Der Eismeister
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Versammlungsstätten
Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in Versammlungsstätten
Ein durchdachtes Sicherheitskonzept ist notwendig, um Besucher, Mitarbeitende und Einsatzkräfte bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten zu schützen. Je nach Art, Größe und Risiko einer Veranstaltung kann die Erstellung eines solchen Konzeptes sogar gesetzlich vorgeschrieben sein.
1. Gesetzliche Grundlage
Die Grundlage für Sicherheitskonzepte findet sich in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Sie regelt die Sicherheit von Veranstaltungen und Gebäuden, in denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten.
„Nach § 43 Abs. 1 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) hat der Betreiber bei Veranstaltungen, bei denen besondere Gefährdungen bestehen, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses muss insbesondere Maßnahmen zur Räumung, Evakuierung und Zusammenarbeit mit Behörden enthalten.“
Sinngemäß aus mehreren Landes-VStättVO: „Der Betreiber stellt sicher, dass die für den sicheren Betrieb notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen sind und ein geeigneter Verantwortlicher anwesend ist.“
Außerdem gilt: Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist ein Sicherheitskonzept immer verpflichtend.
2. Wann ist ein Sicherheitskonzept erforderlich?
- Bei Veranstaltungen mit besonderen Risiken (Pyro, Shows, Eissport, Sportevents)
- Immer bei mehr als 5.000 Besucherplätzen (gesetzliche Pflicht nach MVStättVO)
- Bei räumlich beengten Bereichen oder hoher Besucherbewegung
- Wenn Behörden es anordnen (z. B. Innenstädte, Märkte, Sonderevents)
MVStättVO (sinngemäß): „Die zuständige Behörde kann ergänzende Sicherheitsmaßnahmen oder ein Sicherheitskonzept verlangen, wenn besondere Gefahren bestehen.“
3. Wozu dient ein Sicherheitskonzept?
Es beschreibt Abläufe für Evakuierung, Kommunikation, Einsatz von Sicherheits- und Rettungskräften und schützt Besucher und Beteiligte.
- Räumungs- und Evakuierungsstrategie
- Kommunikations- und Meldewege
- Struktur des Sicherheits- und Ordnungsdienstes
- Einbindung von Polizei, Feuerwehr, Behörden
4. Unterschied zwischen Gefahrenabwehrplan und Sicherheitskonzept
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschreibt, wie der Betreiber z. B. bei Störungen oder technischen Unfällen reagiert. Schwerpunkt: Anlage, Technik, Personal, interne Sicherheit.
Das Sicherheitskonzept betrifft den Betrieb während Veranstaltungen mit Publikum – also Fluchtwege, Besucherströme, Evakuierung und Zusammenarbeit mit Behörden.
5. Hinweis zur Versammlungsstättenverordnung
In Deutschland ist die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) Ländersache – jedes Bundesland hat eigene Regeln. Hier findest du eine vollständige Übersicht: