Der Eismeister

Ausserbetriebnahme der Eispiste bei Direktverdampfung

Haftungsausschluss:
Die hier beschriebene Vorgehensweise zeigt ein allgemeines Beispiel. Jede Kälteanlage kann technisch abweichen. Vor Arbeiten sind immer die Herstellerunterlagen, die TRAS 110, die DGUV 213-056 sowie die betriebsinternen Anweisungen zu beachten. Für Schäden durch falsche Anwendung wird keine Haftung übernommen.

Die Direktverdampfung ist ein System der direkten Kühlung. Das Ammoniak verdampft direkt in den Leitungen unter der Eisfläche und entzieht dem Baukörper Wärme. Bei Pausen oder bei Arbeiten an der Anlage muss die Piste sicher ausser Betrieb genommen und vollständig abgesaugt werden.

1. Pflicht zur Absaugung laut TRAS 110

Laut TRAS 110 Abschnitt 4.12.2 Punkt 3 ist das Absaugen des Ammoniaks vorgeschrieben:

Vor Betriebspausen von Eissportanlagen, zum Beispiel vor der Nutzung der Sportfläche für andere Veranstaltungen im Nicht-Eisbetrieb oder bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wie Arbeiten am Berührungssystem, dem Baukörper der Eisfläche oder dem Hallendach, muss das Ammoniak der Kälteanlage in die Kältemittelbehälter im Maschinenraum zurückgeführt werden. Sofern die Kälteanlage mehrere Eisflächen versorgt, kann die Rückführung auf die betroffene Eisfläche eingeschränkt werden, soweit deren Berührungssystem allseitig absperrbar ist.

2. Absaugen der Piste und Außerbetriebssetzung

Beim Absaugen der Piste wird das flüssige Ammoniak über die Rücklaufleitung durch die Verdichter in die Sammelbehälter gezogen. Der Vorlauf bleibt geschlossen, damit kein Ammoniak aus anderen Bereichen nachströmt. Ziel ist, dass sich kein flüssiges Ammoniak mehr in den Leitungen unter der Piste befindet und ein stabiler Unterdruck erreicht wird.

Die Absaugung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Absaugbetrieb starten: Die Verdichter werden in den Absaugbetrieb geschaltet. Über den Rücklauf wird das Ammoniak aus der Piste gezogen.
  2. Unterdruck erreichen: Die Verdichter saugen so lange ab, bis sie den unteren Abschaltpunkt erreicht haben und automatisch stoppen.
  3. Leitungen absperren: Vorlauf und Rücklauf werden geschlossen, damit kein Ammoniak aus anderen Systemteilen nachströmt.
  4. Druck überwachen: Der Druck muss über Stunden und Tage kontrolliert werden. Wenn er wieder steigt, befindet sich noch Restammoniak im System.
  5. Erneutes Absaugen: Steigt der Druck, muss erneut abgesaugt werden. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen.
  6. Abschluss: Wenn der Druck dauerhaft stabil bleibt, kann die Absaugung abgeschlossen werden. Ventilstellungen dokumentieren.

Bei längeren Betriebspausen muss die gesamte Kälteanlage in einen sicheren Stillstand versetzt werden. Dazu gehört, dass alle geschlossenen Ventile eindeutig gekennzeichnet werden, damit jederzeit klar erkennbar ist, welche Leitungen abgesperrt sind. Der Hauptschalter der Anlage wird ausgeschaltet und mit einer Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert. Der Maschinenraum ist frostfrei zu halten, um Schäden an Leitungen, Pumpen oder Messstellen zu vermeiden. Bei Frostgefahr müssen alle wasserführenden Komponenten – wie Enthitzer, Kondensatorwasserleitungen oder Kühlwasserpumpen – vollständig entleert, ausgeblasen und die Wasserkammern geöffnet werden, damit keine Eisbildung Schäden verursacht.

Arbeiten unterhalb des automatischen Abschaltpunktes dürfen nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

3. Druckdokumentation und Kontrolle

Der Druckverlauf muss regelmässig dokumentiert werden. Nur durch Aufzeichnungen lässt sich erkennen, ob der Druck nach dem Absperren wieder ansteigt. Ein Druckanstieg bedeutet immer, dass Restammoniak verdampft und ein weiterer Absaugvorgang notwendig ist.