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Notdusche im Bereich der Ammoniak-Kälteanlage

Eine Notdusche mit Körper- und Augendusche sollte sich bei Ammoniak-Kälteanlagen im Bereich vor dem Eingang des Maschinenraums befinden. Ziel ist es, dass Personen nach einem Kontakt mit Ammoniak oder anderen Gefahrstoffen den Gefahrenbereich möglichst schnell verlassen und unmittelbar mit der Dekontamination beginnen können. Eine schnelle und großflächige Spülung von Haut und Augen kann dazu beitragen, die Folgen eines Gefahrstoffkontakts zu begrenzen.

Die konkrete Anordnung der Notdusche ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan der jeweiligen Anlage. Die TRAS 110 führt Notduschen, bestehend aus Körper- und Augenduschen, als Einrichtungen der Gefahrenabwehr auf und sieht sie im Alarmplan vor dem Eingang des Maschinenraums vor.

Notduschen bestehend aus Körper- und Augenduschen – Lagerort: vor Eingang Maschinenraum.

Quelle: TRAS 110, Anhang 2 „Alarm- und Gefahrenabwehrplan“, Abschnitt 3.4 „Einrichtungen und Ausrüstungen zur Gefahrenabwehr“, Bundesanzeiger AT 03.11.2021 B7, S. 25.

Notduschen und Augenduschen gehören bei Ammoniak-Kälteanlagen zu den Einrichtungen der Gefahrenabwehr. Die TRAS 110 berücksichtigt sie im Alarm- und Gefahrenabwehrplan und fordert ihre regelmäßige Kontrolle auf Vorhandensein, Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit.

Praxis-Tipp:
Bei Arbeiten mit erhöhtem Risiko – beispielsweise beim Entölen des Ölabscheiders – sollte vor Beginn grundsätzlich geprüft werden, ob Körper- und Augendusche uneingeschränkt funktionsfähig sind. Erst danach sollten Arbeiten an der Anlage begonnen werden.

1. Rechtliche Grundlagen

Notduschen gehören zu den wichtigsten Einrichtungen der Ersten Hilfe beim Umgang mit Ammoniak. Ziel ist es, Haut und Augen nach einem Gefahrstoffkontakt unverzüglich mit ausreichend Wasser zu spülen und dadurch Verätzungen möglichst gering zu halten.

Grundlage bilden unter anderem die Gefahrstoffverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 sowie die DIN EN 15154 für Sicherheitsduschen.

Geeignete Einrichtungen zur Dekontamination gehören zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen.

Sinngemäß zusammengefasst nach: TRAS 110, Abschnitt 5.6 „Schutzeinrichtungen“.

2. Anforderungen der TRAS 110

Die TRAS 110 beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan werden unter anderem die Einrichtungen zur Gefahrenabwehr dokumentiert.

Dort werden Sicherheitsduschen ausdrücklich gemeinsam mit Augenduschen aufgeführt. Ebenso wird verlangt, dass diese Einrichtungen regelmäßig auf ihre Einsatzbereitschaft überprüft werden.

Notduschen mit Körper- und Augenduschen gehören zu den wichtigsten Einrichtungen der Notfallvorsorge bei Ammoniak-Kälteanlagen. Ihre Ausführung und Bereitstellung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den Anforderungen der TRAS 110, der Gefahrstoffverordnung, der ASR A4.1 und der DIN EN 15154.

Sichtkontrolle der Notduschen und Einrichtungen zur Augenspülung auf Vorhandensein, Einsatzbereitschaft (z. B. Zugänglichkeit) und Funktionsfähigkeit – Kontrollhäufigkeit: monatlich.

Quelle: TRAS 110, Anhang 3 (Prüf- und Kontrollmaßnahmen), Bundesanzeiger AT 03.11.2021 B7, S. 44.
Praxis:
Die in der TRAS dargestellten Kontrolllisten sehen hierfür eine monatliche Sichtkontrolle vor. Zusätzlich empfiehlt sich vor allen Arbeiten mit erhöhter Ammoniakfreisetzungsgefahr eine unmittelbare Funktionsprüfung.

3. Standort und Erreichbarkeit

Im Alarmplan der TRAS 110 werden Notduschen regelmäßig vor dem Eingang des Maschinenraums vorgesehen. Dadurch kann eine verletzte Person die Dusche erreichen, ohne den Gefahrenbereich erneut betreten zu müssen.

  • freier Zugang ohne Hindernisse
  • jederzeit erreichbar
  • gut sichtbar gekennzeichnet
  • auch bei Sicherheitsbeleuchtung auffindbar
  • möglichst gemeinsam mit der Augendusche angeordnet

4. Ausführung der Notdusche

Die Bedienung muss intuitiv funktionieren. Im Ernstfall darf keine komplizierte Handhabung erforderlich sein.

  • Zugstange oder Hebel mit einer Bewegung betätigbar
  • großflächiger Duschkegel
  • ausreichender Wasservolumenstrom
  • keine Stolperstellen
  • keine verschlossenen Türen zwischen Arbeitsplatz und Dusche
Notduschen und Einrichtungen zur Augenspülung sind regelmäßig auf Vorhandensein, Einsatzbereitschaft (z. B. Zugänglichkeit) und Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.

Quelle: TRAS 110, Anhang 3 „Prüf- und Kontrollmaßnahmen“, Bundesanzeiger AT 03.11.2021 B7, S. 44.

5. Wassertemperatur

Das Wasser einer Notdusche sollte möglichst lauwarm sein. Zu kaltes Wasser kann die Spülung erschweren und den Betroffenen zusätzlich belasten, zu heißes Wasser kann die Haut schädigen.

Die DIN EN 15154 empfiehlt temperiertes Wasser. In der Praxis werden häufig Temperaturen zwischen etwa 20 °C und 25 °C angestrebt.

Praxis-Hinweis:
Nach längeren Stillstandszeiten sollte die Notdusche kurz gespült werden. Dadurch wird gleichzeitig geprüft, ob Wasserführung, Temperatur und Durchfluss einwandfrei funktionieren.

6. Funktionskontrolle vor Arbeiten an der Ammoniakanlage

Bei Arbeiten mit erhöhter Gefährdung – beispielsweise beim Entölen des Ölabscheiders, beim Öffnen von Armaturen oder bei Wartungsarbeiten an der Kälteanlage – sollte die Einsatzbereitschaft der Notdusche und der Augendusche unmittelbar vor Arbeitsbeginn überprüft werden.

Bewährte Praxis:
  • ✔ Funktionsprüfung der Körperdusche
  • ✔ Funktionsprüfung der Augendusche
  • ✔ Kontrolle von Wassermenge und Wasserbild
  • ✔ Kontrolle der Wassertemperatur
  • ✔ Kontrolle der freien Zugänglichkeit

Erst wenn beide Einrichtungen einwandfrei funktionieren, sollten Arbeiten begonnen werden, bei denen eine Freisetzung von Ammoniak nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Sicherheits- und Augenduschen sind Bestandteil der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Ammoniak. Sie müssen jederzeit funktionsfähig, frei zugänglich und im Notfall unverzüglich nutzbar sein.

Sinngemäße Zusammenfassung aus: TRAS 110, Gefahrstoffverordnung, DIN EN 15154 und DGUV-Informationen zu Sicherheits- und Augenduschen.

7. Wartung und Dokumentation

Notduschen gehören zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen einer Ammoniak-Kälteanlage. Deshalb sollten sämtliche Prüfungen dokumentiert und nachvollziehbar archiviert werden.

  • monatliche Sichtkontrolle
  • regelmäßige Funktionsprüfung
  • Prüfung der Augendusche
  • Kontrolle der Wasserqualität
  • Kontrolle der Wassertemperatur
  • Kontrolle auf Beschädigungen und Korrosion
  • Dokumentation aller Prüfungen
Empfehlung:
Die regelmäßigen Prüfungen der Notdusche sollten gemeinsam mit den übrigen sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Gaswarnanlage, Atemschutz, PSA und Fluchtwegen durchgeführt werden.

8. Erste Hilfe nach Ammoniakkontakt

Trotz aller Schutzmaßnahmen kann es zu einem Kontakt mit Ammoniak kommen. Dann zählt jede Sekunde. Ziel ist es, den Gefahrstoff möglichst schnell von Haut und Augen zu entfernen.

Erste Maßnahmen:
  • ✔ Gefahrenbereich verlassen.
  • ✔ Betroffene Person zur Notdusche führen.
  • ✔ Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.
  • ✔ Haut und Augen sofort intensiv mit Wasser spülen.
  • ✔ Rettungsdienst verständigen.
  • ✔ Betriebsanweisung beachten.

Nach Augenkontakt sollte unverzüglich mit der Augenspülung begonnen werden. Die Augen sind dabei offen zu halten und gründlich zu spülen. Anschließend ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Bei Hautkontakt müssen kontaminierte Kleidung und Schuhe möglichst schnell entfernt werden. Anschließend sollte die betroffene Haut großzügig und über einen längeren Zeitraum mit Wasser gespült werden.

Bei Kontakt mit Ammoniak gilt: Betroffene Personen unverzüglich aus dem Gefahrenbereich bringen, kontaminierte Kleidung entfernen, betroffene Haut- oder Augenpartien sofort mit viel Wasser spülen und anschließend ärztlich versorgen lassen.

Sinngemäß zusammengefasst nach: BASF „Ammoniakunfall – Informationen für Ersthelfer“.

9. Weiterführende Informationen für Ersthelfer

Eine sehr praxisnahe Zusammenfassung der wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen stellt die BASF zur Verfügung. Das Merkblatt richtet sich an Ersthelfer und beschreibt das richtige Verhalten nach einem Kontakt mit Ammoniak.

10. Fazit

Notduschen und Augenduschen gehören zu den wichtigsten Schutzeinrichtungen einer Ammoniak-Kälteanlage. Sie ermöglichen im Ernstfall eine sofortige Dekontamination und können die Schwere von Verletzungen erheblich reduzieren.

Ebenso wichtig wie die Installation ist ihre regelmäßige Prüfung. Nur eine jederzeit funktionsfähige Notdusche erfüllt ihren Zweck. Deshalb sollten Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und Wartungen fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes jeder Eissporthalle sein.

Merksatz:
Die beste Notdusche ist die, deren Funktionsfähigkeit bereits vor Beginn gefährlicher Arbeiten überprüft wurde.

Stand: August 2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.