Der Eismeister

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Umgang mit Undichtigkeiten an Ammoniak-Kälteanlagen

Beim Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen ist der frühzeitige Umgang mit Undichtigkeiten ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit. Gerade an Verdichtern – insbesondere im Bereich der Wellenabdichtung – können sich Undichtigkeiten schleichend entwickeln. Häufig zeigt sich dies zunächst durch austretendes Öl, noch bevor es zu einem relevanten Ammoniakaustritt kommt.

1. Warnsignal Wellenabdichtung

Wird ein erhöhter Ölverlust an der Stelle festgestellt, an der die Welle den Verdichter verlässt, ist dies ein klares Warnsignal für eine nachlassende Wellenabdichtung. Muss der Ölbereich regelmäßig gereinigt werden oder sinkt der Ölstand ohne erkennbare interne Ursache, darf dies nicht als Normalzustand betrachtet werden.

In dieser Phase besteht oft noch Handlungsspielraum: Eine geplante Instandsetzung kann durchgeführt werden, bevor aus einem schleichenden Defekt ein sicherheitsrelevantes Ereignis entsteht.

Defekte Wellenabdichtung mit deutlichem Ölaustritt ACHTUNG: Dieses Bild zeigt eine defekte Wellenabdichtung mit deutlichem Ölaustritt.

2. Gaswarnanlage, Alarmschwellen und TRAS 110

Kommt es dennoch zu einem Gasaustritt, greift die Gaswarnanlage als zentrales Sicherheitselement. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Voralarm, weiteren Alarmstufen und den daraus folgenden Maßnahmen. Welche Reaktionen ausgelöst werden, muss immer anlagenspezifisch festgelegt sein.

„Bei Überschreiten einer Ammoniakkonzentration im Bereich von 150 bis 500 ppm im Maschinenraum muss ein Ammoniak-Voralarm ausgelöst werden. Mit diesem Voralarm muss automatisch die technische Notlüftung eingeschaltet werden.“
— TRAS 110, Abschnitt 5.2.4
Praxis-Hinweis: Der Voralarm dient der frühzeitigen Begrenzung einer gefährlichen Konzentration. Weitere Alarmstufen, Räumungsregeln, Evakuierungsmaßnahmen und Zuständigkeiten müssen im Alarm- und Gefahrenabwehrplan geregelt sein.

3. Ordnungsgemäße Außerbetriebnahme bei Austritt

Wichtiger Hinweis: Diese Beschreibung stellt nur ein allgemeines Prinzip dar. Maßgeblich sind immer die anlagenspezifischen Betriebsanweisungen sowie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan. AGAP bzw. BAGAP bedeutet Alarm- und Gefahrenabwehrplan bzw. betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Wird ein Alarm ausgelöst und es handelt sich um einen Austritt im Bereich des Verdichters, ist der Verdichter nach der anlagenspezifischen Betriebsanweisung geordnet außer Betrieb zu nehmen. Dazu wird zunächst das NH₃-Saugventil geschlossen, sodass kein Ammoniak mehr nachströmt.

Anschließend ist der betroffene Anlagenteil gegen weiteres Nachströmen von Ammoniak zu sichern. Vor Beginn der Entstörung ist zwingend die Funktionsfähigkeit der Not- und Augenduschen zu prüfen. Nur wenn diese bereitstehen, kann im Falle eines Personenschadens unverzüglich und effektiv geholfen werden.

4. Abbruchgrenzen: Wann nicht mehr eingreifen

Es muss klar geregelt sein, ab wann keine Eigenmaßnahmen mehr zulässig sind. Sobald Bedingungen vorliegen, unter denen eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist, gilt: Bereich verlassen, Personen schützen und die definierte Rettungskette auslösen.

  • Unklare Leckstelle oder unkontrollierbarer Austritt
  • Starke Reizung, schlechte Sicht, Panik oder Orientierungslosigkeit
  • Fehlende oder ungeeignete PSA
  • Fehlende zweite Sicherungsperson
  • Überschreitung der im AGAP/BAGAP festgelegten Eingriffsgrenzen

5. Umgang mit ausgetretenem Öl

Ausgetretenes Öl ist unverzüglich mit geeignetem Ölbindemittel aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Dabei ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Öl mit Ammoniak kontaminiert sein kann. Eine Entsorgung über den normalen Ölkreislauf für unbelastete Stoffe ist strikt untersagt.

6. Reparatur der Wellenabdichtung

Die Instandsetzung der Wellenabdichtung ist eine fachkundige Tätigkeit und darf nur durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. Ziel ist die dauerhaft sichere Rückkehr in den Normalbetrieb. Hier sehen Sie Arbeitsschritte bei der fachgerechten Instandsetzung:

Instandsetzung
Ausbau
Kontrolle
Bauteile

7. PSA und Zwei-Personen-Prinzip

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit einem Ammoniakaustritt dürfen ausschließlich unter Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durchgeführt werden. Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsanweisung sowie der konkreten Einsatzlage.

Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören je nach Tätigkeit unter anderem geeigneter Atemschutz, ammoniakbeständige Schutzhandschuhe, Schutzkleidung mit vollständig bedeckten Armen und Beinen sowie ein geeigneter Augen- bzw. Gesichtsschutz.

Wichtiger Hinweis: Eine einfache Filter- oder Staubmaske bietet keinen ausreichenden Schutz gegen Ammoniak. Der erforderliche Atemschutz muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsanweisung und den betrieblichen Vorgaben ausgewählt werden.

Vor jedem Einsatz ist die persönliche Schutzausrüstung auf ihre Funktionsfähigkeit zu kontrollieren. Insbesondere Atemschutzgeräte müssen entsprechend den Herstellerangaben und den betrieblichen Prüfintervallen regelmäßig geprüft, gewartet und dokumentiert werden.

Die persönliche Schutzausrüstung muss jederzeit vollständig und einsatzbereit zur Verfügung stehen. Defekte, beschädigte oder abgelaufene PSA darf nicht verwendet werden und ist unverzüglich auszutauschen.

Ein weiterer zwingender Bestandteil jeder Störungsbeseitigung ist das Zwei-Personen-Prinzip. Arbeiten an einer Ammoniak-Kälteanlage dürfen niemals allein durchgeführt werden.

Während des gesamten Einsatzes müssen mindestens zwei unterwiesene Personen anwesend sein:

  • Person 1: Führt die Arbeiten an der Anlage durch.
  • Person 2: Überwacht ausschließlich den Einsatz, hält Sicht- oder Funkkontakt und organisiert im Notfall unverzüglich weitere Hilfe. Sie darf keine Nebenarbeiten übernehmen und den Einsatzort nicht verlassen.

Das Zwei-Personen-Prinzip dient dem Schutz der eingesetzten Personen. Kommt es zu einer Verletzung, einer plötzlich ansteigenden Ammoniakkonzentration oder einem medizinischen Notfall, kann die Sicherungsperson sofort Hilfe leisten, den Notruf absetzen und weitere Maßnahmen nach dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP/BAGAP) einleiten.

8. Dokumentation, Freimessung und Wiederanlauf

Nach jedem Ereignis sind die Maßnahmen, Messwerte und Beobachtungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Vor der Wiederinbetriebnahme muss sichergestellt sein, dass alle Prüfbedingungen erfüllt sind (technische Prüfung, Dichtheit, Freimessung).

Wichtiger Abschluss: Führen Sie nach jedem Einsatz eine strukturierte Nachbesprechung durch. Analysieren Sie gemeinsam: Was lief gut, wo gab es Verzögerungen, welche Maßnahmen müssen im AGAP/BAGAP angepasst werden, um beim nächsten Mal noch besser reagieren zu können?

9. Technischer Bereitschaftsdienst

Nur durch einen qualifizierten Bereitschaftsdienst kann gewährleistet werden, dass Undichtigkeiten frühzeitig erkannt und fachgerecht repariert werden, bevor aus einem beherrschbaren Defekt ein schwerwiegendes Ereignis wird.

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