Der Eismeister
Musikwiedergabe in der Eishalle
Musikwiedergabe in der Eishalle
Musik ist ein fester Bestandteil vieler Eislaufveranstaltungen – egal ob Publikumslauf, Eishockeyspiel, Showlauf oder Disco on Ice. Allerdings gelten für die öffentliche Musikwiedergabe klare gesetzliche Vorgaben. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Rechteinhaber vergütet werden und dass die Nutzung ordnungsgemäß lizenziert ist.
Warum muss Musik angemeldet werden?
Sobald in einer Eishalle Musik öffentlich wiedergegeben wird – sei es über Lautsprecher, bei Veranstaltungen, Kursen oder dem normalen Publikumslauf – handelt es sich rechtlich um eine öffentliche Aufführung. Dafür benötigen Betreiber eine gültige Lizenz.
Öffentliche Musiknutzung ist immer lizenzpflichtig und muss vorab bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften angemeldet werden.
Die Anmeldung schützt Betreiber vor Abmahnungen, Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen.
Was ist die GEMA?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Rechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlagen.
Sie sorgt dafür, dass Urheber für die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke eine faire Vergütung erhalten.
Die GEMA ist die zuständige Stelle in Deutschland, wenn Musik öffentlich wiedergegeben, aufgeführt oder vervielfältigt wird.
Eishallen müssen daher Musiknutzungen direkt bei der GEMA anmelden.
Wo und wie wird Musik für die Eishalle angemeldet?
Die Anmeldung erfolgt über die offizielle GEMA-Website. Dort können Betreiber den passenden Tarif auswählen, die Größe der Halle angeben und die regelmäßige Nutzung melden.
Offizielle Anmeldung: GEMA – Offizielle Website
- Online-Registrierung möglich
- Tarifberechnung automatisch über Fläche & Nutzung
- Möglichkeit zur Anmeldung von Einzelevents (z. B. Discos)
- Möglichkeit für Dauernutzung (regelmäßige Musikwiedergabe)
Welche Tarife gelten?
Die GEMA unterscheidet zwischen verschiedenen Nutzungsarten. Für Eishallen sind besonders relevant:
- Dauernutzung im Publikumslauf
- Musik bei Kursen & Training
- Musik bei Veranstaltungen (Eisdisco, Showläufe, Firmen-Events)
- Eintrittspflichtige vs. nicht eintrittspflichtige Nutzung
Die Tarifhöhe hängt u. a. ab von:
- Fläche der Halle
- Höhe der Eintrittsgelder
- Nutzungshäufigkeit
- Art der Veranstaltung
Besondere Fälle in der Eishalle
- Eisdisco: gilt als Sonderveranstaltung → eigener Tarif
- Eigen produzierte Musik: nur ohne GEMA-pflichtige Bestandteile frei nutzbar
- Livemusik: zusätzlich Aufführungstarif
- Videos / Shows: zusätzliche Rechte (z. B. GVL oder Filmrechte)
Fazit
Für jede öffentliche Musikwiedergabe in der Eishalle besteht Anmelde- und Lizenzpflicht. Die GEMA ist die zuständige Stelle für Anmeldung und Vergütung. Betreiber sollten Musiknutzung frühzeitig anmelden, um rechtliche Risiken zu vermeiden und einen professionellen, regelkonformen Betrieb sicherzustellen.