Der Eismeister

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Außerbetriebnahme einer Eisfläche bei Direktverdampfung

Bei einer Eisfläche mit Direktverdampfung befindet sich das Kältemittel direkt im Berohrungssystem unter der Eisfläche. Bei einer Ammoniak-Kälteanlage ist die Außerbetriebnahme deshalb eine sicherheitsrelevante Arbeit, die sorgfältig geplant, dokumentiert und ausschließlich von hierfür qualifiziertem Personal durchgeführt werden darf.

Besonders relevant ist die Absaugung vor längeren Betriebspausen, vor Veranstaltungen im Nicht-Eisbetrieb sowie vor Arbeiten am Berohrungssystem, am Baukörper der Eisfläche oder am Hallendach. Die konkrete Vorgehensweise richtet sich immer nach dem Anlagenkonzept, den Herstellerunterlagen, der Betriebsanweisung und dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag erläutert Grundsätze für Ammoniak-Kälteanlagen. Druckwerte, Ventilstellungen und die konkrete Schaltreihenfolge müssen immer aus der Betriebsanweisung und dem anlagenspezifischen Schaltplan übernommen werden.

1. Vorgabe der TRAS 110

Die TRAS 110 ist die „Technische Regel für Anlagensicherheit – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen“. Für Eissportanlagen, die als Versammlungsstätte genutzt werden, enthält sie besondere technische und organisatorische Anforderungen.

„… muss das Ammoniak der Kälteanlage in die Kältemittelbehälter im Maschinenraum zurückgeführt werden (Absaugung).“
Quelle: TRAS 110 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen“, Nr. 4.12.2 Abs. 3, Fassung 2021.

Diese Vorgabe betrifft Betriebspausen insbesondere dann, wenn die Eisfläche für andere Veranstaltungen genutzt wird oder Arbeiten am Berohrungssystem, am Baukörper der Eisfläche oder am Hallendach anstehen. Versorgt eine Anlage mehrere Eisflächen, kann sich die Absaugung auf die betroffene Eisfläche beschränken, sofern deren Berohrungssystem allseitig absperrbar ist.

2. Planung und Vorbereitung der Betriebspause

Vor Beginn der Arbeiten muss eindeutig feststehen, welche Eisfläche betroffen ist, wer die Arbeiten ausführt und welche Absperrungen, Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen vorgesehen sind.

  • Betroffene Eisfläche und Anlagenteil eindeutig festlegen.
  • Herstellerunterlagen, Betriebsanweisung und Schaltplan bereitlegen.
  • Verantwortliche fachkundige Person benennen.
  • Arbeiten mit Bauleitung, Veranstaltungsleitung und Fremdfirmen abstimmen.
  • Alarm- und Gefahrenabwehrplan berücksichtigen.
  • Ausreichende Aufnahmekapazität der Kältemittelbehälter sicherstellen.

3. Grundsatz der Absaugung

Bei der Absaugung wird das Ammoniak aus dem Berohrungssystem der betroffenen Eisfläche in die Kältemittelbehälter im Maschinenraum zurückgeführt. Ziel ist es, die Ammoniakmenge außerhalb des Maschinenraums vor einer Betriebspause oder vor Arbeiten an der Eisfläche so weit wie erforderlich zu reduzieren.

Der genaue Ablauf hängt von Aufbau, Armaturen, Steuerung, Behältervolumen und Sicherheitskonzept der jeweiligen Anlage ab. Allgemeine Druckwerte oder Ventilstellungen dürfen daher nicht von einer anderen Anlage übernommen werden.

4. Druckkontrolle und Dokumentation

Der Druckverlauf ist ein wichtiges betriebliches Kontrollmerkmal. Er muss jedoch immer gemeinsam mit Temperatur, Anlagenzustand und den Vorgaben des Herstellers bewertet werden. Ein einzelner Druckwert ist kein allgemeiner Nachweis dafür, dass ein Leitungsabschnitt frei von Kältemittel ist.

  • Datum, Uhrzeit und betroffene Eisfläche dokumentieren.
  • Verantwortliche Person und beteiligte Fachfirma festhalten.
  • Vorgegebene Kontrollwerte und Betriebszustand eintragen.
  • Ventilstellungen und Sicherungsmaßnahmen nachvollziehbar erfassen.
  • Abweichungen, Störungen und eingeleitete Maßnahmen dokumentieren.

5. Exkursion: Beispielhafte Außerbetriebnahme einer Direktverdampfung mit Ammoniak

Der folgende Ablauf beschreibt ein typisches Praxisbeispiel. Er dient dem Verständnis und kann bei Prüfungen abgefragt werden. Er ersetzt ausdrücklich nicht die Betriebsanweisung der eigenen Kälteanlage.

Beispielhafter Ablauf

  1. Absaugbetrieb vorbereiten: Die betroffene Eisfläche wird gemäß Schaltplan ausgewählt. Es muss sichergestellt sein, dass keine Arbeiten beginnen, bevor die vorgesehene Absaugung abgeschlossen und dokumentiert ist.
  2. Absaugbetrieb starten: Die Verdichter werden nach der anlagenspezifischen Betriebsanweisung in den Absaugbetrieb geschaltet. Das Ammoniak wird über den vorgesehenen Rücklaufweg aus der Eisfläche in die Sammel- oder Kältemittelbehälter im Maschinenraum zurückgeführt.
  3. Unteren Abschaltpunkt abwarten: Die Verdichter saugen bis zum in der Steuerung und Betriebsanweisung festgelegten unteren Abschaltpunkt ab und schalten anschließend ab.
  4. Betroffene Eisfläche absperren: Vorlauf und Rücklauf der betreffenden Eisfläche werden in der festgelegten Reihenfolge abgesperrt. Die Ventilstellungen müssen eindeutig gekennzeichnet und gegen unbeabsichtigte Veränderung gesichert werden.
  5. Druckverlauf überwachen: Der Druck wird über den in der Betriebsanweisung vorgesehenen Zeitraum kontrolliert und dokumentiert. Steigt der Druck wieder an, kann dies auf verdampfendes Restkältemittel hinweisen und muss fachlich bewertet werden.
  6. Bei Bedarf erneut absaugen: Ergibt die Kontrolle, dass ein weiterer Absaugvorgang erforderlich ist, wird dieser nach der anlagenspezifischen Schaltanweisung wiederholt.
  7. Abschluss dokumentieren: Nach erfolgreicher Außerbetriebnahme werden Betriebszustand, Kontrollwerte, Ventilstellungen, Sicherungsmaßnahmen und die verantwortliche Person dokumentiert.
Wichtig: Arbeiten unterhalb des festgelegten automatischen Abschaltpunkts, Änderungen an Sicherheitseinrichtungen oder Eingriffe in kältemittelführende Anlagenteile dürfen nur durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgen.

6. Sicherer Stillstand der Anlage

Nach Abschluss der Absaugung muss der betroffene Anlagenteil in einen sicheren Stillstand versetzt werden. Dazu gehören eindeutige Kennzeichnungen, Schutz gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten und die Sicherung des Maschinenraums gegen Zutritt Unbefugter.

  • Absperrungen und Ventilstellungen eindeutig kennzeichnen.
  • Hauptschalter gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten sichern.
  • Maschinenraum und technische Bereiche gegen Zutritt Unbefugter schützen.
  • Wasserführende Komponenten auf Frostschutz prüfen.
  • Erforderliche Maßnahmen gemäß Herstellerunterlagen umsetzen.

7. Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn alle Arbeiten an der Eisfläche, am Baukörper oder am Hallendach abgeschlossen sind. Vor dem Start müssen die Arbeitsbereiche freigegeben und der ordnungsgemäße Zustand der Anlage festgestellt werden.

  • Arbeitsbereich von Bau- und Fremdmaterialien freigeben lassen.
  • Schutzmaßnahmen, Kennzeichnungen und Armaturen kontrollieren.
  • Freigabe durch die verantwortliche fachkundige Person einholen.
  • Wiederinbetriebnahme nach der Betriebsanweisung durchführen.
  • Kontrolle, Freigabe und besondere Feststellungen dokumentieren.

Stand: 14.09.2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.

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