Der Eismeister
Kontrollen im Maschinenraum
Intervalle
Empfohlene Kontrollen für Druckanlagen:
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend aufgeführten Kontrollen lediglich Empfehlungen darstellen. Die Gefährdungsbeurteilung kann abweichende Vorgaben enthalten.
Tägliche Sichtkontrolle:
- Es ist täglich eine Überprüfung des Gerätezustands visuell vorzunehmen.
Funktionskontrolle alle 4 Monate (nach DGUV):
- Es wird empfohlen, in einem 4-monatigen Intervall die Funktionalität des Geräts zu überprüfen.
- Eine mögliche Reduktion dieses Intervalls könnte gegeben sein. Hierfür sollte die Gefährdungsbeurteilung oder die installierende Fachfirma konsultiert werden.
Jährliche Systemkontrolle:
- Einmal jährlich sollte eine Kontrolle des Gesamtsystems erfolgen.
- Dabei wird geprüft, ob die Gaswarnanlage korrekt mit anderen Systemen wie GLT, BMZ usw. interagiert und ob bei Alarmen die vorgesehenen Maßnahmen korrekt ausgeführt werden.
Dokumentation:
- Alle durchgeführten Kontrollen, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ergebnis und Unterschrift, müssen schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.