Der Eismeister

Prüfungs-Intervalle

Allgemein

GRUNDSÄTZLICH
Die Ergebnisse der Prüfung sollten dokumentiert und aufbewahrt werden. Dies ist nicht nur für den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung wichtig, sondern kann auch bei eventuellen Haftungsfragen eine Rolle spielen.

Sach- vs. Fachkundig

In Deutschland gibt es im technischen und rechtlichen Kontext die Begriffe „sachkundig“ und „fachkundig“, und obwohl sie ähnlich klingen, haben sie unterschiedliche Bedeutungen:

  1. Sachkundig:

    • Eine sachkundige Person besitzt spezifisches Wissen und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich, oft durch Schulungen, Fortbildungen oder praktische Erfahrungen erworben.
    • Die Sachkunde bezieht sich oft auf spezielle Tätigkeiten oder Prüfungen und ist in der Regel durch eine Sachkundeprüfung oder eine entsprechende Schulung nachweisbar.
    • Ein Beispiel dafür ist die Sachkunde für das Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen oder die Prüfung von Brandschutztüren.
  2. Fachkundig:

    • Eine fachkundige Person verfügt über eine tiefgehende und umfassende Ausbildung und Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet. Dies kann durch eine berufliche Ausbildung, ein Studium oder langjährige Erfahrung in einem speziellen Bereich erworben werden.
    • Die Fachkunde bezieht sich oft auf einen breiteren Bereich und umfasst ein tieferes Verständnis und Know-how.
    • Beispiele sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Datenschutzbeauftragte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „sachkundig“ oft auf spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich hinweist, während „fachkundig“ ein tieferes und breiteres Fachwissen in einem bestimmten Gebiet bedeutet. Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Kontext und spezifischem Gesetz oder Norm die genauen Anforderungen und Definitionen für Sach- und Fachkunde variieren können.

Vereinfacht gesagt: Ein „sachkundiger“ Mensch hat spezielle Kenntnisse in einem eng begrenzten Bereich, während ein „fachkundiger“ Mensch ein umfassendes Wissen in einem breiten Fachgebiet hat.

Aktivkohlefilter

Bei der Verwendung von Aktivkohlefiltern in Vollvisiermasken gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass der Träger angemessen geschützt ist und der Filter ordnungsgemäß funktioniert. Hier sind einige wichtige Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen:

  1. Ablaufdatum beachten: Aktivkohlefilter haben ein Ablaufdatum. Nach diesem Datum kann ihre Schutzwirkung nicht mehr garantiert werden, und sie sollten nicht mehr verwendet werden.

  2. Sättigung: Aktivkohlefilter bieten Schutz, indem sie Gase und Dämpfe adsorbieren. Sobald die Aktivkohle gesättigt ist, kann sie keine weiteren Gase oder Dämpfe mehr aufnehmen, und der Filter muss ausgetauscht werden.

  3. Geruch als Indikator: Wenn der Träger der Maske einen Geruch wahrnimmt, kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass der Filter gesättigt ist und ausgetauscht werden muss.

  4. Lagerung: Unbenutzte Filter sollten in ihrer Originalverpackung gelagert werden und vor Sonnenlicht, hohen Temperaturen und Feuchtigkeit geschützt werden.

  5. Verwendung in sauerstoffarmen Umgebungen: Aktivkohlefilter schützen nicht vor Sauerstoffmangel. Sie sollten nicht in Umgebungen mit einem Sauerstoffgehalt von weniger als 19,5 % verwendet werden.

  6. Einmalige Verwendung: Einige Aktivkohlefilter sind für den Einmalgebrauch bestimmt und sollten nach der Verwendung entsorgt werden.

  7. Herstellerangaben: Es ist wichtig, die vom Hersteller bereitgestellten Informationen und Empfehlungen zur Verwendung, Lagerung und zum Austausch von Aktivkohlefiltern zu befolgen.

Die richtige Handhabung und der richtige Austausch von Aktivkohlefiltern sind entscheidend, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. 

Bäume

In Deutschland regelt die Verkehrssicherungspflicht die Notwendigkeit regelmäßiger Baumschauen bzw. Baumkontrollen. Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, diese so zu pflegen und zu überwachen, dass von ihnen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Häufigkeit der Baumkontrollen ist nicht gesetzlich festgeschrieben, jedoch haben sich in der Praxis folgende Regelungen etabliert:

  1. Sichtkontrollen: Diese sollten in der Regel mindestens einmal jährlich, vorzugsweise im Frühjahr oder nach extremen Wetterereignissen, durchgeführt werden.

  2. Eingehende Kontrollen: Hierbei handelt es sich um detailliertere Überprüfungen, die in der Regel alle ein bis drei Jahre durchgeführt werden sollten, abhängig von der Art, dem Alter, dem Zustand und dem Standort des Baumes. Bei Bäumen mit einem höheren Gefährdungspotential können diese Kontrollen auch häufiger notwendig sein.

  3. Spezialuntersuchungen: Diese werden durchgeführt, wenn bei den vorhergehenden Kontrollen Auffälligkeiten festgestellt wurden oder wenn es Hinweise auf verborgene Schäden gibt. Hierzu können spezielle Geräte und Methoden, wie z.B. Schalltomographie oder Resistographie, eingesetzt werden.

Die genauen Anforderungen und Empfehlungen zur Durchführung von Baumkontrollen können in verschiedenen Regelwerken und Fachbüchern nachgelesen werden, wie z.B. in der „ZTV-Baumpflege“ oder in den „FLL-Baumkontrollrichtlinien“.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Durchführung der Baumkontrollen von qualifizierten und erfahrenen Personen durchgeführt werden sollte. Bei Nichtbeachtung der Verkehrssicherungspflicht können im Schadensfall rechtliche Konsequenzen drohen.

Blitzschutzanlagen

In Deutschland müssen Blitzschutzanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren und Personen und Gebäude effektiv schützen. Die Prüfung von Blitzschutzanlagen richtet sich nach der VDE-Norm 0185-305 (früher DIN EN 62305-3).

Gemäß dieser Norm gelten für die Überprüfung von Blitzschutzanlagen folgende Prüfintervalle:

  1. Äußere Blitzschutzanlage: Sie sollte mindestens alle 2 Jahre überprüft werden.
  2. Innere Blitzschutzanlage (Überspannungsschutz): Sie sollte mindestens alle 4 Jahre überprüft werden.

Nach besonderen Ereignissen, wie z.B. nach einem direkten Blitzeinschlag, Bauarbeiten am oder in der Nähe des geschützten Gebäudes oder bei sichtbaren Schäden, sollte eine außerordentliche Überprüfung der Blitzschutzanlage vorgenommen werden.

Die regelmäßige Prüfung sollte von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Dabei werden verschiedene Komponenten der Anlage, wie z.B. Ableiter, Verbindungen und Erdungsanlagen, auf ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Nach der Prüfung wird in der Regel ein Prüfbericht erstellt, der den Zustand der Anlage dokumentiert und eventuelle Mängel oder notwendige Instandsetzungsmaßnahmen aufzeigt.

Brandmeldeanlagen (BMA)

In Deutschland regelt die DIN 14675 die Anforderungen für Brandmeldeanlagen (BMA). Die Norm sieht vor, dass Brandmeldeanlagen in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden müssen, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall zuverlässig funktionieren.
  1. Wöchentliche Prüfung: Es sollte eine wöchentliche Funktionsprüfung eines Handmelders oder eines anderen Melders durch den Betreiber durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage betriebsbereit ist. Dies wird oft als „Stiller Alarm“ bezeichnet, da dabei keine akustischen oder optischen Alarmierungen ausgelöst werden.

  2. Halbjährliche Unterhaltung: Die BMA sollte mindestens alle sechs Monate durch eine zertifizierte Fachkraft überprüft werden. Dabei werden verschiedene Funktionen der Anlage geprüft, darunter die Alarmierung, die Stromversorgung und die Übertragungseinrichtung.

  3. Jährliche Hauptprüfung: Einmal im Jahr sollte eine umfassende Hauptprüfung der gesamten Anlage durchgeführt werden. Dabei werden alle Komponenten der BMA geprüft, darunter auch alle Melder.

In manchen Bundesländern oder Kommunen können zusätzliche Anforderungen oder Prüfintervalle gelten. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder Feuerwehr über die genauen Vorgaben zu informieren.

Unabhängig von den regelmäßigen Prüfungen ist es wichtig, die BMA sofort zu überprüfen und zu warten, wenn Mängel festgestellt werden oder wenn die Anlage einen Alarm ausgelöst hat.

Brandschutztür

In Deutschland müssen Brandschutztüren regelmäßig gewartet und geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall ordnungsgemäß funktionieren und somit Leben und Sachwerte schützen können. Die Prüfintervalle und Anforderungen für Brandschutztüren sind in der Industrienorm DIN 14677 und den Landesbauordnungen festgelegt.

  1. Halbjährliche Prüfung: Brandschutztüren und -tore müssen mindestens alle sechs Monate durch Sachkundige überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden die Funktion und der Zustand der Tür oder des Tores sowie die dazugehörigen Komponenten wie Schließmittel, Feststellanlagen und Dichtungen kontrolliert.

  2. Jährliche Wartung: Einmal im Jahr muss eine umfassende Wartung der Brandschutztür durchgeführt werden. Hierbei werden alle wesentlichen Bestandteile der Tür gründlich geprüft, gereinigt und ggf. instand gesetzt.

    Die Durchführung der Prüfungen und Wartungen sollte durch sachkundige Personen erfolgen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung die erforderlichen Kenntnisse über Brandschutztüren und -tore haben. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Bundesland variieren können. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Brandschutzbehörde oder einem Fachbetrieb über die spezifischen Vorschriften in der jeweiligen Region zu informieren.

Durckanlagen

Empfohlene Kontrollen für Druckanlagen:

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend aufgeführten Kontrollen lediglich Empfehlungen darstellen. Die Gefährdungsbeurteilung kann abweichende Vorgaben enthalten.

  1. Tägliche Sichtkontrolle:

    • Es ist täglich eine Überprüfung des Gerätezustands visuell vorzunehmen.
  2. Funktionskontrolle alle 4 Monate (nach DGUV):

    • Es wird empfohlen, in einem 4-monatigen Intervall die Funktionalität des Geräts zu überprüfen.
    • Eine mögliche Reduktion dieses Intervalls könnte gegeben sein. Hierfür sollte die Gefährdungsbeurteilung oder die installierende Fachfirma konsultiert werden.
  3. Jährliche Systemkontrolle:

    • Einmal jährlich sollte eine Kontrolle des Gesamtsystems erfolgen.
    • Dabei wird geprüft, ob die Gaswarnanlage korrekt mit anderen Systemen wie GLT, BMZ usw. interagiert und ob bei Alarmen die vorgesehenen Maßnahmen korrekt ausgeführt werden.

Dokumentation:

  • Alle durchgeführten Kontrollen, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ergebnis und Unterschrift, müssen schriftlich in einem Protokoll festgehalten werden.

Elektrische Geräte

In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Mobile elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Prüfintervalle werden dabei insbesondere durch die Art der Nutzung und die Umgebungsbedingungen beeinflusst.

Hier sind die gängigen Prüfintervalle für mobile elektrische Geräte gemäß den Empfehlungen und der Praxis in Deutschland:

  1. Bürogeräte oder Geräte in vergleichbaren Einsatzbedingungen (z.B. Computer, Drucker): In der Regel alle 5 Jahre.

  2. Mobile elektrische Geräte in gewerblichen Betrieben (z.B. Handbohrmaschine, elektrische Säge): In der Regel jährlich. Je nach den Einsatzbedingungen und den Ergebnissen vorheriger Prüfungen können jedoch auch kürzere Intervalle erforderlich sein.

  3. Elektrische Geräte auf Baustellen: In der Regel halbjährlich.

  4. Geräte in Feuchträumen oder unter besonders harten Bedingungen: Oft sind kürzere Prüfintervalle erforderlich, abhängig von den spezifischen Bedingungen.

Es ist zu beachten, dass diese Intervalle allgemeine Empfehlungen darstellen. Je nach individueller Risikobewertung und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort können die Prüfintervalle variieren. Die DGUV Vorschrift 3 legt auch fest, dass die Prüfungen von einer befähigten Person durchgeführt werden müssen. 

 

Fahrstuhl

In Deutschland müssen Aufzüge (Fahrstühle) in öffentlichen Bereichen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen in Anlehnung an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Prüfintervalle und Anforderungen für Aufzüge sind wie folgt:

  1. Vor der Inbetriebnahme: Bevor ein neuer Aufzug in Betrieb genommen wird, muss er von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.

  2. Wiederkehrende Hauptprüfungen: Nach der Inbetriebnahme muss der Aufzug in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Hauptprüfung für Aufzüge muss in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden.

  3. Zwischenprüfungen: Zusätzlich zur Hauptprüfung gibt es noch Zwischenprüfungen, die in der Regel jährlich durchzuführen sind. Diese sind weniger umfangreich als die Hauptprüfungen und dienen der Überprüfung des allgemeinen Zustands und der Funktionsfähigkeit des Aufzugs.

Zu beachten ist, dass bei bestimmten Vorfällen oder Änderungen am Aufzug (z.B. nach einem Unfall oder nach wesentlichen Umbauten) zusätzliche Prüfungen erforderlich sein können.

Die genauen Anforderungen und Prüfintervalle können je nach Bundesland variieren, da die Umsetzung der BetrSichV in den einzelnen Bundesländern durch landesspezifische Verordnungen und Regelungen erfolgen kann. Es ist daher ratsam, sich auch über die landesspezifischen Regelungen zu informieren.

Fehlerstromschutzschalters

Die Prüfung des Fehlerstromschutzschalters (FI-Schutzschalter) oder RCD (Residual Current Device) ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie dem Land, den gesetzlichen Vorschriften und dem Anwendungsbereich. In Deutschland beispielsweise gelten folgende allgemeine Richtlinien:

  1. Prüfung durch den Nutzer:

    Es wird empfohlen, den FI-Schutzschalter monatlich manuell zu testen. Dies geschieht durch Betätigung des Testknopfes („T“- oder „Test“-Knopf). Bei korrekter Funktion löst der Schutzschalter aus und unterbricht den Stromkreis. Mit dem Wiedereinschalten des Schalters sollte die Funktion wiederhergestellt sein.

  2. Prüfung durch eine Elektrofachkraft:

    In gewerblich genutzten Bereichen oder in öffentlichen Einrichtungen sollte eine jährliche Überprüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

  3. Bei Neuanlagen oder Änderungen: 

    Nach Neuinstallation oder wesentlichen Änderungen der elektrischen Anlage sollte eine Überprüfung des FI-Schutzschalters durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

  4. Vorschriften und Normen: 

    Die Prüfung des FI-Schutzschalters sollte gemäß den VDE-Bestimmungen (in Deutschland) erfolgen, insbesondere gemäß VDE 0100-600 und VDE 0105-100.

Feuerlöscher

Die DIN 14406 wurde durch die DIN EN 3 ersetzt. Die DIN EN 3 befasst sich mit tragbaren Feuerlöschern und legt Anforderungen, Prüfmethoden und Betriebsbedingungen fest.

Die regelmäßige Wartung und Überprüfung von Feuerlöschern ist in Deutschland sehr wichtig und wird durch verschiedene Normen und Vorschriften geregelt:

Wartungsintervalle: Gemäß der DIN EN 3 und den Herstellerangaben müssen Feuerlöscher in der Regel alle zwei Jahre gewartet werden.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung verlangt, dass Arbeitsmittel – dazu zählen auch Feuerlöscher – sicher betrieben werden. In der Anlage 2 der BetrSichV werden konkrete Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln gestellt. Feuerlöscher müssen demnach in regelmäßigen Abständen durch eine „befähigte Person“ geprüft werden.
Befähigte Person: Eine befähigte Person zur Prüfung von Feuerlöschern ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Feuerlöscher hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln) soweit vertraut ist, dass er den

Feuerwehrpläne

Die Grundlage für die Prüfung der Feuerwehrpläne bildet in der Regel die Kombination aus gesetzlichen Vorgaben, technischen Normen und Standards sowie den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzbehörden. Diese Grundlagen können je nach Land und Region variieren, aber einige allgemeine Faktoren sind:

  1. Gesetzliche Vorgaben: Diese können in den Bauordnungen der Bundesländer, Brandschutzgesetzen oder anderen relevanten Gesetzen und Verordnungen festgelegt sein. Sie geben oft den Rahmen vor, innerhalb dessen die Feuerwehrpläne erstellt und geprüft werden müssen.

  2. Technische Normen und Standards: In vielen Ländern gibt es technische Normen, die genau festlegen, wie ein Feuerwehrplan auszusehen hat, welche Informationen er enthalten muss und wie er zu prüfen ist. In Deutschland beispielsweise gibt die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ vor, wie Feuerwehrpläne zu erstellen sind.

  3. Anforderungen der örtlichen Feuerwehr: Die Feuerwehr hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Feuerwehrpläne ihren Anforderungen entsprechen, da sie im Einsatzfall darauf angewiesen ist. Daher kann die Feuerwehr spezifische Anforderungen an die Gestaltung und den Inhalt der Pläne stellen.

  4. Richtlinien der Brandschutzbehörden: Oft geben auch Brandschutzbehörden oder -ämter Richtlinien oder Vorgaben heraus, die bei der Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen zu beachten sind.

Bei der Prüfung der Feuerwehrpläne wird in der Regel überprüft:

  • Ob der Plan den geltenden Normen und Standards entspricht.
  • Ob alle erforderlichen Informationen enthalten sind.
  • Ob der Plan übersichtlich und verständlich ist.
  • Ob er auf dem aktuellen Stand ist, insbesondere bei baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen.

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrpläne den Anforderungen entsprechen, ist es empfehlenswert, sie von einem Brandschutzsachverständigen prüfen zu lassen oder sie direkt mit der örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Im Allgemeinen ist es empfehlenswert, Feuerwehrpläne mindestens alle zwei bis fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Es ist jedoch wichtig, sich an die spezifischen Vorgaben und Empfehlungen für den jeweiligen Standort oder das jeweilige Land zu halten. Bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, sich an die örtliche Feuerwehr, Brandschutzbehörde oder einen Brandschutzsachverständigen zu wenden.

Heizung

In Deutschland unterliegen Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden bestimmten Prüf- und Wartungsanforderungen, um ihre Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Die Prüfintervalle und Anforderungen können je nach Art und Größe der Anlage variieren. Einige allgemeine Richtlinien sind:

  1. Emissionsmessungen: Für Heizungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sind regelmäßige Emissionsmessungen erforderlich. Diese werden oft als „Schornsteinfeger-Messungen“ bezeichnet und werden in der Regel jährlich durchgeführt. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger führt diese Messungen durch.

  2. Sicherheitsprüfungen: Heizungsanlagen mit einem Wasservolumen von über 1.000 Litern oder Dampfkesseln mit einem Volumen von über 200 Litern müssen in regelmäßigen Abständen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die genauen Intervalle hängen von der Art der Anlage ab und können zwischen 1 und 3 Jahren variieren.

  3. Energetische Inspektion von Klimaanlagen: Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen regelmäßig energetisch inspiziert werden. Die ersten Inspektionen müssen innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen und danach in Intervallen von 10 Jahren.

  4. Wartung: Unabhängig von den gesetzlichen Prüfungen sollten Heizungsanlagen regelmäßig gewartet werden, um ihre optimale Funktion und Lebensdauer sicherzustellen. Die Wartungsintervalle werden oft vom Hersteller oder vom Installateur empfohlen.

Die oben genannten Anforderungen sind allgemeine Richtlinien. Es gibt spezielle Anforderungen für bestimmte Arten von Heizungsanlagen, und es können auch landesspezifische Regelungen gelten. 

 

Kälte-Anlagen

Vor der ersten Inbetriebnahme

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kälteanlagen und Kühleinrichtungen vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen einer Dichtheitsprüfung unterzogen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen bescheinigt wird. Die Bescheinigung ist aufzubewahren. 

Das bedeutet VOR jedem Saisonbeginn muss dieses durchgeführt werden.

Siehe BGR 500: Hier >

Wiederkehrende Prüfung

Bei Kälte- und Wärmepumpenanlagen, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden und die wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen, sind Anlagenprüfungen spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.

Siehe Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV: Hier >

Notasugangsbeleuchtung

In Deutschland müssen Notausgangsbeleuchtungen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notsituation ordnungsgemäß funktionieren. Die Prüfintervalle und Anforderungen für Notausgangsbeleuchtungen sind in der DIN VDE 0108-100 und der Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 festgelegt.

  1. Tägliche Sichtprüfung: Hierbei wird kontrolliert, ob die Notausgangsbeleuchtung eingeschaltet ist und ob sichtbare Schäden oder Mängel vorliegen.

  2. Monatliche Funktionsprüfung: Diese Prüfung dient dazu, die Funktion der Notbeleuchtung bei einem Netzausfall zu überprüfen. Die Beleuchtung sollte für die vorgeschriebene Betriebsdauer (in der Regel mindestens 1 Stunde) funktionieren.

  3. Jährliche Überprüfung: Einmal jährlich sollte eine umfassende Prüfung der Notausgangsbeleuchtung durchgeführt werden. Dabei wird die gesamte Anlage inklusive Batterien, Leuchtmitteln und Schaltungen überprüft. Diese Prüfung sollte von einer fachkundigen Person oder einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Es ist zu beachten, dass es in verschiedenen Bundesländern spezifische Vorschriften und Regelungen geben kann. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Brandschutzbehörde oder einem Fachbetrieb für Elektrotechnik über die genauen Anforderungen in der jeweiligen Region zu informieren.

 

Schaltschränke

In Deutschland müssen festinstallierte Schaltschränke, wie alle elektrischen Anlagen, gemäß der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und der DIN VDE 0105-100 geprüft werden.

Für festinstallierte Schaltschränke gelten folgende Prüfintervalle:

  1. Vor der ersten Inbetriebnahme: Eine Erstprüfung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen, um sicherzustellen, dass sie den technischen Anforderungen entspricht und sicher betrieben werden kann.

  2. Wiederkehrende Prüfungen: Nach der Erstprüfung müssen festinstallierte Schaltschränke in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Der genaue Prüfintervall hängt von der Art der Anlage und den Betriebsbedingungen ab. Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, Schaltschränke mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. In bestimmten Betrieben oder unter besonderen Bedingungen kann es jedoch erforderlich sein, kürzere Prüfintervalle festzulegen.

  3. Nach Änderungen oder Erweiterungen: Wenn Änderungen oder Erweiterungen an einem Schaltschrank vorgenommen werden, muss eine erneute Prüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anlage nach den Änderungen weiterhin sicher ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen von einer befähigten Person durchgeführt werden müssen. Diese Person muss über die notwendige Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung verfügen, um die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen. Es ist auch empfehlenswert, regelmäßige Inspektionen und Wartungen durchzuführen, um den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.

Elektrische Tore

In Deutschland müssen elektrische Tore regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regelwerken gelten für elektrische Tore folgende Prüfanforderungen:

  1. Erstprüfung vor Inbetriebnahme: Jedes elektrische Tor muss vor der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese Erstprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass das Tor ordnungsgemäß installiert wurde und alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.

  2. Wiederkehrende Prüfung: Nach der Inbetriebnahme sind elektrische Tore mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass das Tor weiterhin sicher funktioniert und mögliche Mängel frühzeitig erkannt werden.

  3. Unfallverhütungsvorschrift: Die Berufsgenossenschaften haben zudem spezifische Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die weitere Anforderungen an die Prüfung und Wartung von elektrischen Toren stellen können.

Elektrische Türen

In Deutschland müssen automatische Türsysteme, zu denen auch elektrische Türen gehören, nach den gesetzlichen Vorschriften und Normen regelmäßig überprüft werden. Dies soll die Sicherheit der Nutzer gewährleisten und sicherstellen, dass die Türen ordnungsgemäß funktionieren.

Die Überprüfung elektrischer Türen ist in der ASR A1.7 „Türen und Tore“ und in der DIN 18650 „Automatische Türsysteme“ geregelt.

  1. Wiederkehrende Prüfungen: Elektrische Türen müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person überprüft werden. Diese Prüfung sollte sicherstellen, dass die Tür ordnungsgemäß funktioniert und alle Sicherheitsvorrichtungen intakt sind.

  2. Nach besonderen Vorkommnissen: Wenn es zu einem Unfall oder einer anderen Störung kommt, sollte die Tür umgehend überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin sicher genutzt werden kann.

Es ist zu beachten, dass die Prüfungen von Personen durchgeführt werden sollten, die über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen, um die Sicherheit und Funktionalität elektrischer Türen zu bewerten. Es ist auch ratsam, regelmäßige Wartungsarbeiten an den Türen durchzuführen, um ihre Lebensdauer und ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten.

Vollvisiermasken

Die Prüfintervalle und Anforderungen für Vollvisiermasken (z. B. bei Atemschutzmasken) hängen von der Art der Maske, ihrem Einsatzgebiet und den geltenden Regelungen im jeweiligen Land oder der jeweiligen Branche ab.

In Deutschland beispielsweise gelten für Atemschutzgeräte, zu denen auch Vollvisiermasken gehören können, verschiedene Normen und Regelwerke. Eine wichtige Grundlage ist die DIN EN 136, die Anforderungen an Vollmasken für Atemschutzgeräte festlegt.

Grundsätzlich gilt für Atemschutzmasken in Deutschland:

  1. Vor jedem Gebrauch: Eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den Träger. Hierbei wird insbesondere auf sichtbare Beschädigungen und die korrekte Funktion der Ventile geachtet.

  2. Jährliche Überprüfung: Durch einen Sachkundigen. Diese Prüfung ist umfassender und beinhaltet neben der Sichtprüfung auch Dichtigkeitsprüfungen und ggf. die Überprüfung der Filter.

  3. Nach besonderen Einsätzen: Wenn die Maske in extremen Bedingungen eingesetzt wurde oder wenn sie kontaminiert wurde, sollte sie sofort überprüft und ggf. gereinigt oder ersetzt werden.

Die genaue Grundlage für die Prüfung von Vollvisiermasken kann in verschiedenen Regelwerken, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den Herstellerangaben oder den betrieblichen Regelungen, festgelegt sein.

Wandhydranten

In Deutschland sind Wandhydranten als Teil der Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen, um ihre einwandfreie Funktion im Brandfall sicherzustellen.

Die Prüfintervalle und Anforderungen für Wandhydranten sind in der DIN 14461 „Wandhydranten mit formstabilem Schlauch“ sowie in den jeweiligen Landesbauordnungen und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) festgelegt.

  1. Jährliche Prüfung: Gemäß DIN 14461-1 sollen Wandhydranten einmal jährlich durch eine sachkundige Person überprüft werden. Diese Prüfung umfasst unter anderem die Überprüfung des Wasserdurchflusses, die Funktionstüchtigkeit der Armaturen und des Schlauches sowie die Kontrolle der Beschilderungen.

  2. Erweiterte Prüfung alle fünf Jahre: Zusätzlich zur jährlichen Prüfung ist alle fünf Jahre eine erweiterte Prüfung erforderlich. Diese beinhaltet beispielsweise die Überprüfung des Innenzustands von Schlauch und Rohrleitungen.

Es ist zu beachten, dass es in verschiedenen Bundesländern spezifische Vorschriften und Regelungen geben kann, die zusätzliche Anforderungen oder andere Prüfintervalle festlegen. Daher ist es empfehlenswert, sich bei der zuständigen Brandschutzbehörde oder einem Fachbetrieb für Brandschutztechnik über die genauen Anforderungen in der jeweiligen Region zu informieren.