Der Eismeister

Gesetzliche Grundlagen für die Prüfung von Kälteanlagen und MSR-Systemen

Die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen und ihrer Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) basiert auf einem Zusammenspiel verschiedener rechtlicher und technischer Vorgaben. Dabei greifen mehrere Vorschriften ineinander, die gemeinsam den sicheren Betrieb einer Eissportanlage gewährleisten.

1. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das BImSchG verpflichtet Betreiber von Anlagen, die potenziell schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können, zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Ammoniak-Kälteanlagen fallen darunter, da Ammoniak als wassergefährdender und toxischer Stoff gilt. Das Gesetz bildet somit den rechtlichen Rahmen für die sicherheitstechnische Überwachung dieser Anlagen.

2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die BetrSichV konkretisiert die Pflichten aus dem BImSchG. Sie legt fest, dass überwachungsbedürftige Anlagen – wie Druckbehälter, Kälteanlagen oder elektrische Steuerungssysteme – regelmäßig geprüft werden müssen. Dabei wird genau bestimmt, in welchen Intervallen und durch wen (z. B. eine zugelassene Überwachungsstelle oder ein Sachverständiger) diese Prüfungen durchzuführen sind.

3. TRAS 110 – Technische Regel für Anlagensicherheit
Die TRAS 110 beschreibt den Stand der Sicherheitstechnik speziell für Ammoniak-Kälteanlagen. Sie nennt konkrete Anforderungen an Planung, Betrieb, Wartung und Prüfintervalle. So ist beispielsweise in Abschnitt 12.13 festgelegt, dass die Kälteanlage spätestens alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen nach § 29b BImSchG sowie eine zugelassene Überwachungsstelle gemäß § 16 BetrSichV überprüft werden muss, um sicherzustellen, dass der Betrieb dem Stand der Technik entspricht.

„Gemäß TRAS 110 ist die Kälteanlage regelmäßig im Abstand von maximal fünf Jahren durch einen Sachverständigen nach § 29b BImSchG sowie eine zugelassene Überwachungsstelle (§ 16 BetrSichV) überprüfen zu lassen, inwieweit der Betrieb der Kälteanlage dem Stand der Technik entspricht.“ (TRAS 110, Abschnitt 12.13)

Fazit:
Das BImSchG gibt den rechtlichen Rahmen vor, die BetrSichV regelt die konkrete Durchführung der Prüfungen, und die TRAS 110 beschreibt, wie diese Prüfpflichten technisch umzusetzen sind. Nur durch das Zusammenspiel aller drei Regelwerke wird sichergestellt, dass eine Kälteanlage rechtssicher betrieben und geprüft wird. Für Betreiber bedeutet das: Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht optional, sondern Teil der Betreiberpflichten und des sicheren Anlagenbetriebs.