Umgang mit Undichtigkeiten an Ammoniak-Kälteanlagen
Undichtigkeiten an Ammoniak-Kälteanlagen müssen schnell, aber vor allem
abgestimmt behandelt werden. Eismeister und weitere unterwiesene Beschäftigte
können dabei wichtige Aufgaben übernehmen: Sie erkennen Alarmmeldungen,
beurteilen die Lage im Rahmen ihrer Ausbildung, grenzen den betroffenen
Anlagenbereich ein und setzen die im Alarm- und Gefahrenabwehrplan vorgesehenen
Maßnahmen um.
Entscheidend ist dabei immer: keine improvisierten Eingriffe. Welche Armaturen
geschlossen, welche Anlagenteile außer Betrieb genommen und welche Personen
verständigt werden müssen, ist für die jeweilige Anlage im betrieblichen
Alarm- und Gefahrenabwehrplan festgelegt.
1. Rolle des Eismeisters bei einer Havarie
Ein ausgebildeter und regelmäßig unterwiesener Eismeister kennt die eigene
Kälteanlage, die Gaswarnanlage, die Fluchtwege, die Not-Aus-Einrichtungen sowie
den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan. Diese Kenntnisse sind bei einer
Undichtigkeit besonders wertvoll.
Der Eismeister kann – innerhalb der eigenen Ausbildung, Beauftragung und
betrieblichen Regelungen – eine erste Lageerkundung durchführen, die betroffene
Anlagenzone eingrenzen, die festgelegten Sofortmaßnahmen auslösen und weitere
Schritte mit der Sicherungsperson abstimmen.
Nicht jede Leckage wird gleich behandelt. Das Vorgehen hängt davon ab, ob
beispielsweise ein Verdichter, eine Armatur, eine Rohrleitung oder ein anderer
Anlagenteil betroffen ist. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist deshalb immer
maßgeblich.
2. Warnzeichen und erste Einordnung
Viele Undichtigkeiten kündigen sich durch Veränderungen im Anlagenbetrieb an.
Regelmäßige Kontrollgänge helfen, diese Warnzeichen zu erkennen und frühzeitig
eine fachkundige Prüfung zu veranlassen.
Zunehmende Ölspuren an Verdichtern, Armaturen oder Rohrleitungen.
Sinkender Ölstand ohne nachvollziehbare betriebliche Ursache.
Ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen oder wiederkehrende Störmeldungen.
Ungewöhnliche Eisbildung, Kondensat oder sichtbare Beschädigungen.
Ammoniakgeruch oder Alarmmeldung der Gaswarnanlage.
Bei offenen Verdichtern können Ölspuren im Bereich der Wellenabdichtung auf eine
nachlassende Abdichtung hinweisen. Das ist ein wichtiges Warnsignal, aber noch
kein Beweis für einen konkreten Ammoniakaustritt. Die Ursache muss im Rahmen der
vorgesehenen Maßnahmen geprüft werden.
Deutliche Ölspuren an einer Wellenabdichtung sind ein Anlass für eine zeitnahe fachkundige Überprüfung.
3. Gaswarnanlage als wichtige Orientierung
Die Gaswarnanlage meldet nicht nur eine Konzentration, sondern zeigt in vielen
Anlagen auch, welcher Sensor beziehungsweise welcher Bereich
angesprochen hat. Das hilft bei der ersten Lageeinschätzung.
Hat beispielsweise ein Sensor im Bereich der Verdichter ausgelöst, kann die
Lageerkundung zunächst auf diesen Bereich konzentriert werden. Der Sensor zeigt
jedoch nicht automatisch die exakte Leckstelle an. Er liefert eine wichtige
Orientierung für das weitere Vorgehen.
Voralarm bei 150 bis 500 ppm: Die technische Notlüftung wird
automatisch eingeschaltet.
Hauptalarm bei 1.000 ppm: Betroffene Anlagenteile werden
entsprechend der Sicherheitskette automatisch abgeschaltet und fernbetätigte
Absperrarmaturen geschlossen.
Sehr hohe Konzentration: Weitere Schutzmaßnahmen erfolgen
entsprechend der Anlagensteuerung und des Schutzkonzepts.
Bei einer möglichen Ammoniakfreisetzung darf niemand allein handeln. Mindestens
zwei unterwiesene Personen stimmen sich vor jedem weiteren Schritt ab: Wie ist die
Lage? Wer übernimmt welche Aufgabe? Wie weit wird vorgegangen? Wann wird
abgebrochen? Wer trifft die Entscheidung über die nächsten Maßnahmen?
Person 1: Führt die vereinbarte Lageerkundung oder die im Plan
vorgesehene Maßnahme durch.
Person 2: Bleibt als Sicherungsperson bereit, überwacht die
Lage, hält den vereinbarten Kontakt und organisiert bei Bedarf weitere Hilfe.
Gemeinsam: Vor dem Vorgehen werden Kommunikationsweg,
Abbruchgrenzen, Rückzugsweg und die nächste Entscheidung vereinbart.
Bei gefährlichen Instandhaltungsarbeiten am ammoniakführenden Kältemittelkreislauf
ist zusätzlich eine zweite unterwiesene Person mit Sichtkontakt erforderlich. Die
Sicherungsperson übernimmt keine Nebenarbeiten und darf den Einsatz nicht
unbeobachtet lassen.
5. Leckstelle erkunden und Erkenntnisse weitergeben
Die Lageerkundung erfolgt nur durch eine dafür ausgebildete und ausgerüstete Person
sowie nach den Vorgaben des Alarm- und Gefahrenabwehrplans. Ziel ist zunächst nicht
die sofortige Reparatur, sondern eine möglichst klare Einschätzung:
Welcher Bereich oder welcher Sensor hat Alarm ausgelöst?
Ist eine sichtbare Ursache oder ein auffälliger Anlagenteil erkennbar?
Handelt es sich vermutlich um einen Verdichter, eine Armatur oder eine Rohrleitung?
Ist die Konzentration steigend, gleichbleibend oder sinkend?
Welche Maßnahme sieht der Alarm- und Gefahrenabwehrplan für diesen Fall vor?
Nach der Lageerkundung kehrt die eingesetzte Person zur Sicherungsperson zurück und
schildert die Beobachtungen. Erst danach wird gemeinsam entschieden, ob und welche
weiteren Schritte nach Plan zulässig und erforderlich sind.
6. Maßnahmen nach Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan legt für typische Leckagen fest, welche
Anlagenteile außer Betrieb genommen oder abgesperrt werden müssen. Bei einem
Ammoniakaustritt im Bereich eines Verdichters kann der Plan beispielsweise
vorsehen, den betroffenen Verdichter geordnet außer Betrieb zu nehmen und den
zugehörigen Vor- und Rücklauf gegen weiteres Nachströmen abzusperren.
Solche Maßnahmen dürfen niemals pauschal oder aus dem Gedächtnis an einer anderen
Anlage übernommen werden. Falsch gesetzte Absperrungen können zu gefährlichen
Betriebszuständen führen, etwa wenn Ammoniak eingeschlossen wird oder der Druck
unzulässig ansteigt.
Die richtige Frage lautet nicht: „Welche Armatur kann ich schließen?“ Sondern:
„Welche Maßnahme ist für genau diese Leckage in unserem Alarm- und
Gefahrenabwehrplan vorgesehen?“
7. Konzentrationsverlauf beobachten
Nach einer vorgesehenen Maßnahme wird die Lage nicht sofort als beendet betrachtet.
Die Gaswarnanlage liefert wichtige Hinweise darauf, ob die Konzentration sinkt,
gleichbleibt oder weiter ansteigt.
Sinkende Konzentration: Kann ein Hinweis darauf sein, dass die
getroffenen Maßnahmen wirken und kein nennenswertes Ammoniak mehr nachströmt.
Gleichbleibende oder steigende Konzentration: Kann darauf
hindeuten, dass die Leckage weiter besteht oder die Ursache noch nicht ausreichend
eingegrenzt wurde.
Entscheidend: Die Anzeige der Gaswarnanlage ersetzt keine
fachkundige Bewertung und keine Freigabe zur Wiederinbetriebnahme.
Beobachtungsdauer, weitere Schritte und die Entscheidung über eine Eskalation
ergeben sich aus dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan sowie der konkreten Lage.
8. Reparatur durch Fachfirma oder ausgebildete Eismeister
Die Reparatur einer Leckage wird grundsätzlich durch eine Fachfirma oder durch
entsprechend fachkundige Personen durchgeführt. Je nach Ausbildung, betrieblicher
Beauftragung, verfügbarer PSA und klarer Arbeitsanweisung können ausgebildete
Eismeister bestimmte, im Betrieb festgelegte Arbeiten auch selbst übernehmen.
Voraussetzung ist immer, dass die Tätigkeit im Alarm- und Gefahrenabwehrplan oder
in einer Arbeitsanweisung vorgesehen ist, die Gefährdung beherrscht werden kann und
die erforderliche Ausrüstung vorhanden ist. Komplexe Reparaturen, Arbeiten am
Drucksystem oder unklare Leckagen gehören in die Hände einer Fachfirma.
Instandsetzung an einer Wellenabdichtung durch fachkundige Personen.Ausbau einer Wellenabdichtung im Rahmen einer geplanten Instandsetzung.Kontrolle der Bauteile vor Montage und Wiederanlauf.Bauteile einer Wellenabdichtung vor der fachgerechten Montage.
9. Abbruchgrenzen und Rettungskette
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss klare Abbruchgrenzen enthalten. Sobald eine
sichere Durchführung nicht mehr gewährleistet ist, wird nicht weiter eingegriffen.
Dann stehen Rückzug, Alarmierung und der Schutz weiterer Personen im Vordergrund.
Leckstelle ist nicht eindeutig erkennbar oder nicht beherrschbar.
Ammoniakkonzentration steigt weiter an.
Kommunikation oder Sicherung durch die zweite Person ist nicht mehr gewährleistet.
Erforderliche PSA fehlt, ist beschädigt oder reicht für die Lage nicht aus.
Die im Alarmplan festgelegte Eingriffsgrenze ist erreicht.
Es besteht ein medizinischer Notfall oder eine Person wird verletzt.
Nach jeder Undichtigkeit oder Alarmmeldung werden Ablauf, Beobachtungen und
Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert. Das dient der Auswertung, der
Instandhaltungsplanung und der Verbesserung des Alarm- und Gefahrenabwehrplans.
Datum, Uhrzeit, betroffener Bereich und auslösender Sensor.
Beobachtete Konzentrationswerte und deren Verlauf.
Durchgeführte Maßnahmen nach Alarm- und Gefahrenabwehrplan.
Beteiligte Personen, Fachfirma und getroffene Absprachen.
Ergebnis der Instandsetzung sowie erforderliche Prüfungen und Freigaben.
Erkenntnisse für Unterweisung, Alarmplan und zukünftige Kontrollgänge.
Ein Wiederanlauf erfolgt erst, wenn die Ursache beseitigt, die erforderliche
Dichtheitsprüfung durchgeführt, die Sicherheitseinrichtungen wieder im
vorgesehenen Zustand und die Anlage durch die beauftragte Person freigegeben ist.
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