Der Eismeister
Notdusche
Notdusche im Bereich der Ammoniak-Kälteanlage
Eine Notdusche im oder am Zugang zum Maschinenraum ist ein zentrales Element der Erste-Hilfe-Organisation. Nach einem Kontakt mit Ammoniak oder anderen Gefahrstoffen muss innerhalb weniger Sekunden eine großflächige Spülung von Haut und Kleidung möglich sein, um Verätzungen und Folgeschäden zu begrenzen.
Ob eine Notdusche erforderlich ist und wie sie auszuführen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der TRAS 110 und weiteren Arbeitsschutzregelwerken. Die folgenden Abschnitte geben einen praxisnahen Überblick.
Rechtliche Grundlage
Die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 fordert für Ammoniak-Kälteanlagen geeignete Einrichtungen zur Erste Hilfe bei Gefahrstoffkontakt. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen zum Spülen von Augen und Haut, also Augenduschen und Notduschen.
„Der Betreiber hat geeignete Einrichtungen zur Dekontamination (zum Beispiel Sicherheitsduschen und Augenduschen) bereitzustellen und funktionsfähig zu halten.“ (sinngemäß nach TRAS 110, Abschnitt Sicherheitsausstattungen)
Ergänzend gelten Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und einschlägige DGUV-Regeln. In der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, ob eine Notdusche erforderlich ist, wo sie steht und wie sie zu verwenden ist.
Standort und Anordnung
Ziel ist, dass eine exponierte Person die Notdusche in Sekunden erreichen kann, ohne lange Wege zurücklegen zu müssen. Besonders bei Ammoniak zählt jede Sekunde, da Verätzungen mit der Einwirkdauer zunehmen.
- Notdusche in der Regel im Zugangsbereich zum Maschinenraum oder in unmittelbarer Nähe der Ammoniakanlage.
- Freier Zugang ohne Stolperstellen, Türen oder Stufen, die den Weg verzögern.
- Klare Kennzeichnung mit Piktogrammen nach ASR A1.3, gut sichtbar auch bei Notbeleuchtung.
- Beleuchtung der Umgebung, damit die Dusche auch bei Stromausfall über Sicherheitsbeleuchtung gefunden wird.
In der Praxis empfehlen Sachverständige, Notdusche und Augendusche gemeinsam im Zugangsbereich zum Maschinenraum zu installieren, damit im Notfall Körper und Augen unverzüglich gespült werden können.
Ausführung und Betrieb der Notdusche
Notduschen müssen so ausgelegt sein, dass eine schnelle, flächige Benetzung von Kopf und Körper möglich ist. Die Bedienung muss auch unter Stress intuitiv funktionieren.
- Einhandbedienung, zum Beispiel durch Zugstange oder Hebel, der in einer Bewegung den Wasserfluss startet.
- Ausreichender Volumenstrom, damit Kleidung und Haut vollständig gespült werden können.
- Sprühbild so ausgelegt, dass Wasser nicht punktuell, sondern als Duschkegel auftrifft.
- Keine scharfen Kanten oder Stolperstellen im unmittelbaren Bereich der Dusche.
„Einrichtungen zur Notdusche müssen so gestaltet sein, dass sie im Gefahrenfall schnell, einfach und ohne Vorbereitungsmaßnahmen in Betrieb genommen werden können.“ (sinngemäß nach TRAS 110 und einschlägigen DGUV-Empfehlungen zu Sicherheitsduschen)
Wassertemperatur und Wasserqualität
Wasser aus der Notdusche darf die betroffene Person weder unterkühlen noch verbrühen. Normen und technische Regeln zu Sicherheits- und Augenduschen empfehlen lauwarmes Wasser im Bereich von etwa 15 bis 37 Grad Celsius, in der Praxis meist um 20 bis 25 Grad.
„Das Wasser der Sicherheits- oder Augendusche sollte möglichst lauwarm sein, um zusätzliche thermische Belastungen zu vermeiden.“ (sinngemäß nach DIN EN 15154 und DGUV-Empfehlungen zu Sicherheitsduschen)
In Eissporthallen ist zu berücksichtigen, dass Mitarbeitende häufig bereits ausgekühlt sind. Zu kaltes Wasser kann zu Schockreaktionen führen, zu warmes Wasser verstärkt die Aufnahme vieler Gefahrstoffe über die Haut. Die konkrete Einstellung der Temperatur wird in der Gefährdungsbeurteilung und in der Betriebsanweisung festgelegt.
- Regelmäßige Kontrolle der Wassertemperatur im Rahmen der Funktionsprüfung.
- Sicherstellen, dass auch nach längeren Standzeiten kein stark aufgeheiztes Stagnationswasser austritt.
- Bauliche Lösungen wie Thermostatventile oder vorgemischtes Wasser aus zentralen Mischern prüfen.
Prüfung und Wartung
Notduschen sind Teil der sicherheitsrelevanten Einrichtungen und müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. TRAS 110 fordert, dass solche Einrichtungen funktionsfähig zu halten und Prüfungen zu dokumentieren sind.
- Regelmäßige Sichtprüfung: Erreichbarkeit, Kennzeichnung, mechanischer Zustand.
- Funktionsprüfung in festgelegten Abständen: Betätigung der Dusche, Prüfung des Wasserflusses, Kontrolle der Temperatur.
- Dokumentation aller Prüfungen im Wartungs- oder Anlagenordner mit Datum, Ergebnis und Prüfer.
- Reinigung und Entkalkung nach Herstellerangaben, um Düsenverstopfungen zu vermeiden.
Verknüpfung mit PSA und Gefährdungsbeurteilung
Notdusche und Augendusche sind Teil des Gesamtkonzepts aus persönlicher Schutzausrüstung, Gaswarnanlage und Alarm- und Gefahrenabwehrplan. In der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, bei welchen Tätigkeiten eine erhöhte Kontaminationsgefahr besteht und wie im Notfall vorzugehen ist.
- PSA-Konzept für Arbeiten an der Ammoniakanlage (zum Beispiel Vollvisiermaske, Handschuhe, Schutzkleidung).
- Klare Anweisung, wann eine Person zur Notdusche zu führen ist und wie lange gespült werden soll.
- Unterweisung aller betroffenen Mitarbeitenden, inklusive praktischer Übungen.