Der Eismeister

Kontrollen im Maschinenraum

Intervalle

Empfohlene Kontrollen für Druckanlagen:

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend aufgeführten Kontrollen lediglich Empfehlungen darstellen. Die Gefährdungsbeurteilung kann abweichende Vorgaben enthalten.

  1. Tägliche Sichtkontrolle:

    • Es ist täglich eine Überprüfung des Gerätezustands visuell vorzunehmen.
  2. Funktionskontrolle alle 4 Monate (nach DGUV):

    • Es wird empfohlen, in einem 4-monatigen Intervall die Funktionalität des Geräts zu überprüfen.
    • Eine mögliche Reduktion dieses Intervalls könnte gegeben sein. Hierfür sollte die Gefährdungsbeurteilung oder die installierende Fachfirma konsultiert werden.
  3. Jährliche Systemkontrolle:

    • Einmal jährlich sollte eine Kontrolle des Gesamtsystems erfolgen.
    • Dabei wird geprüft, ob die Gaswarnanlage korrekt mit anderen Systemen wie GLT, BMZ usw. interagiert und ob bei Alarmen die vorgesehenen Maßnahmen korrekt ausgeführt werden.

Dokumentation:

  • Alle durchgeführten Kontrollen, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ergebnis und Unterschrift, müssen schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.