für den Eismeister:
- Bereich 1: Eispflege
- Bereich 2: Schlittschuhpflege
- Bereich 3: Maschinenraum
- Bereich 4: Büro
- • Bereich 5: Schlittschuhausgabe
- usw.
Tätigkeiten ermitteln
Danach muss man sich die einzelnen Bereiche genauer untersuchen. Welche Tätigkeiten finden in diesen Bereichen statt.
- Bereich 1 Eispflege
- Fahren mit der Eisbearbeitungsmaschine
- Messer wechseln
- Ladekabel anschließen / abziehen
- Schneetank säubern
- Bandenfräse
- Messer wechseln
- Benzin nachfüllen
- Öl nachfüllen
- usw.
- Bereich 2 Schlittschuhpflege
- Schleifen Schlittschuhe
- Wechseln der Schleifscheibe
- Entgraten der Schlittschuhe
- usw.
Bei der Erfassung sollte die Tätigkeiten nicht vergessen werden, die jährlich oder sogar mehrjährlich stattfinden.
Gefahren ermitteln
Nachdem alle Tätigkeiten erfasst wurden, müssen die potenziellen Gefahren jeder einzelnen Tätigkeit analysiert werden.
Eine nützliche Quelle für die Ermittlung der Gefährdungen sind die Bedienungsanleitungen der Hersteller.
Gefährdung beurteilen
Die ermittelten Gefahren müssen nun bewertet werden. Dabei wird sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Gefahr als auch der mögliche Schaden, der bei ihrem Eintritt entsteht, berücksichtigt.
Maßnahmen festlegen
Können die ermittelten Gefahren nicht beseitigt werden, müssen die Gefahren auf ein Minimum reduziert werden.
Entsprechende Maßnahmen können in folgenden Quellen gefunden werden:
- Gesetze
- Verordnungen
- Technische Regeln
- Berufsgenossenschaftliche Regeln
- Anleitungen des Herstellers
Man kann die Maßnahmen nach TOP System ermitteln
Technische Maßnahmen
Technische Hilfsmittel
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitszeitgestaltung (Pausen)
Personelle Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Schulungen / Fortbildungen
Maßnahmen umsetzen
Nachdem alle Maßnahmen zur Unfallvermeidung festgelegt wurden, müssen diese klar und deutlich an die Mitarbeiter kommuniziert werden.
Maßnahmen kontrollieren
Nachdem die Maßnahmen kommuniziert wurden, muss überprüft werden, ob sie von den Arbeitnehmern umgesetzt und effektiv angewendet werden. Gegebenenfalls sind Anpassungen oder Nachbesserungen erforderlich.
Dokumentation
Es ist wichtig, dass alle oben genannten Schritte sowie die späteren Kontrollen schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.
Siehe hierzu § 6 ArbSchG Hier >