Bei einer Eisfläche mit Direktverdampfung befindet sich das Kältemittel
direkt im Berohrungssystem unter der Eisfläche. Bei einer
Ammoniak-Kälteanlage ist die Außerbetriebnahme deshalb eine
sicherheitsrelevante Arbeit, die sorgfältig geplant, dokumentiert und
ausschließlich von hierfür qualifiziertem Personal durchgeführt werden
darf.
Besonders relevant ist die Absaugung vor längeren Betriebspausen, vor
Veranstaltungen im Nicht-Eisbetrieb sowie vor Arbeiten am
Berohrungssystem, am Baukörper der Eisfläche oder am Hallendach. Die
konkrete Vorgehensweise richtet sich immer nach dem Anlagenkonzept, den
Herstellerunterlagen, der Betriebsanweisung und dem Alarm- und
Gefahrenabwehrplan.
Die TRAS 110 ist die „Technische Regel für Anlagensicherheit –
Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen“. Für
Eissportanlagen, die als Versammlungsstätte genutzt werden, enthält sie
besondere technische und organisatorische Anforderungen.
„… muss das Ammoniak der Kälteanlage in die Kältemittelbehälter im
Maschinenraum zurückgeführt werden (Absaugung).“
Quelle: TRAS 110 „Sicherheitstechnische Anforderungen an
Ammoniak-Kälteanlagen“, Nr. 4.12.2 Abs. 3, Fassung 2021.
Diese Vorgabe betrifft Betriebspausen insbesondere dann, wenn die
Eisfläche für andere Veranstaltungen genutzt wird oder Arbeiten am
Berohrungssystem, am Baukörper der Eisfläche oder am Hallendach anstehen.
Versorgt eine Anlage mehrere Eisflächen, kann sich die Absaugung auf die
betroffene Eisfläche beschränken, sofern deren Berohrungssystem allseitig
absperrbar ist.
Vor Beginn der Arbeiten muss eindeutig feststehen, welche Eisfläche
betroffen ist, wer die Arbeiten ausführt und welche Absperrungen,
Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen vorgesehen sind.
- Betroffene Eisfläche und Anlagenteil eindeutig festlegen.
- Herstellerunterlagen, Betriebsanweisung und Schaltplan bereitlegen.
- Verantwortliche fachkundige Person benennen.
- Arbeiten mit Bauleitung, Veranstaltungsleitung und Fremdfirmen abstimmen.
- Alarm- und Gefahrenabwehrplan berücksichtigen.
- Ausreichende Aufnahmekapazität der Kältemittelbehälter sicherstellen.
Bei der Absaugung wird das Ammoniak aus dem Berohrungssystem der
betroffenen Eisfläche in die Kältemittelbehälter im Maschinenraum
zurückgeführt. Ziel ist es, die Ammoniakmenge außerhalb des
Maschinenraums vor einer Betriebspause oder vor Arbeiten an der Eisfläche
so weit wie erforderlich zu reduzieren.
Der genaue Ablauf hängt von Aufbau, Armaturen, Steuerung,
Behältervolumen und Sicherheitskonzept der jeweiligen Anlage ab.
Allgemeine Druckwerte oder Ventilstellungen dürfen daher nicht von einer
anderen Anlage übernommen werden.
Der Druckverlauf ist ein wichtiges betriebliches Kontrollmerkmal. Er muss
jedoch immer gemeinsam mit Temperatur, Anlagenzustand und den Vorgaben
des Herstellers bewertet werden. Ein einzelner Druckwert ist kein
allgemeiner Nachweis dafür, dass ein Leitungsabschnitt frei von
Kältemittel ist.
- Datum, Uhrzeit und betroffene Eisfläche dokumentieren.
- Verantwortliche Person und beteiligte Fachfirma festhalten.
- Vorgegebene Kontrollwerte und Betriebszustand eintragen.
- Ventilstellungen und Sicherungsmaßnahmen nachvollziehbar erfassen.
- Abweichungen, Störungen und eingeleitete Maßnahmen dokumentieren.
Der folgende Ablauf beschreibt ein typisches Praxisbeispiel. Er dient
dem Verständnis und kann bei Prüfungen abgefragt werden. Er ersetzt
ausdrücklich nicht die Betriebsanweisung der eigenen Kälteanlage.
Beispielhafter Ablauf
-
Absaugbetrieb vorbereiten: Die betroffene Eisfläche
wird gemäß Schaltplan ausgewählt. Es muss sichergestellt sein, dass
keine Arbeiten beginnen, bevor die vorgesehene Absaugung abgeschlossen
und dokumentiert ist.
-
Absaugbetrieb starten: Die Verdichter werden nach der
anlagenspezifischen Betriebsanweisung in den Absaugbetrieb geschaltet.
Das Ammoniak wird über den vorgesehenen Rücklaufweg aus der Eisfläche
in die Sammel- oder Kältemittelbehälter im Maschinenraum zurückgeführt.
-
Unteren Abschaltpunkt abwarten: Die Verdichter saugen
bis zum in der Steuerung und Betriebsanweisung festgelegten unteren
Abschaltpunkt ab und schalten anschließend ab.
-
Betroffene Eisfläche absperren: Vorlauf und Rücklauf
der betreffenden Eisfläche werden in der festgelegten Reihenfolge
abgesperrt. Die Ventilstellungen müssen eindeutig gekennzeichnet und
gegen unbeabsichtigte Veränderung gesichert werden.
-
Druckverlauf überwachen: Der Druck wird über den in
der Betriebsanweisung vorgesehenen Zeitraum kontrolliert und
dokumentiert. Steigt der Druck wieder an, kann dies auf verdampfendes
Restkältemittel hinweisen und muss fachlich bewertet werden.
-
Bei Bedarf erneut absaugen: Ergibt die Kontrolle, dass
ein weiterer Absaugvorgang erforderlich ist, wird dieser nach der
anlagenspezifischen Schaltanweisung wiederholt.
-
Abschluss dokumentieren: Nach erfolgreicher
Außerbetriebnahme werden Betriebszustand, Kontrollwerte,
Ventilstellungen, Sicherungsmaßnahmen und die verantwortliche Person
dokumentiert.
Wichtig: Arbeiten unterhalb des festgelegten
automatischen Abschaltpunkts, Änderungen an Sicherheitseinrichtungen oder
Eingriffe in kältemittelführende Anlagenteile dürfen nur durch eine
qualifizierte Fachfirma erfolgen.
Nach Abschluss der Absaugung muss der betroffene Anlagenteil in einen
sicheren Stillstand versetzt werden. Dazu gehören eindeutige
Kennzeichnungen, Schutz gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten und die
Sicherung des Maschinenraums gegen Zutritt Unbefugter.
- Absperrungen und Ventilstellungen eindeutig kennzeichnen.
- Hauptschalter gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten sichern.
- Maschinenraum und technische Bereiche gegen Zutritt Unbefugter schützen.
- Wasserführende Komponenten auf Frostschutz prüfen.
- Erforderliche Maßnahmen gemäß Herstellerunterlagen umsetzen.
Die Wiederinbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn alle Arbeiten an der
Eisfläche, am Baukörper oder am Hallendach abgeschlossen sind. Vor dem
Start müssen die Arbeitsbereiche freigegeben und der ordnungsgemäße
Zustand der Anlage festgestellt werden.
- Arbeitsbereich von Bau- und Fremdmaterialien freigeben lassen.
- Schutzmaßnahmen, Kennzeichnungen und Armaturen kontrollieren.
- Freigabe durch die verantwortliche fachkundige Person einholen.
- Wiederinbetriebnahme nach der Betriebsanweisung durchführen.
- Kontrolle, Freigabe und besondere Feststellungen dokumentieren.