Der Eismeister
Prüfungs-Intervalle
Allgemein
GRUNDSÄTZLICH
Jede Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.
Wenn diese Dokumentation nicht gemacht wird bzw. nicht vorliegt, so ist dieses gleich zusetzen wie eine nicht durchgeführte Prüfung.
Kälte-Anlagen
Vor der ersten Inbetriebnahme
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kälteanlagen und Kühleinrichtungen vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen einer Dichtheitsprüfung unterzogen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen bescheinigt wird. Die Bescheinigung ist aufzubewahren.
Das bedeutet VOR jedem Saisonbeginn muss dieses durchgeführt werden.
Siehe BGR 500: Hier >
Wiederkehrende Prüfung
Bei Kälte- und Wärmepumpenanlagen, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden und die wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen, sind Anlagenprüfungen spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.
Siehe Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV: Hier >