Der Eismeister

TRAS 110 – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen

Allgemein

Diese Regel ist gültig für  auf Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3t Ammoniak oder mehr anzuwenden. Es wird empfohlen, die TRAS 110 auch auf Kälteanlagen ab 300 kg Gesamtfüllmenge anzuwenden, wenn die Kälteanlage in der Nähe von Schutzobjekten betrieben wird.

Die „Technische Regel für Arbeitsstätten 110“ (TRAS 110) legt spezifische sicherheitstechnische Anforderungen für den Bau und Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen in Deutschland fest. Ammoniak wird aufgrund seiner hervorragenden thermodynamischen Eigenschaften als Kältemittel verwendet, birgt jedoch aufgrund seiner Toxizität und Entflammbarkeit auch potenzielle Risiken. Die TRAS 110 hat das Ziel, diese Risiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen zu gewährleisten. Sie enthält detaillierte Vorgaben zu Design, Installation, Wartung und Betrieb der Anlagen sowie zur Schulung des Personals. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl die Arbeitnehmer als auch die Umwelt vor den Gefahren, die von Ammoniak ausgehen können, geschützt sind.

Die TRAS 110 finden Sie unter: Hier >

Begründung zur Anwendung der TRAS 110 auf Ammoniak-Kälteanlagen mit weniger als 3 Tonnen Füllmenge

Die TRAS 110 gilt gemäß Abschnitt 1 (1) grundsätzlich für Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr. Allerdings wird ausdrücklich empfohlen, die TRAS 110 auch auf Kälteanlagen ab 300 kgAmmoniak anzuwenden, wenn sich eine solche Anlage in der Nähe von Schutzobjekten befindet .

1. Öffentliche Einrichtungen als Schutzobjekte

Laut TRAS 110, Abschnitt 2 (4), gelten als Schutzobjekte unter anderem:

  • Versammlungsstätten in Gebäuden, z. B. Eissporthallen,
  • Öffentlich genutzte Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Verkehrsflächen, z. B. Straßen, Schienenwege.

Eine Eislaufhalle ist in den meisten Fällen öffentlich zugänglich, was sie automatisch zu einem Schutzobjekt macht. Selbst wenn eine Eislaufhalle nicht öffentlich zugänglich ist, führt in der Regel mindestens eine Straße zu ihr, die ebenfalls unter die Definition eines Schutzobjekts fällt .

2. Risiko für die Allgemeinheit durch Ammoniak-Freisetzungen

  • Ammoniak ist giftig und kann bereits in geringen Mengen gesundheitsschädlich sein.
  • Eine Freisetzung in der Nähe von Schutzobjekten kann schnell zu einer Gefährdung von Menschen führen.
  • Auch kleinere Anlagen mit unter 3 Tonnen Ammoniak können im Störfall eine erhebliche Gefährdung darstellen, insbesondere wenn:
    • der Maschinenraum in der Nähe von Publikumsbereichen liegt,
    • eine unkontrollierte Freisetzung zu einer möglichen Evakuierung führen kann,
    • Ammoniak in Lüftungsanlagen oder in öffentliche Wege und Straßen gelangen könnte.

3. Besondere Anforderungen an Kälteanlagen in Versammlungsstätten

In Abschnitt 4.12 der TRAS 110 werden besondere technische und organisatorische Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen in Versammlungsstätten (wie Eishallen) definiert:

  • Technische Anforderungen: Sicherstellung, dass kein Ammoniak in Zuschauerbereiche oder Lüftungssysteme gelangen kann.
  • Organisatorische Anforderungen: Alarmpläne und regelmäßige Schulungen für Personal.
  • Fachkundige Aufsichtspersonen: Eine speziell geschulte Person muss während des Betriebs anwesend sein .

4. Fazit

Die TRAS 110 sollte auch bei Anlagen mit weniger als 3 Tonnen Ammoniak herangezogen werden, wenn:

  • sich die Kälteanlage in oder in der Nähe einer öffentlichen Eislaufhalle befindet,
  • sie an Straßen oder andere öffentliche Verkehrsflächen grenzt,
  • sich Schutzobjekte wie Schulen, Krankenhäuser oder Wohngebäude in der Nähe befinden.

Damit wird sichergestellt, dass auch bei kleineren Anlagen höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden, um Mitarbeiter, Besucher und die Umwelt zu schützen.

Gaswarnanlagen und Meldeeinrichtungen für Gasgefahr nach TRAS 110

Die Alarmierung muss sowohl vor Ort als auch an eine ständig besetzte Stelle erfolgen.

Diese Stelle sollte Personen mit technischer Fachkenntnis informieren, die in der Lage sind, das Problem zu beheben.

Es wird empfohlen, eine zweite Person einzubeziehen, um eine Überwachung und Unterstützung sicherzustellen.

Diese zweite Person muss nicht zwingend mit der Kälteanlage vertraut sein, sollte aber mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein, um im Notfall eingreifen zu können. Die zweite Person muss sich außerhalb des Maschinenraums aufhalten und stets eine freie Sicht auf die im Maschinenraum arbeitende Person haben. Sollte es zu einem Notfall kommen und die erste Person in Gefahr geraten, ist die zweite Person befugt, unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit und unter Nutzung der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung, Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Stufen der Gaswarnanlage nach TRAS 110

  • Voralarm (150 – 500 ppm Ammoniak)
    • Lüftungsmaßnahmen einleiten.
    • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Hauptalarm (ab 1.000 ppm Ammoniak)
    • Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile (Kältemittelpumpen, Verdichter, Absperrarmaturen).
    • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Abschaltung der Lüftung (spätestens bei 30.000 ppm Ammoniak)
    • Die Lüftung wird komplett abgeschaltet, die Zuluftöffnungen verschlossen.
    • Je nach Betriebsgefahr kann dies auch früher erfolgen, basierend auf Sicherheitsberechnungen zur Gasfreisetzung.

Fazit: Die TRAS 110 stellt klare Anforderungen an Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen für Ammoniak-Kälteanlagen.

Betriebsleiter und Sicherheitspersonal sollten sich mit diesen Vorgaben vertraut machen, um einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

Allgemeine Alarmwerte für die Ammoniak-Kälteanlage in einer Eislaufhalle

Die festgelegten Schwellenwerte basieren auf der TRAS 110, wurden jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung speziell an die Anforderungen einer Eislaufhalle angepasst.

Alarmstufen & Maßnahmen

Voralarm (ab 500 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Automatische Aktivierung der Notlüftung, um eine erhöhte Ammoniakkonzentration zu verhindern.
  • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Der Voralarm wird nicht zu niedrig angesetzt, um unnötige Fehlalarme zu vermeiden, aber hoch genug, um frühzeitig reagieren zu können.


Hauptalarm (ab 1.000 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile (Kältemittelpumpen, Verdichter, Absperrarmaturen).
  • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Dieser Schwellenwert wurde direkt aus der TRAS 110 übernommen und dient dazu, größere Leckagen rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.


Notabschaltung (ab 10.000 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Vollständige Abschaltung der gesamten Anlage (stromlos).
  • Deaktivierung der Lüftung, um ein unkontrolliertes Austreten von Ammoniak zu verhindern.
  • Automatische Alarmierung:
    • Feuerwehr
    • Ständig besetzte Stelle
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Die TRAS 110 gibt 30.000 ppm als maximale Abschaltschwelle an. Für diese Eislaufhalle wurde der Wert auf 10.000 ppm reduziert, da bei dieser Konzentration keine Rettung mehr ohne Atemschutz möglich ist. Nur die Feuerwehr kann mit Atemschutzmasken eingreifen.


Zusätzliche Sicherheitsmaßnahme: ppm-Anzeige außerhalb des Maschinenraums

Um jederzeit die Ammoniakkonzentration im Maschinenraum überwachen zu können, ist eine extern ablesbare ppm-Anzeige erforderlich.

Feuerwehrübungen

Die TRAS 110 (Technische Regel für Anlagensicherheit – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen) gibt Vorgaben für die sichere Planung, den Betrieb und die Instandhaltung von Kälteanlagen mit Ammoniak als Kältemittel. Diese Regel dient dazu, Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, insbesondere durch vorbeugende Maßnahmen gegen Leckagen oder Störfälle.

In Bezug auf Feuerwehrübungen und die TRAS 110 können folgende Punkte festgehalten werden:

  • Vorbereitung auf Notfälle
    • Die TRAS 110 legt besonderen Wert darauf, dass Betreiber von Ammoniak-Kälteanlagen Notfallmaßnahmen einplanen.
    • Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Rettungskräften.
  • Schulungen und Übungen
    • Feuerwehren sollten regelmäßig über die Gefahren von Ammoniak informiert werden.
    • Es sind Übungen durchzuführen, um effektive Reaktionen auf Leckagen oder andere Notfälle sicherzustellen.
  •  Alarmpläne
    • Es müssen klare Alarm- und Notfallpläne erstellt werden, die im Fall eines Ammoniak-Austritts greifen.
    • Diese Pläne sind mit der Feuerwehr abzustimmen und regelmäßig zu testen.
  • Zugang für Rettungskräfte
    • Die Feuerwehr muss im Notfall schnellen und sicheren Zugang zur Anlage haben.
    • Flucht- und Rettungswege sind entsprechend zu kennzeichnen und freizuhalten.
  • Bereitstellung von Informationen
    • Die Feuerwehr sollte detaillierte Informationen über die Anlage, das verwendete Kältemittel und potenzielle Gefahren erhalten.
    • Dazu gehören Lagepläne, Sicherheitsdatenblätter und Beschreibungen der Sicherheitseinrichtungen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Feuerwehrleute müssen mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet sein, um sich im Falle eines Ammoniak-Unfalls zu schützen.

Zusammenfassung:
Die Zusammenarbeit zwischen Betreibern von Ammoniak-Kälteanlagen und der Feuerwehr ist entscheidend, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können. Die TRAS 110 bietet hierfür einen strukturierten Rahmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten auf mögliche Störfälle vorbereitet sind.