Der Eismeister
Eismeister werden – Qualifikation, Fachkunde und Ausbildung
1. Berufsbild & Begriffsabgrenzung
Der Begriff Eismeister bezeichnet eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Betrieb einer Eissportanlage. Eismeister sind für die Eisqualität, die technische Betreuung der Anlagen und die Betriebssicherheit verantwortlich.
2. Keine geschützte Berufsbezeichnung
Die Bezeichnung „Eismeister“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Es existiert kein klassischer Ausbildungsberuf und kein staatlich geregelter Abschluss mit diesem Titel.
3. Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit
- eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung,
- praktische Erfahrung im Betrieb von Eissportanlagen,
- technisches Verständnis für Kälte-, Elektro- und Gebäudetechnik.
4. Fachkunde nach TRAS 110
Für den Betrieb von Ammoniak-Kälteanlagen ist die Fachkunde nach der Technischen Regel für Anlagensicherheit TRAS 110 maßgeblich.
„Die Aufsichtsperson muss über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung verfügen und eine spezielle Schulung erfolgreich absolviert haben.“
5. Ausbildung zur „Geprüften Fachkraft für Eissportanlagen“
Um einen einheitlichen Qualifikationsstandard zu schaffen, wurde die Weiterbildung „Geprüfte Fachkraft für Eissportanlagen“ entwickelt.
6. Fortbildung & Auffrischung der Fachkunde
Fachkunde ist kein einmal erreichter Zustand. Die TRAS 110 fordert ausdrücklich, dass die Fachkunde regelmäßig aufrechterhalten und erneuert wird (mindestens alle vier Jahre).
7. Zusammenfassung
Eismeister ist eine praxisnahe Tätigkeitsbezeichnung. Erst durch eine strukturierte Ausbildung entsteht die notwendige Fachkunde, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden.