Der Eismeister
Musikwiedergabe in der Eishalle
Musik ist ein fester Bestandteil vieler Eislaufveranstaltungen – vom klassischen Publikumslauf über Trainingsbetrieb bis hin zu Eisdiscos und Shows. Für die öffentliche Musikwiedergabe gelten jedoch klare rechtliche Vorgaben. Betreiber müssen sicherstellen, dass Urheberrechte gewahrt und alle Nutzungen ordnungsgemäß lizenziert sind.
Warum muss Musik angemeldet werden?
Sobald Musik in einer Eishalle für Besucher, Sportler oder Teilnehmer hörbar ist, handelt es sich rechtlich um eine öffentliche Musikwiedergabe. Dafür ist eine gültige Lizenz erforderlich.
Öffentliche Musiknutzung ist lizenzpflichtig und muss vorab bei den zuständigen Verwertungsgesellschaften angemeldet werden.
Eine ordnungsgemäße Anmeldung schützt Betreiber vor Abmahnungen, Nachzahlungen und rechtlichen Konsequenzen.
Was ist die GEMA?
Die GEMA vertritt die Rechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlagen in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Urheber für die öffentliche Wiedergabe ihrer Werke vergütet werden.
Die GEMA ist die zentrale Anlaufstelle für die Lizenzierung öffentlicher Musikwiedergabe.
Öffentliche und nicht-öffentliche Nutzung
In Eislaufhallen gilt Musik fast immer als öffentlich, da sie für einen wechselnden Personenkreis hörbar ist. Dies betrifft Publikumslauf, Kurse, Vereinszeiten und Veranstaltungen gleichermaßen.
Nicht-öffentliche Nutzung liegt nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei rein internen Schulungen ohne Publikum. Betreiber sollten im Zweifel immer von einer lizenzpflichtigen Nutzung ausgehen.
Wo und wie wird Musik angemeldet?
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der GEMA. Dort werden Nutzungsart, Hallengröße und Veranstaltungsform angegeben.
Welche Tarife gelten?
Die Tarifstruktur richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung. Relevant sind unter anderem:
- Dauernutzung beim Publikumslauf
- Musik bei Trainings- und Kursbetrieb
- Veranstaltungen wie Eisdiscos oder Shows
Hintergrundmusik oder Eisflächenbeschallung?
Musik im Foyer oder in Aufenthaltsbereichen unterscheidet sich rechtlich von Musik, die gezielt auf der Eisfläche eingesetzt wird. Sobald Musik Teil des Eislaufbetriebs ist, handelt es sich nicht mehr um reine Hintergrundmusik.
Streamingdienste in der Eishalle
Private Streamingdienste wie Spotify oder YouTube dürfen nicht für öffentliche Musikwiedergabe genutzt werden – auch dann nicht, wenn eine GEMA-Anmeldung besteht.
Zulässig sind ausschließlich Business-Lösungen oder nachweislich GEMA-freie Musik.
Verantwortung und Haftung
Für die korrekte Anmeldung und Nutzung von Musik ist immer der Betreiber der Eishalle verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht auf Personal oder externe Dienstleister übertragen werden.
Bedeutung für den Eismeister
Auch im Arbeitsalltag des Eismeisters spielt Musik eine Rolle. Er sollte wissen, welche Musikquellen freigegeben sind und wann Sonderveranstaltungen gesondert angemeldet werden müssen.
Fazit
Musikwiedergabe in der Eishalle ist fast immer lizenzpflichtig. Eine klare Organisation, korrekte Anmeldung und abgestimmte Abläufe sorgen für Rechtssicherheit und einen professionellen Betrieb.
Warum Spotify & Amazon Music in der Eishalle problematisch sind
In vielen Eislaufhallen läuft Musik über Spotify, Amazon Music oder YouTube – oft in bester Absicht, aber rechtlich heikel. Der Grund ist simpel: Private Streaming-Abos sind in der Regel nur für den privaten Gebrauch gedacht, nicht für die öffentliche oder gewerbliche Nutzung in einer Eishalle.
Warum ist Spotify/Amazon Music nicht erlaubt?
Eine Eishalle ist rechtlich in der Regel ein öffentlicher Bereich (Publikumslauf, Training, Kurse, Vereinszeiten, Veranstaltungen). Private Streaming-Abos sind üblicherweise nicht dafür lizenziert, Musik in solchen Umgebungen öffentlich abzuspielen. Eine GEMA-Anmeldung allein „heilt“ das nicht, weil es zusätzlich darauf ankommt, ob die Quelle (also der Streamingdienst) die öffentliche Nutzung erlaubt.
GEMA regelt, dass Musik öffentlich genutzt werden darf – der Streamingdienst regelt, wie du sie abspielen darfst. Wenn der Dienst öffentliche Nutzung ausschließt, bleibt es trotzdem ein Risiko.
Spotify weist selbst darauf hin, dass für öffentliche oder kommerzielle Nutzung auf das Angebot eines Partners verwiesen wird: 👉 Spotify-Hilfe: öffentliche/gewerbliche Nutzung
Welche Risiken entstehen für Betreiber?
- Nachforderungen: Wenn Musiknutzung nicht korrekt lizenziert ist, können Nachberechnungen entstehen.
- Abmahnungen/Vertragsstrafen: Bei falscher Nutzung der Quelle (z. B. privates Streaming im Gewerbe).
- Betreiberhaftung: Verantwortlich ist am Ende in der Regel der Betreiber – nicht der DJ oder das Personal.
- Unklare Zuständigkeiten: Wenn niemand definiert, welche Quellen erlaubt sind, passieren Fehler im Alltag.
Legale Alternative: Soundtrack (Partner von Spotify)
Für die gewerbliche Nutzung gibt es spezialisierte Dienste. Ein prominentes Beispiel ist Soundtrack (soundtrack.io), das als Partner für die kommerzielle Nutzung im Spotify-Kontext genannt wird. Soundtrack ist darauf ausgelegt, Musik rechtskonform in Geschäftsräumen abzuspielen und bietet passende Funktionen (z. B. Zonen, Zeitpläne, kuratierte Playlists).
👉 Soundtrack – Musikstreaming für die gewerbliche Nutzung
Praxis-Checkliste für die Eishalle
- Klare Regel festlegen: Welche Musikquellen sind im Betrieb erlaubt (und welche nicht)?
- Veranstaltungen separat denken: Eisdisco, Show, Turniere – oft andere Nutzung als normaler Publikumslauf.
- Dokumentation: Wer spielt wann was ab? Welche Lösung wird verwendet?
- Personal informieren: Eismeister und Aufsicht sollten wissen, welche Geräte/Accounts genutzt werden dürfen.
- Im Zweifel professionell lösen: Business-Lösung einsetzen statt privates Streaming „irgendwie“.
Fazit
Spotify oder Amazon Music wirken praktisch – sind in der Eishalle aber häufig nicht die richtige Lösung, weil private Abos typischerweise nicht für öffentliche/gewerbliche Nutzung gedacht sind. Wer rechtssicher arbeiten will, setzt auf eine gewerbliche Lösung wie Soundtrack und schafft klare, dokumentierte Abläufe im Hallenbetrieb.