Der Eismeister
Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für Ammoniak-Kälteanlagen
Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) für Ammoniak-Kälteanlagen
Der betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit bei Ammoniak-Kälteanlagen. Er legt Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und Maßnahmen im Störfall fest – von der Alarmierung über die Evakuierung bis hin zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Vorgabe der TRAS 110
Die Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 110) verpflichtet Betreiber von Kälteanlagen mit Ammoniak, einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu erstellen. Im Abschnitt 4.10 der TRAS 110 heißt es dazu:
„Der Betreiber hat einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan zu erstellen, der beschreibt, wie im Falle einer Störung oder Freisetzung vorzugehen ist. Der Plan muss auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und regelmäßig überprüft werden.“
Diese Anforderung stellt sicher, dass bei Zwischenfällen – insbesondere bei Ammoniakfreisetzungen – schnell, koordiniert und sicher reagiert werden kann.
Rechtliche Grundlagen
- TRAS 110 (Kapitel 4.10) – verpflichtet Betreiber zur Erstellung eines Notfallplans
- BImSchG §5 – Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen
- 12. BImSchV – Störfallverordnung
- ArbSchG & BetrSichV – Schutz der Beschäftigten bei Notfällen
- TRGS 725 – Anforderungen an Gaswarnsysteme
Ziele des Alarm- und Gefahrenabwehrplans
- Schutz von Mitarbeitenden und Besuchern
- Vermeidung von Sach- und Umweltschäden
- Schnelle und koordinierte Notfallreaktion
- Klare Abläufe für Feuerwehr und Rettungskräfte
Rollen und Zuständigkeiten
Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan Verantwortlichkeiten eindeutig festlegen: Betriebsleitung, Schichtführung, Technik, Erste Hilfe, Evakuierungshelfer. Stellvertretungen benennen, Erreichbarkeiten und Rufnummern aktuell halten.
Alarmstufen und Auslösung
Alarmstufen definieren und auslösende Kriterien festlegen (z. B. Meldung der Gaswarnanlage, Druck-/Temperaturabweichungen, Sicht- oder Geruchswahrnehmung). Für jede Stufe Erstmaßnahmen, Meldeketten und Evakuierungsbereiche beschreiben.
Kommunikations- und Meldeketten
- Interne Alarmierung und Räumungsbefehl
- Notruf an Leitstelle mit festem Lagemuster
- Benachrichtigung der Betriebsleitung und ggf. Nachbarbetriebe
- Informationspunkt am Sammelplatz, Lagefortschreibung
PSA und Ausrüstung
- Standorte: Augen-/Hautspülung, Handschuhe, Filter/Masken, Warnwesten
- Werkzeuge für Abschieberoutinen (zwei Rollgabelschlüssel, eindeutig gekennzeichnet)
- Messgeräte, Prüffristen und Funktionstests dokumentieren
Übungen, Tests und Unterweisungen
Regelmäßig mit der Feuerwehr und intern üben; Gaswarnanlage und Notabschaltungen testen; Evakuierungswege prüfen. Unterweisungen zum Plan durchführen und nachweisen; Ergebnisse in den Plan zurückspielen.
„Der Plan ist regelmäßig zu überprüfen, zu üben und bei Änderungen fortzuschreiben; die zuständige Feuerwehr ist einzubinden.“
Mustergliederung nach TRAS 110 (Anhang 3)
Ergänzt um typische Inhalte aus der Praxis:
- Angaben zum Betrieb, zur Ammoniak-Kälteanlage und zur Umgebung
- Angaben zum Betrieb und zur Ammoniak-Kälteanlage
- Angaben zur Umgebung
- Gefahrenschwerpunkte
- Hauptgefahrenschwerpunkt
- Weitere gefährliche Stoffe im Betrieb
- Gefahrenbereiche
- Beurteilung der Gefährdung durch Ammoniak-Freisetzungen
- Gefahrenabwehr
- Betriebliche Gefahrenabwehrkräfte
- Spezielle externe Fachkräfte
- Kommunikationsstrukturen
- Einrichtungen und Ausrüstungen zur Gefahrenabwehr
- Anhang I: Alarmplan
- Alarmierungsplan und Verhalten im Alarmfall
- Anlage Objektplan / Alarmierungsschema
- Anhang II: Einzelpläne
- Lageplan groß (mit Nachbarschaft)
- Feuerwehrplan nach DIN 14095 (Ordner „Feuerwehr“ in der Pforte)
- Rohrleitungs-Trassenplan Ammoniak (Ordner „Kälteanlage“ in der Bedienwarte)
- Abwasserkanalplan
- R&I-Fließbilder Ammoniak-Kälteanlage
- Anhang III: Weitere Unterlagen
- Sicherheitsdatenblätter (Ammoniak, Kältemaschinenöl, Wasseraufbereitung)
- Betriebsanweisung gemäß §14 GefStoffV
- Beurteilung der Gefährdung durch Ammoniakfreisetzungen gemäß TRAS 110
- Alarmierungsschema Ammoniakaustritt (innerhalb/außerhalb Betriebszeiten)
- Telefonverzeichnis Standort
- Revisionsverzeichnis BAGAP mit Datum, Art, Unterschrift Verantwortlicher
Wiederanlauf und Freigabe
Freigabekriterien definieren: Messungen dokumentiert, Bereiche gelüftet, Ursachenanalyse abgeschlossen, Ausrüstung wiederhergestellt, Rückmeldung an Leitung erfolgt. Wiederanlauf in Schritten mit Checkliste durchführen.
Dokumentation und Auswertung
Nach jedem Alarm oder Notfall muss ein Protokoll erstellt werden. Darin sollte stehen: Wann ist etwas passiert, wer war beteiligt, welche Maßnahmen wurden ergriffen und welche Messergebnisse gab es. Nach dem Einsatz sollte eine Nachbesprechung (oft „Lessons Learned“ genannt – also: was haben wir daraus gelernt) stattfinden. Dabei wird geprüft, was gut funktioniert hat und was verbessert werden muss. Die Erkenntnisse sollten in den Alarm- und Gefahrenabwehrplan übernommen werden.
Schnittstellen im Betrieb
- Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alles. Alles, was dort als Risiko erkannt wurde, gehört auch in den Alarm- und Gefahrenabwehrplan. → 📘 Mehr zur Gefährdungsbeurteilung
- Nach jeder Änderung oder Übung sollten auch die Unterweisungen und Betriebsanweisungen angepasst werden. So weiß jeder im Team, was im Notfall zu tun ist. → 🧭 Mehr zu den Betrieblichen Unterweisungen