Der Eismeister

Daswarnanlagen in Eislaufhallen
Sicherheit durch frühzeitige Erkennung

Warum Gaswarnanlagen in Eishallen und Kälteanlagen notwendig sind

In Eislaufhallen und anderen Bereichen mit technischen Kälteanlagen ist eine zuverlässige Gaswarnanlage unverzichtbar. Unabhängig davon, ob Ammoniak (NH3), Kohlendioxid (CO2) oder synthetische Kältemittel verwendet werden – bei einem Austritt kann es zu ernsten gesundheitlichen Gefahren oder Betriebsstörungen kommen. Eine Gaswarnanlage erkennt selbst kleinste Gasaustritte frühzeitig und leitet automatisch Schutzmaßnahmen ein.

Schutz der Mitarbeiter und Besucher

Kältemittel können giftig, brennbar oder erstickend sein. Besonders Ammoniak und CO2 stellen bei hohen Konzentrationen ein erhebliches Risiko dar. Eine Gaswarnanlage schützt das Personal, indem sie rechtzeitig warnt und entsprechende Maßnahmen automatisch einleitet – wie z. B. das Einschalten der Notlüftung oder das Schließen von Absperrventilen.

Installation außerhalb des Maschinenraums

Das Display der Gaswarnanlage sollte außerhalb des Maschinenraums angebracht werden. So können Personen bereits vor dem Betreten der Anlage prüfen, ob ein sicheres Betreten möglich ist. Der Zutritt wird dadurch sicherheitstechnisch geregelt und ist nur für geschultes Personal bei unkritischen Konzentrationen erlaubt.

Automatische Schutzmaßnahmen bei Alarm

Gaswarnsysteme sind so ausgelegt, dass bei einem Alarm automatisch technische Schutzmaßnahmen ausgelöst werden – wie etwa das Starten der Lüftung oder die Unterbrechung des Kältemittelkreislaufs. Gleichzeitig werden Alarme an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet.

USV – unterbrechungsfreie Stromversorgung

Gaswarnanlagen müssen auch bei einem Stromausfall betriebsbereit bleiben. Daher ist eine USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) Pflicht. Die Auslegung erfolgt auf Basis der 👉 Gefährdungsbeurteilung und sollte ausreichend lang sein, um Schutzfunktionen zu gewährleisten, bis der Strom wieder da ist.

Rechtliche Grundlagen und Normen

Gaswarnsysteme müssen den Anforderungen der TRAS 110, der DIN EN 45544-1 sowie der DGUV Information 213-056 entsprechen. Dazu zählen fachgerechte Inbetriebnahme, Kalibrierung, Funktionsprüfung und dokumentierte Wartung.

Hersteller

Fazit

Gaswarnanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Kälteanlage, unabhängig vom verwendeten Kältemittel. Sie tragen entscheidend zur Sicherheit, Betriebskontinuität und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei. Eine frühzeitige Erkennung von Leckagen kann Leben retten und Schäden vermeiden.