Der Eismeister

TRAS 110 – Technische Regel für Ammoniak-Kälteanlagen

Allgemein

Die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 wurde im Januar 2019 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) herausgegeben. Sie legt sicherheitstechnische Anforderungen für die Planung, den Bau und Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen fest und basiert auf dem Stand der Technik in Deutschland.

Ammoniak ist ein weit verbreitetes Kältemittel mit hervorragenden thermodynamischen Eigenschaften. Gleichzeitig ist es jedoch giftig und brennbar – daher bestehen besondere Anforderungen an die Sicherheit solcher Anlagen. Ziel der TRAS 110 ist es, Risiken zu minimieren und Mensch sowie Umwelt zuverlässig zu schützen.

Die TRAS 110 gilt grundsätzlich für alle Ammoniak-Kälteanlagen mit einem Gesamtfüllinhalt von 3 Tonnen oder mehr. Zusätzlich wird empfohlen, die Regel auch auf kleinere Anlagen ab 300 Kilogramm Füllmenge anzuwenden, wenn diese in der Nähe sogenannter schutzwürdiger Objekte betrieben werden.

Besonders hervorgehoben werden Versammlungsstätten wie Eishallen (Kapitel 4.12 der TRAS 110). Für sie gelten zusätzliche Anforderungen, damit Ammoniak unter keinen Umständen in Aufenthalts- oder Zuschauerbereiche gelangen kann.

Die TRAS 110 ist somit ein zentrales Element für die Anlagensicherheit von Eislaufhallen und Kälteanlagen, die mit Ammoniak betrieben werden – unabhängig von der Füllmenge. Sie hilft dabei, Betreiberpflichten zu erfüllen, Haftungsrisiken zu minimieren und einen sicheren, rechtskonformen Betrieb sicherzustellen.

Die TRAS 110 finden Sie unter: Hier >

Begründung zur Anwendung der TRAS 110 auf Ammoniak-Kälteanlagen mit weniger als 3 Tonnen Füllmenge

Die TRAS 110 gilt laut Abschnitt 1 (1) grundsätzlich für Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Gesamtfüllmenge ab 3 Tonnen. Allerdings wird in der Regel ausdrücklich empfohlen, die Vorgaben der TRAS 110 auch bei Kälteanlagen mit nur 300 kg Ammoniak oder mehr anzuwenden – insbesondere dann, wenn sich die Anlage in der Nähe von schutzwürdigen Objekten befindet.

Öffentliche Einrichtungen als Schutzobjekte

Laut Abschnitt 2 (4) der TRAS 110 zählen zu den sogenannten Schutzobjekten unter anderem:

  • Versammlungsstätten in Gebäuden, z. B. Eissporthallen
  • Öffentlich genutzte Einrichtungen mit Publikumsverkehr und Verkehrsflächen, wie Straßen und Schienenwege

Da eine Eislaufhalle in den meisten Fällen öffentlich zugänglich ist, fällt sie automatisch unter die Definition eines Schutzobjekts. Aber auch dann, wenn eine Halle nicht direkt öffentlich betreten werden kann, gilt in der Regel bereits die Zufahrtsstraße als Schutzobjekt, sofern diese öffentlich genutzt wird.

Risiken durch Ammoniak-Freisetzungen im Umfeld von Schutzobjekten

Ammoniak ist ein toxisches und gesundheitsschädliches Gas, das bereits in geringen Mengen eine Gefahr für Menschen darstellen kann. Kommt es zu einer Freisetzung in der Nähe von Schutzobjekten, kann dies zu erheblichen Gefährdungen führen.

Auch kleinere Kälteanlagen mit weniger als 3 Tonnen Ammoniak bergen bei Störungen ein hohes Risiko – insbesondere wenn:

  • sich der Maschinenraum in der Nähe von Publikumsbereichen befindet
  • eine unkontrollierte Freisetzung eine Evakuierung erforderlich machen könnte
  • Ammoniak in Lüftungssysteme oder öffentliche Verkehrswege gelangen kann

Besondere Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen in Eishallen und Versammlungsstätten

Abschnitt 4.12 der TRAS 110 definiert besondere technische und organisatorische Anforderungen für den Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen in Versammlungsstätten, darunter auch Eissporthallen:

  • Technische Anforderungen: Es muss gewährleistet sein, dass kein Ammoniak in Zuschauerbereiche oder Lüftungsanlagen eindringen kann.
  • Organisatorische Anforderungen: Es müssen geeignete Alarmpläne und regelmäßige Schulungen des Personals durchgeführt werden.
  • Fachkundige Aufsicht: Während des Betriebs muss eine speziell geschulte Person dauerhaft anwesend sein.

Fazit: TRAS 110 auch bei kleineren Anlagen anwenden

Die Anwendung der TRAS 110 ist auch bei Ammoniak-Kälteanlagen mit weniger als 3 Tonnen Füllmenge sinnvoll und notwendig, wenn:

  • sich die Anlage in oder nahe einer öffentlichen Eislaufhalle befindet
  • Straßen oder öffentliche Verkehrsflächen angrenzen
  • schutzwürdige Objekte wie Schulen, Krankenhäuser oder Wohngebäude in unmittelbarer Nähe liegen

Durch die frühzeitige Einhaltung der Sicherheitsanforderungen kann sichergestellt werden, dass Mitarbeiter, Besucher und die Umwelt optimal geschützt sind – unabhängig von der Größe der Kälteanlage.

Gaswarnanlagen und Meldeeinrichtungen für Gasgefahr nach TRAS 110

Die Alarmierung muss sowohl vor Ort als auch an eine ständig besetzte Stelle erfolgen.

Diese Stelle sollte Personen mit technischer Fachkenntnis informieren, die in der Lage sind, das Problem zu beheben.

Es wird empfohlen, eine zweite Person einzubeziehen, um eine Überwachung und Unterstützung sicherzustellen.

Diese zweite Person muss nicht zwingend mit der Kälteanlage vertraut sein, sollte aber mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein, um im Notfall eingreifen zu können. Die zweite Person muss sich außerhalb des Maschinenraums aufhalten und stets eine freie Sicht auf die im Maschinenraum arbeitende Person haben. Sollte es zu einem Notfall kommen und die erste Person in Gefahr geraten, ist die zweite Person befugt, unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit und unter Nutzung der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung, Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Stufen der Gaswarnanlage nach TRAS 110

  • Voralarm (150 – 500 ppm Ammoniak)
    • Lüftungsmaßnahmen einleiten.
    • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Hauptalarm (ab 1.000 ppm Ammoniak)
    • Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile (Kältemittelpumpen, Verdichter, Absperrarmaturen).
    • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Abschaltung der Lüftung (spätestens bei 30.000 ppm Ammoniak)
    • Die Lüftung wird komplett abgeschaltet, die Zuluftöffnungen verschlossen.
    • Je nach Betriebsgefahr kann dies auch früher erfolgen, basierend auf Sicherheitsberechnungen zur Gasfreisetzung.

Fazit: Die TRAS 110 stellt klare Anforderungen an Alarm- und Sicherheitsmaßnahmen für Ammoniak-Kälteanlagen.

Betriebsleiter und Sicherheitspersonal sollten sich mit diesen Vorgaben vertraut machen, um einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

Allgemeine Alarmwerte für die Ammoniak-Kälteanlage in einer Eislaufhalle

Die festgelegten Schwellenwerte basieren auf der TRAS 110, wurden jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung speziell an die Anforderungen einer Eislaufhalle angepasst.

Alarmstufen & Maßnahmen

Voralarm (ab 500 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Automatische Aktivierung der Notlüftung, um eine erhöhte Ammoniakkonzentration zu verhindern.
  • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Der Voralarm wird nicht zu niedrig angesetzt, um unnötige Fehlalarme zu vermeiden, aber hoch genug, um frühzeitig reagieren zu können.


Hauptalarm (ab 1.000 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Automatische Abschaltung der betroffenen Anlagenteile (Kältemittelpumpen, Verdichter, Absperrarmaturen).
  • Alarmierung der ständig besetzten Stelle.
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Dieser Schwellenwert wurde direkt aus der TRAS 110 übernommen und dient dazu, größere Leckagen rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.


Notabschaltung (ab 10.000 ppm Ammoniak)

Maßnahmen:

  • Vollständige Abschaltung der gesamten Anlage (stromlos).
  • Deaktivierung der Lüftung, um ein unkontrolliertes Austreten von Ammoniak zu verhindern.
  • Automatische Alarmierung:
    • Feuerwehr
    • Ständig besetzte Stelle
  • Akustischer /Optische Alarme:
    • Eismeisterbüro
    • Vorräume des Maschinenraums (Hinweis: Persönliche Schutzausrüstung bereithalten)
    • Maschinenraum

Begründung:
Die TRAS 110 gibt 30.000 ppm als maximale Abschaltschwelle an. Für diese Eislaufhalle wurde der Wert auf 10.000 ppm reduziert, da bei dieser Konzentration keine Rettung mehr ohne Atemschutz möglich ist. Nur die Feuerwehr kann mit Atemschutzmasken eingreifen.


Zusätzliche Sicherheitsmaßnahme: ppm-Anzeige außerhalb des Maschinenraums

Um jederzeit die Ammoniakkonzentration im Maschinenraum überwachen zu können, ist eine extern ablesbare ppm-Anzeige erforderlich.

Feuerwehrübungen

Die TRAS 110 (Technische Regel für Anlagensicherheit – Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen) gibt Vorgaben für die sichere Planung, den Betrieb und die Instandhaltung von Kälteanlagen mit Ammoniak als Kältemittel. Diese Regel dient dazu, Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, insbesondere durch vorbeugende Maßnahmen gegen Leckagen oder Störfälle.

In Bezug auf Feuerwehrübungen und die TRAS 110 können folgende Punkte festgehalten werden:

  • Vorbereitung auf Notfälle
    • Die TRAS 110 legt besonderen Wert darauf, dass Betreiber von Ammoniak-Kälteanlagen Notfallmaßnahmen einplanen.
    • Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Rettungskräften.
  • Schulungen und Übungen
    • Feuerwehren sollten regelmäßig über die Gefahren von Ammoniak informiert werden.
    • Es sind Übungen durchzuführen, um effektive Reaktionen auf Leckagen oder andere Notfälle sicherzustellen.
  •  Alarmpläne
    • Es müssen klare Alarm- und Notfallpläne erstellt werden, die im Fall eines Ammoniak-Austritts greifen.
    • Diese Pläne sind mit der Feuerwehr abzustimmen und regelmäßig zu testen.
  • Zugang für Rettungskräfte
    • Die Feuerwehr muss im Notfall schnellen und sicheren Zugang zur Anlage haben.
    • Flucht- und Rettungswege sind entsprechend zu kennzeichnen und freizuhalten.
  • Bereitstellung von Informationen
    • Die Feuerwehr sollte detaillierte Informationen über die Anlage, das verwendete Kältemittel und potenzielle Gefahren erhalten.
    • Dazu gehören Lagepläne, Sicherheitsdatenblätter und Beschreibungen der Sicherheitseinrichtungen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    • Feuerwehrleute müssen mit geeigneter Schutzausrüstung ausgestattet sein, um sich im Falle eines Ammoniak-Unfalls zu schützen.

Zusammenfassung:
Die Zusammenarbeit zwischen Betreibern von Ammoniak-Kälteanlagen und der Feuerwehr ist entscheidend, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können. Die TRAS 110 bietet hierfür einen strukturierten Rahmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten auf mögliche Störfälle vorbereitet sind.