Der Eismeister

Fotos und Videos bei Veranstaltungen in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?

Für Eventfotografie und -videos in Deutschland gelten das Kunsturhebergesetz (KUG) und die DSGVO. Diese Regeln bestimmen, wann Aufnahmen ohne Einwilligung zulässig sind und wann eine ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen erforderlich ist.

Was ist ohne Einwilligung erlaubt?

  • Übersichtsaufnahmen & Stimmungsbilder, bei denen Besucher nur als Teil des Gesamtgeschehens erscheinen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG).
  • Aufnahmen, bei denen das Ereignis im Vordergrund steht (Bühne, Spielfeld, Publikum als Beiwerk).
  • Dokumentarische Motive mit Zeitbezug, ohne Porträtcharakter einzelner Personen.

Was ist ohne Einwilligung nicht erlaubt?

  • Nahaufnahmen einzelner, identifizierbarer Personen (Porträts, „Kiss Cam“ etc.).
  • Aufnahmen, die private oder intime Umstände zeigen.
  • Werbliche/marketingbezogene Nutzung (Website, Social Media, Anzeigen), wenn keine aktive Zustimmung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 22 KUG).

So bleiben Veranstalter und Teams rechtskonform

  • Deutliche Hinweisschilder mit Zweck und Verantwortlichen platzieren.
  • Einwilligung einholen (beim Ticketkauf, Akkreditierung oder vor Ort) – klar, freiwillig, informiert, jederzeit widerrufbar.
  • Opt-out kennzeichnen (z. B. Sticker/Bändchen) für Personen mit Widerspruchswunsch.
  • Briefings für interne/externe Foto- & Videoteams: Fokus auf Übersichten, keine ungefragten Close-ups.

Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel bitte juristisch prüfen lassen.

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