Der Eismeister
Ammoniak-Kälteanlagen Vorschriften
Ammoniak-Kälteanlagen – Vorschriften und Pflichten
Ammoniak (NH₃) ist ein bewährtes, effizientes Kältemittel. Der Betrieb entsprechender Kälteanlagen unterliegt in Deutschland und der EU klaren gesetzlichen und technischen Anforderungen, um Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Seite fasst die wichtigsten Pflichtbereiche übersichtlich zusammen und verlinkt auf weiterführende Inhalte.
1. Europäische und nationale Vorschriften
- Druckgeräterichtlinie (DGRL) 2014/68/EU – Anforderungen für Druckbehälter, Rohrleitungen, Sicherheitsventile und Prüfungen.
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – Sicherheitsanforderungen an Bau, Betrieb und Wartung von Maschinen inklusive Kälteanlagen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sicherer Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen; regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Umgang mit Gefahrstoffen wie Ammoniak, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte.
- TA Luft – Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an Abluftführung.
- 12. BImSchV (Störfallverordnung) – zusätzliche Pflichten bei relevanten Stoffmengen; Notfallplanung, Nachweis- und Überwachungspflichten.
- 4. BImSchV – Einordnung genehmigungsbedürftiger Anlagen; ggf. Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.
2. Technische Regeln und Normen
- TRAS 110 (Technische Regel für Anlagensicherheit – Ammoniak-Kälteanlagen) – Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen, Leckagedetektion, Notfallmaßnahmen und Stilllegung.
- DIN EN 378 (Kälteanlagen und Wärmepumpen) – sicherheitstechnische und Umweltanforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung.
- VDI 2055 (Wärmedämmung technischer Anlagen) – Regeln zur Dämmung von Rohrleitungen und Komponenten zur Vermeidung von Energieverlusten und Kondensat/Frostschäden.
3. Sicherheitsanforderungen im Betrieb
- Ammoniak-Detektion: fest installierte Gaswarnanlagen mit optischer/akustischer Alarmierung, regelmäßige Funktionsprüfungen.
- Sicherheitsventile und Notabschaltungen: wiederkehrende Prüfungen; automatische Abschaltung bei Grenzwertüberschreitungen.
- Lüftung und Explosionsschutz: ausreichende Lüftung in Maschinenräumen; Maßnahmen gegen gefährliche Gasansammlungen.
- Schulungen und Unterweisungen: regelmäßige Unterweisungen für alle Beschäftigten; Notfall- und Evakuierungsübungen.
4. Prüfpflichten durch Sachverständige
- Wiederkehrende Prüfungen (z. B. TÜV/befähigte Person) gemäß BetrSichV und einschlägigen TRBS/TRAS; lückenlose Dokumentation.
- Dichtheitsprüfungen: regelmäßige Kontrollen auf Leckagen; Nachweise gegenüber Behörden.
- Störfallrelevante Prüfungen nach 12. BImSchV: Test von Notfallplänen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
Organisation, Prüfkataster und Nachweise
- Verantwortlichkeiten und Vertretungen festlegen; Organigramm im BAGAP hinterlegen.
- Fristen- und Prüfkataster führen (Gaswarnanlage, Not-Aus, Lüftung, Sicherheitsventile, Dichtheit, PSA).
- Prüfgrundlagen: TRBS 1201 (Prüfungen), TRGS 900/910 (Schwellen/AL), DIN EN 378-3 und DIN 2403 (Kennzeichnung).
- Betriebsanweisungen nach GefStoffV §14 aushängen; Unterweisungen dokumentieren.
- Feuerwehrschnittstelle: Objekt-/Absperrplan, Sammelpunkt, Rollgabelschlüssel am Zugang Maschinenraum.
Pflicht: Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP)
Betreiber müssen einen betriebsbezogenen Alarm- und Gefahrenabwehrplan vorhalten, Übungen durchführen und die Feuerwehr einbinden.
Aus der TRAS 110: Der Betreiber erstellt einen auf die Anlage und Örtlichkeiten abgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrplan und überprüft ihn regelmäßig; Übungen erfolgen in festgelegten Abständen mit Einbindung der Feuerwehr.
Details, Aufbau und Mustergliederung findest du hier: BAGAP-Leitfaden.
Weiterführende interne Inhalte
- 👉 Gefährdungsbeurteilung
- 👉 Betriebliche Unterweisungen
- 👉 Rollgabelschlüssel im Maschinenraum
- 👉 Feuerwehrübung nach TRAS 110
Externe Regelwerke (Auswahl)
- 👉 AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- 👉 TRBS 1201 – Prüfungen befähigter Personen
- 👉 TRGS 900 / TRGS 910 – Arbeitsplatzgrenzwerte & akzeptables Risiko
- 👉 DIN EN 378-3 und DIN 2403 (über Beuth / Normenportale)