Der Eismeister
Personalstärke & Eismeister vor Ort – Rechtliche Grundlagen und Praxis
Wie viele Eismeister vor Ort sein müssen, ist in Deutschland nicht pauschal festgelegt. Es existiert kein eigenes „Eismeister-Gesetz“, das eine konkrete Personalzahl vorschreibt. Stattdessen ergibt sich die notwendige Besetzung immer aus einem Zusammenspiel von Verantwortung, Nutzung der Halle und betrieblichen Vorgaben.
Die Gefährdungsbeurteilung (GFB) als Basis
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die zentrale Grundlage für jede Personalplanung in der Eishalle. Sie legt fest, wie viele Personen erforderlich sind, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Entscheidend ist dabei nicht allein die Anzahl der Besucher, sondern vor allem deren Zusammensetzung und das Nutzungsszenario.
Ein Publikumseislauf mit vielen Anfängern, Kindern oder Schulklassen stellt völlig andere Anforderungen als eine Eisfläche mit überwiegend geübten Hobbyläufern. Auch der Einsatz von Eislaufhilfen, Leihschlittschuhen oder Begleitpersonen erhöht den Aufsichtsbedarf erheblich. In solchen Fällen kann eine einzelne Person die gleichzeitige Aufsicht, Erste Hilfe und technische Überwachung oft nicht mehr sicher gewährleisten – unabhängig davon, ob 150 oder 300 Personen auf dem Eis sind.
Sollte ein Eismeister zeitweise alleine arbeiten, müssen zudem besondere Vorkehrungen getroffen werden, um im Notfall eine Rettungskette zu garantieren. Ohne eine fundierte Beurteilung der Risiken ist ein rechtssicherer Betrieb kaum möglich.
Vorschriften der Verbände (z.B. DEB / DEL)
Neben der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung können Vorgaben von Sportverbänden maßgeblich sein. Insbesondere im organisierten Spielbetrieb, etwa im Eishockey, schreiben Durchführungsbestimmungen häufig vor, dass mehrere sachkundige Personen gleichzeitig anwesend sein müssen.
Hintergrund ist, dass bei Problemen am Eis oder an der Bande (z.B. defektes Plexiglas oder tiefe Löcher im Eis) sofort reagiert werden muss, ohne andere sicherheitsrelevante Bereiche – wie Kältetechnik oder Brandschutz – zu vernachlässigen. Teilweise wird dabei nicht nur die Anzahl, sondern auch eine bestimmte Qualifikation oder Zertifizierung verlangt. Es muss sichergestellt sein, dass während der gesamten Veranstaltungsdauer technisches Fachpersonal eingreifen kann.
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Ergänzend ist die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu berücksichtigen. Bei Veranstaltungen ab einer gewissen Größe muss eine verantwortliche technische Person anwesend sein. In vielen Eislaufhallen übernimmt der Eismeister diese Aufgabe in Personalunion.
Bei Shows, Wettkämpfen oder Veranstaltungen mit Bestuhlung auf der Eisfläche steigen die Anforderungen an den Brandschutz und die Fluchtwegüberwachung massiv an. Die Personalstärke kann daher bei solchen Events nicht beliebig reduziert werden, da die "verantwortliche Person" ortsnah und ständig verfügbar sein muss.
Unterstützung durch Begleitpersonal und Sanitäter
Ein wesentlicher Faktor zur Entlastung des Eismeisters ist das eingesetzte Hilfs- und Sicherheitspersonal. Der Eismeister kann durch anderes Personal unterstützt werden, zum Beispiel durch Sanitäter oder spezialisierte Aufsichtskräfte.
Verfügt die Halle über einen Sanitätsdienst, muss der Eismeister sich bei Unfällen nicht primär um die Versorgung verletzter Personen kümmern und kann sich auf die technische Sicherheit der Anlage und die Eispflege konzentrieren. Dies ist besonders bei hohem Besucheraufkommen wichtig, um die Reaktionszeiten bei technischen Störungen (z.B. Ammoniakalarm) nicht zu gefährden. Eine klare Aufgabenteilung zwischen technischem Betrieb und medizinischer Erstversorgung erhöht die Sicherheit für alle Beteiligten.
Fazit für die betriebliche Praxis
Im normalen Tagesbetrieb kann – sofern die Gefährdungsbeurteilung dies zulässt – häufig ein Eismeister mit zusätzlicher Aufsicht oder Hilfskraft ausreichend sein. Bei hohem Besucheraufkommen, vielen Anfängern oder Kindern, bei Veranstaltungen oder im Spielbetrieb sind in der Regel mindestens zwei sachkundige Personen erforderlich.
Entscheidend ist nicht eine feste Zahl von Besuchern, sondern die Frage, ob Sicherheit, Aufsicht und Technik jederzeit gleichzeitig gewährleistet sind. Jede Halle muss hier ihren individuellen Weg finden und diesen sauber dokumentieren.