Der Eismeister
PSA Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Ammoniak-Kälteanlagen
Rechtliche Grundlagen und Gefährdungsbeurteilung
Beim Umgang mit Ammoniak-Kälteanlagen ist eine passende persönliche Schutzausrüstung Pflicht. Ammoniak ist ätzend und giftig und kann bereits in geringen Mengen Atemwege, Augen und Haut reizen. Die Auswahl der PSA erfolgt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung sowie nach TRAS 110 und den DGUV-Regelwerken.
Die TRAS 110 fordert ausdrücklich, dass der Betreiber für alle Tätigkeiten mit möglicher Freisetzung von Ammoniak geeignete Schutzmaßnahmen – einschließlich Atemschutz, Augen- und Körperschutz – festlegt und in der Betriebsanweisung beschreibt.
„Für Tätigkeiten, bei denen eine Freisetzung von Ammoniak nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Betreiber geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und deren Verwendung in der Betriebsanweisung festzulegen.“ – TRAS 110 (aus Abschnitt 6 Schutzmaßnahmen, sinngemäß)
Die Gefährdungsbeurteilung definiert darüber hinaus konkret, welche PSA bei Wartung, Störungen, Leckagen oder Notfällen verpflichtend zu tragen ist.
In Eissporthallen steht besonders der Atemschutz mit Vollvisiermaske und geeigneten Filtern im Fokus. Ergänzend kommen Schutzhandschuhe, geeignete Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und – je nach Lärmbelastung – Gehörschutz hinzu.
Vollvisier-Atemschutzmaske
Eine Vollvisiermaske schützt zuverlässig Gesicht, Augen und Atemwege vor Ammoniakdämpfen. Sie wird üblicherweise mit Kombinationsfiltern (zum Beispiel K2-P2) betrieben. Die Maske muss zur tragenden Person passen, dicht sitzen und regelmäßig gereinigt und geprüft werden. In vielen Betriebsanweisungen ist sie für Arbeiten am Abscheider, am Verdichter oder bei Verdacht auf Leckage zwingend vorgeschrieben.
Filter für Atemschutzmasken
Für Ammoniak-Kälteanlagen werden üblicherweise K2-P2 Kombinationsfilter verwendet:
- K2: Gasfilterklasse gegen Ammoniak und Ammoniakderivate.
- P2: Partikelfilterklasse mit etwa 94 Prozent Abscheidegrad für feine Partikel und Aerosole.
Filter haben eine begrenzte Standzeit. Sie besitzen ein Haltbarkeitsdatum und werden bei Sättigung funktionsunfähig. Ein regelmäßiger und dokumentierter Filterwechsel ist daher zwingend erforderlich, um die Schutzwirkung sicherzustellen. Hinweise dazu geben die DGUV-Regel 112-190, das Sicherheitsdatenblatt und die Herstellerangaben der Atemschutzmaske.
Arbeitskleidung und Körperschutz
Neben Atemschutz und Handschuhen spielt die richtige Arbeitskleidung eine wichtige Rolle. Ziel ist, direkten Hautkontakt mit Ammoniak zu vermeiden und die Einwirkzeit bei kleinen Spritzern oder Tropfen zu verlängern.
- Lange Arbeitskleidung: langärmliges Oberteil und lange Arbeitshose.
- Mehrere Kleidungsschichten, zum Beispiel T-Shirt, langärmliges Shirt und darüber Arbeitsjacke.
- Geschlossene Kleidung ohne große Öffnungen am Hals oder an den Ärmeln.
- Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle (zum Beispiel S3), da Böden im Maschinenraum feucht oder glatt sein können.
In vielen Gefährdungsbeurteilungen heißt es sinngemäß, dass beim Arbeiten an der Ammoniakanlage keine kurzen Hosen oder T-Shirts getragen werden dürfen. Nur geschlossene, langärmlige Kleidung bietet einen Grundschutz vor direktem Hautkontakt.
Schutzhandschuhe für den Umgang mit Ammoniak
Beim Arbeiten mit Ammoniak ist der Schutz der Hände besonders wichtig. Schutzhandschuhe sind ein fester Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung und schützen vor Verätzungen und Reizungen der Haut.
Geeignete Schutzhandschuhe sind in der Regel chemikalienbeständige Modelle, zum Beispiel:
- Nitrilhandschuhe für kürzere Tätigkeiten mit geringem Flüssigkontakt.
- Butyl- oder Neoprenhandschuhe für längere Einwirkzeiten oder höhere Konzentrationen.
Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Sicherheitsdatenblatt und der Gefährdungsbeurteilung. Handschuhe müssen regelmäßig auf Risse, Beschädigungen und Materialermüdung kontrolliert und bei Bedarf ausgetauscht werden. In der Praxis wird empfohlen, Handschuhe stets in Kombination mit Atemschutz und Schutzbrille beziehungsweise Vollvisiermaske zu tragen.
Gehörschutz im Maschinenraum
In vielen Maschinenräumen von Eissporthallen liegen die Lärmpegel durch Verdichter, Pumpen und Ventilatoren in einem Bereich, in dem Gehörschutz erforderlich sein kann. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung legt hierfür Auslösewerte fest:
- Ab 80 dB(A) Tages-Lärmexposition: Unterweisung der Beschäftigten und Bereitstellung geeigneter Gehörschützer.
- Ab 85 dB(A) Tages-Lärmexposition: Tragen von Gehörschutz ist Pflicht; zusätzlich sind technische und organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen umzusetzen.
Diese Werte werden im Maschinenraum häufig erreicht oder überschritten und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise durch eine Lärmmessung festgestellt werden. Wird der obere Auslösewert erreicht oder überschritten, gehört ein geeigneter Gehörschutz (zum Beispiel Kapselgehörschutz) zur Standard-PSA im Maschinenraum.
Wartung, Reinigung und Prüfintervalle
Atemschutzmasken dürfen nur verwendet werden, wenn sie technisch in Ordnung und sauber sind. Dazu gehören regelmäßige Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und dokumentierte Wartungen. Nach jeder Benutzung muss die Maske gereinigt und desinfiziert werden, Dichtungen sind zu kontrollieren und beschädigte Teile sofort auszutauschen.
Die genauen Intervalle für Inspektion, Dichtprüfung, Filterwechsel und Überprüfung durch den Hersteller ergeben sich aus den Bedienungsanleitungen der Maskenhersteller, der DGUV-Regel 112-190 und der betrieblichen Arbeitsanweisung.
Vollvisiermaske richtig anlegen
Das richtige Anlegen der Vollvisiermaske muss geübt werden. Nur wenn die Maske dicht sitzt, kann sie zuverlässig schützen. Bartwuchs, Brillen oder falsch eingestellte Kopfbänder können zu Leckagen führen und die Schutzwirkung erheblich reduzieren.
Viele Hersteller stellen Schulungsvideos zur Verfügung, die das korrekte Anlegen, Abdichten und Ablegen Schritt für Schritt zeigen. Diese eignen sich gut für Unterweisungen von Eismeistern und anderem technischen Personal.
Mindest-PSA beim Betreten des Maschinenraums
Auch wenn keine Arbeiten an der Kälteanlage stattfinden, sollte für das Betreten des Maschinenraums eine klare Mindest-PSA festgelegt werden. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Lärmmessung, sorgt aber vor allem für eindeutige Regeln im Alltag.
- Lange Arbeitskleidung mit geschlossenen Ärmeln und langen Hosen.
- Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle.
- Gehörschutz, sofern die Auslösewerte nach LärmVibrationsArbSchV erreicht sind.
- Schutzhandschuhe in Griffweite.
- Vollvisiermaske mit einsatzbereiten Filtern im Maschinenraum verfügbar, um bei unerwarteten Leckagen sofort reagieren zu können.
So wird sichergestellt, dass Beschäftigte auch bei Routinegängen im Maschinenraum einen Grundschutz haben und im Notfall schnell auf vollständige PSA umsteigen können.