Der Eismeister

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Not-Aus der Kälteanlage in Eislaufhallen

Der Begriff Not-Aus wird in der Praxis häufig verwendet. Gemeint ist hier die sicherheitsgerichtete Abschaltung der Kälteanlage im Gefahrenfall. Je nach technischem Regelwerk wird teilweise auch zwischen Not-Aus, Not-Halt, betrieblicher Abschaltung und sicherheitsgerichteter Abschaltung unterschieden.

Der Zweck ist es, Personen zu schützen, gefahrbringende Anlagenteile abzuschalten und weitere Gefahren durch den Betrieb der Anlage zu verhindern. Gleichzeitig dürfen sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Gaswarnanlage, Alarmierung und Notlüftung nicht wirkungslos werden.

Grundsatz:
Not-Aus, Notlüftung und Gaswarnanlage sind unterschiedliche Funktionen. Sie müssen zusammenwirken, dürfen aber nicht miteinander verwechselt werden.

1. Zweck und Schutzziel

Der Not-Aus ermöglicht das schnelle Abschalten gefahrbringender Anlagenteile bei Gefahr. Das kann zum Beispiel bei einem Ammoniakaustritt, Brand, technischem Defekt oder einer unklaren Gefahrenlage im Maschinenraum relevant werden.

Das Schutzziel ist klar: Die Anlage soll in einen sicheren Zustand gebracht werden, ohne dass Personen dafür erst einen Gefahrenbereich betreten müssen. Gleichzeitig müssen sicherheitsrelevante Einrichtungen weiter funktionsfähig bleiben.

2. Not-Aus, Not-Halt und Abschaltung

Im Alltag wird häufig allgemein von „Not-Aus“ gesprochen. Technisch kann jedoch unterschieden werden zwischen einer manuellen Not-Aus-Betätigung, einer automatischen sicherheitsgerichteten Abschaltung oder einer normalen betrieblichen Abschaltung über die Steuerung.

Streng technisch handelt es sich bei einer Kälteanlage nicht immer um einen klassischen Not-Aus im Sinne des Maschinenrechts, sondern häufig um eine sicherheitsgerichtete Abschaltung bestimmter Anlagenteile. Für den Betrieb ist deshalb entscheidend, dass die Funktion eindeutig beschrieben und unterwiesen ist.

Wichtig für die Praxis:
Der Betreiber muss eindeutig festlegen, welche Funktion der jeweilige Schalter hat, welche Anlagenteile abgeschaltet werden und welche Einrichtungen weiterlaufen müssen.

3. Rechtliche und technische Grundlagen

Die konkrete Ausführung des Not-Aus muss zur jeweiligen Anlage passen. Maßgeblich sind unter anderem Gefährdungsbeurteilung, TRAS 110, Betriebssicherheitsverordnung, Herstellerangaben, Sicherheitskonzept, Betriebsanweisung sowie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Gaswarnanlage, Lüftung und Abschalteinrichtungen müssen im Schutzkonzept der Anlage berücksichtigt werden.

TRAS 110, Abschnitt 5.3.2 und Abschnitt 5.4.1, sinngemäß zusammengefasst
Bei hohen Ammoniakkonzentrationen muss festgelegt sein, welche elektrischen und technischen Einrichtungen abgeschaltet werden und welche sicherheitsrelevanten Einrichtungen weiter funktionsfähig bleiben müssen.

TRAS 110, Abschnitt 5.3.2 Abs. 5 und Abschnitt 4.5.1, sinngemäß zusammengefasst

Daraus ergibt sich: Der Not-Aus muss sicher erreichbar, eindeutig gekennzeichnet, technisch wirksam und organisatorisch eingebunden sein.

4. Was wird abgeschaltet?

Der Not-Aus der Kälteanlage dient dazu, gefahrbringende Anlagenteile sicher abzuschalten. Je nach Anlagenkonzept können dazu zum Beispiel gehören:

  • Verdichter
  • Ammoniakpumpen
  • bestimmte Magnetventile oder Stellglieder
  • weitere Anlagenteile, die im Gefahrenfall nicht weiterlaufen dürfen
Wichtiger Hinweis:
Der Not-Aus darf sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht wirkungslos machen. Gaswarnanlage, Alarmierung und technische Notlüftung müssen auch im Gefahrenfall nach Schutzkonzept funktionsfähig bleiben.

Was genau beim Betätigen des Not-Aus passiert, muss in einer Funktionsbeschreibung, Funktionsmatrix oder Betriebsanweisung eindeutig beschrieben sein.

5. Was darf der Not-Aus nicht abschalten?

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Not-Aus als vollständige Abschaltung „von allem“ zu verstehen. Das wäre sicherheitstechnisch problematisch. Bestimmte Einrichtungen müssen auch im Gefahrenfall weiter verfügbar bleiben, damit Personen gewarnt, Bereiche geräumt und Einsatzkräfte informiert werden können.

Der Not-Aus darf insbesondere nicht wirkungslos machen:
  • Gaswarnanlage
  • Alarmierung und Signalgeber
  • technische Notlüftung, soweit sie im Schutzkonzept weiterlaufen muss
  • Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung
  • notwendige Alarmweiterleitung
  • Sicherheitsstromversorgung oder USV für relevante Sicherheitseinrichtungen
  • Anzeigeeinrichtungen außerhalb des Maschinenraums

Welche Einrichtungen weiterlaufen müssen, muss anlagenspezifisch festgelegt und regelmäßig geprüft werden.

6. Not-Aus und Notlüftung nicht verwechseln

Der Not-Aus der Kälteanlage und die Notlüftung haben unterschiedliche Aufgaben. Der Not-Aus schaltet gefahrbringende Anlagenteile ab. Die Notlüftung dient dazu, Ammoniak aus dem Maschinenraum abzuführen und die Konzentration zu verringern.

Im Ereignisfall kann es notwendig sein, dass die Kälteanlage abgeschaltet wird, die Notlüftung aber weiterläuft oder automatisch zugeschaltet wird.

Hinweis:
Die Alarmstufen und automatischen Folgeschaltungen der Gaswarnanlage werden im eigenen Artikel zur Gaswarnanlage beschrieben.

7. Platzierung und Erreichbarkeit

Der Not-Aus sollte so positioniert sein, dass er von einem sicheren Standort außerhalb des Gefahrenbereichs bedient werden kann. Praxisgerecht ist eine Anordnung im Vorraum, an der Zugangstür zum Maschinenraum oder an einer ständig besetzten Stelle, zum Beispiel im Eismeisterbüro.

Eine Anordnung ausschließlich im Maschinenraum ist problematisch. Im Ernstfall müsste eine Person erst den Gefahrenbereich betreten, um die Anlage abzuschalten.

Wichtig für die Erreichbarkeit:
  • nicht zustellen
  • nicht verdecken
  • nicht hinter Werkzeug, Möbeln oder Lagergut anordnen
  • auch bei Dunkelheit oder Stress auffindbar
  • eindeutig beschildert
  • ohne Spezialwerkzeug bedienbar
Praxis-Hinweis:
Ein zusätzlicher Not-Aus im Maschinenraum kann sinnvoll sein. Er ersetzt aber nicht die Bedienmöglichkeit von einem sicheren Standort außerhalb des Maschinenraums.

8. Kennzeichnung und Bedienung

Der Not-Aus muss dauerhaft, gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Auch unter Stress, bei schlechter Sicht oder in einer unklaren Lage muss sofort erkennbar sein, welcher Schalter welche Funktion hat.

  • Deutliche Beschriftung, zum Beispiel „Not-Aus Kälteanlage“.
  • Zusätzliches Hinweisschild an der Wand oder am Bedienort.
  • Keine Verwechslung mit Lichtschaltern, Lüftungsschaltern oder normalen Anlagenbedienungen.
  • Freier Zugang ohne abgestellte Gegenstände.
  • Bedienung ohne Spezialwerkzeug und ohne lange Suche möglich.

Ein Schutzkragen gegen unbeabsichtigtes Betätigen kann sinnvoll sein. Trotzdem muss der Schalter im Notfall schnell und eindeutig bedienbar bleiben.

9. Manuelle und automatische Auslösung

Die Abschaltung der Kälteanlage kann je nach Anlagenkonzept manuell oder automatisch ausgelöst werden. Beides muss klar beschrieben und regelmäßig geprüft werden.

Die automatische Auslösung erfolgt in der Regel über die Sicherheitssteuerung der Anlage, zum Beispiel infolge einer Alarmstufe der Gaswarnanlage oder anderer sicherheitsrelevanter Ereignisse.

Zu unterscheiden sind:
  • Manuelle Betätigung: Eine Person betätigt den Not-Aus-Schalter.
  • Automatische Abschaltung: Sicherheitseinrichtungen lösen definierte Folgeschaltungen aus.
  • Betriebliche Abschaltung: Die Anlage wird normal über die Steuerung abgeschaltet.

Diese Funktionen dürfen nicht verwechselt werden. Besonders wichtig ist, dass nach einer sicherheitsgerichteten Abschaltung kein unkontrollierter Wiederanlauf erfolgt.

10. Versehentliche Betätigung

Ein Not-Aus kann auch versehentlich betätigt werden. Trotzdem darf die Anlage nicht einfach sofort wieder gestartet werden. Auch eine Fehlbetätigung muss kontrolliert abgearbeitet werden.

Nach versehentlicher Betätigung:
  • Lage kurz prüfen.
  • Verantwortliche Person informieren.
  • Prüfen, ob eine Störung oder Gefahr vorliegt.
  • Rückstellung nur durch befugte Person.
  • Wiederanlauf kontrolliert durchführen.
  • Vorgang dokumentieren.

11. Rückstellung und Wiederanlauf

Das Entriegeln oder Zurückstellen des Not-Aus bedeutet nicht automatisch, dass die Kälteanlage wieder sicher betrieben werden darf. Vor dem Wiederanlauf muss die Ursache der Auslösung geklärt werden.

Je nach Ereignis können vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich sein:

  • Bewertung der Gefahrenlage
  • Kontrolle der Alarmmeldungen
  • Freimessung des betroffenen Bereichs, sofern erforderlich
  • Kontrolle auf Dichtheit und technische Schäden
  • Prüfung der betroffenen Anlagenteile
  • Freigabe durch fachkundige oder verantwortliche Personen
Wichtiger Satz:
Nicht jeder, der den Not-Aus betätigen darf, darf ihn auch zurückstellen oder die Anlage wieder starten.
Wichtig:
Ein automatischer Wiederanlauf nach einer sicherheitsgerichteten Abschaltung ist grundsätzlich zu vermeiden. Die Anlage darf erst nach Prüfung, Bewertung und Freigabe wieder in Betrieb genommen werden.

Rückstellung und Wiederanlauf dürfen nur nach Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung und Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfolgen.

12. Prüfung und Dokumentation

Der Not-Aus muss regelmäßig geprüft und dokumentiert werden. Dabei geht es nicht nur um den Schalter selbst, sondern auch um die Folgeschaltungen und die Sicherheitslogik der Anlage.

  • Sichtkontrolle des Schalters und der Beschilderung
  • Prüfung der freien Zugänglichkeit
  • Funktionsprüfung des Not-Aus
  • Prüfung, welche Anlagenteile tatsächlich abgeschaltet werden
  • Kontrolle, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht wirkungslos werden
  • Dokumentation im Anlagenordner oder Prüfbuch
Wichtig:
Prüfungen sollten geplant erfolgen – nicht spontan während Publikumslauf, Veranstaltung oder kritischem Anlagenbetrieb. Es muss vorher klar sein, wer prüft, was die Prüfung auslöst und wer die Anlage anschließend wieder freigibt.

Sinnvoll ist eine Funktionsmatrix, in der beschrieben ist, welche Betätigung oder Alarmstufe welche Reaktion auslöst. Dazu gehören zum Beispiel Voralarm, Hauptalarm, Notlüftung, Abschaltung, Weiterleitung, Rückstellung und Wiederanlauf.

Die Funktionsprüfung sollte möglichst gemeinsam mit der Kältefachfirma oder im Rahmen geplanter Wartungen erfolgen. So lässt sich vermeiden, dass sicherheitsrelevante Funktionen ungeplant oder ohne anschließende Freigabe beeinflusst werden.

13. Wann sollte der Not-Aus betätigt werden?

Die Entscheidung zur Betätigung des Not-Aus muss im Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschrieben sein. Die folgende Übersicht ist eine praktische Orientierung und ersetzt nicht die anlagenspezifische Betriebsanweisung.

Praxis-Orientierung:
  • Brand im Maschinenraum: Not-Aus in der Regel betätigen.
  • Starker Ammoniakgeruch: Not-Aus in der Regel betätigen und Gefahrenbereich meiden.
  • Hauptalarm der Gaswarnanlage: Abschaltung erfolgt je nach Anlage automatisch; Alarmplan beachten.
  • Unklare Gefahrenlage im Maschinenraum: Eigenschutz beachten und Notfallabläufe einleiten.
  • Normale Verdichterstörung ohne Gefahr: nicht automatisch Not-Aus, sondern Betriebsanweisung beachten.
  • Geplante Wartungsarbeiten: keine Not-Aus-Betätigung als Ersatz für Freischalten, Sichern und Arbeitsfreigabe.
  • Versehentliche Betätigung: nicht einfach wieder starten, sondern kontrolliert rückstellen und dokumentieren.

14. Unterweisung des Personals

Alle betroffenen Beschäftigten müssen wissen, wo sich der Not-Aus befindet, wann er zu betätigen ist und was danach zu tun ist. Die Bedienung darf nicht nur theoretisch bekannt sein, sondern sollte regelmäßig im Rahmen der Unterweisung besprochen werden.

Wichtig ist auch: Aus Angst vor einem Fehlalarm darf in einer echten Gefahrenlage nicht zu spät gehandelt werden. Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan muss deshalb klar regeln, wann der Not-Aus zu betätigen ist, wer informiert wird und welche Schritte anschließend folgen.

15. Beispielhafte Beschilderung und Bedienorte

Die folgenden Bilder zeigen beispielhafte Ausführungen. Andere Anlagen können anders aufgebaut sein. Entscheidend ist, dass Bedienort, Funktion und Beschilderung eindeutig sind.

Not-Aus-Schalter der Kälteanlage mit Schutzkragen
Beispiel: Not-Aus-Schalter der Kälteanlage mit Schutzkragen.
Wandschilder Not-Aus Kälteanlage und Lüftung Kälteanlage
Beispiel: Wandschilder für Not-Aus Kälteanlage und Lüftung Kälteanlage.

Die Ausführung von Not-Aus-Schaltern, Beschilderung und Bedienorten kann je nach Hersteller, Anlagenkonzept und örtlicher Situation unterschiedlich sein.

16. Die 10 wichtigsten Regeln

  • ✅ Der Not-Aus muss eindeutig auffindbar sein.
  • ✅ Im Gefahrenfall darf er betätigt werden.
  • ✅ Er darf sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht wirkungslos machen.
  • ✅ Not-Aus, Notlüftung und Gaswarnanlage sind unterschiedliche Funktionen.
  • ✅ Bedienorte müssen frei zugänglich sein.
  • ✅ Nicht jeder darf den Not-Aus zurückstellen.
  • ✅ Nach Betätigung muss die Ursache geklärt werden.
  • ✅ Kein Wiederanlauf ohne Freigabe.
  • ✅ Prüfungen müssen geplant und dokumentiert werden.
  • ✅ Personal muss regelmäßig unterwiesen werden.

17. Rechtliche Verweise

  • TRAS 110 – Technische Regel für Anlagensicherheit bei Ammoniak-Kälteanlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • EN ISO 13850 – Sicherheit von Maschinen, Not-Halt-Funktion als begriffliche Orientierung
  • Betriebsanweisung und Alarm- und Gefahrenabwehrplan der jeweiligen Anlage

18. Fazit

Der Not-Aus der Kälteanlage ist ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts einer Eislaufhalle. Er muss sicher erreichbar, eindeutig gekennzeichnet, technisch wirksam und organisatorisch eingebunden sein.

Entscheidend ist nicht nur, dass ein Schalter vorhanden ist. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten wissen, wann er zu betätigen ist, was dadurch passiert, wer anschließend informiert wird und wer die Anlage wieder freigeben darf.

Ein wirksames Not-Aus-Konzept besteht deshalb aus klarer Funktion, richtiger Platzierung, eindeutiger Beschilderung, geplanter Prüfung, geschultem Personal und einem geregelten Wiederanlauf nach Freigabe.

Stand: 30.06.2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.

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