Der Eismeister
TRAS 110 – Technische Regel für Ammoniak-Kälteanlagen
Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110
Allgemein
Die Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 110) wurde 2019 von der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt veröffentlicht. Sie legt Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen fest und beschreibt den Stand der Sicherheitstechnik in Deutschland.
Ammoniak ist ein bewährtes, aber toxisches und brennbares Kältemittel. Die TRAS 110 dient dazu, Risiken zu minimieren und Menschen sowie Umwelt zuverlässig zu schützen.
Anwendung bei kleineren Anlagen
Die TRAS 110 gilt grundsätzlich für Anlagen mit einer Füllmenge ab 3 Tonnen Ammoniak. Sie wird ausdrücklich empfohlen, wenn kleinere Anlagen (ab 300 kg) in der Nähe schutzwürdiger Objekte betrieben werden – etwa Eissporthallen oder Versammlungsstätten.
„Die TRAS 110 gilt für Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Gesamtfüllmenge ab 3 Tonnen. Es wird empfohlen, diese Regel auch auf Anlagen mit weniger als 3 Tonnen Ammoniak anzuwenden, wenn sich diese in der Nähe von schutzwürdigen Objekten befinden.“ – TRAS 110, Abschnitt 1 (1)
Anforderungen in Eishallen
Eissporthallen gelten als besondere Versammlungsstätten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Hier müssen technische und organisatorische Maßnahmen verhindern, dass Ammoniak in Zuschauer- oder Aufenthaltsbereiche gelangen kann.
- Dichtheitsprüfungen, automatische Abschaltungen und Lüftungseinrichtungen
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sowie regelmäßige Unterweisungen
- Fachkundige Aufsicht während des gesamten Anlagenbetriebs
„Bei Kälteanlagen in Versammlungsstätten, insbesondere in Eissporthallen, sind zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass Ammoniak in Aufenthaltsräume oder Zuschauerbereiche eindringen kann.“ – TRAS 110, Abschnitt 4.12
Gaswarnanlagen
Gaswarnsysteme müssen Ammoniak frühzeitig erkennen und automatische Sicherheitsmaßnahmen wie Abschaltungen oder Lüftung aktivieren.
„Gaswarneinrichtungen sind so auszulegen, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb der sicherheitsrelevanten Werte gewarnt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.“ – TRAS 110, Abschnitt 4.10
Feuerwehrübungen & Notfallplanung
Notfallübungen müssen regelmäßig stattfinden. Die Feuerwehr ist aktiv in die Planung und Durchführung einzubinden, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
„Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die für Notfälle vorgesehenen Maßnahmen regelmäßig geübt und die zuständige Feuerwehr in die Planung und Durchführung der Übungen einbezogen werden.“ – TRAS 110, Abschnitt 4.12.2
Pflichten des Betreibers
- Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen und regelmäßig prüfen
- Fachkundige Aufsicht während des Betriebs sicherstellen
- Unterweisungen, Schulungen und Prüfungen regelmäßig durchführen
- Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
- Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr gewährleisten
„Der Betreiber ist verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Dokumentation aller Maßnahmen zur sicheren Führung der Anlage.“ – TRAS 110, Abschnitt 4 (3)
Dokumentation & Nachweise
Alle Schulungen, Wartungen und Notfallübungen sind zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
„Sämtliche sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Prüfungen sind aufzuzeichnen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.“ – TRAS 110, Abschnitt 5 (1)
FAQ
- Für welche Anlagen gilt die TRAS 110? Für Ammoniak-Kälteanlagen ab 3 t Füllmenge; empfohlen auch ab 300 kg in der Nähe schutzwürdiger Objekte.
- Wer darf Aufsicht führen? Nur Personen mit nachgewiesener Fachkunde gemäß TRAS 110 Anhang 4.
- Wie oft müssen Feuerwehrübungen stattfinden? In der Regel einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen.
- Darf man von der TRAS 110 abweichen? Ja, wenn ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweislich erreicht wird.
Fachkunde nach TRAS 110
Nur fachkundige Personen dürfen Betrieb, Wartung und Überwachung einer Kälteanlage übernehmen. Der Nachweis erfolgt durch Schulung gemäß TRAS 110 Anhang 4.