Der Eismeister

Bereitschaftsdienst in der Eishalle – Rechtliche Grundlagen und Organisation

Der Bereitschaftsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit in Eishallen mit Ammoniak-Kälteanlagen. Er stellt sicher, dass auch außerhalb der regulären Betriebszeiten jederzeit eine sachkundige, unterwiesene und ortskundige Person erreichbar ist und im Ereignisfall zeitnah zur Anlage kommen kann. Ziel ist nicht das eigenständige Handeln unter Gefahr, sondern die Sicherstellung von Handlungsfähigkeit, Koordination und fachlicher Unterstützung – insbesondere gegenüber externen Einsatzkräften.

1. Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für den Bereitschaftsdienst ergibt sich insbesondere aus der TRAS 110 im Kontext der Gefahrenabwehr und der organisatorischen Handlungsfähigkeit. Ziel ist, dass Betreiber bei Störungen oder Ereignissen jederzeit in der Lage sind, erforderliche Schritte unverzüglich einzuleiten und externe Einsatzkräfte sachkundig zu unterstützen. In der Praxis wird der Bereitschaftsdienst zudem über den Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) sowie über die betriebliche Gefährdungsbeurteilung konkretisiert. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Dokument, in dem festgelegt wird, welche Tätigkeiten im Bereitschaftsfall zulässig sind und welche Grenzen zwingend einzuhalten sind.

„Ebenso sollen die an der Schadensbekämpfung und Gefahrenabwehr beteiligten externen Stellen und Personen soweit unterrichtet sein, dass Hilfsmaßnahmen sofort begonnen werden können.“
TRAS 110, Abschnitt 4, Absatz (4)

2. Einsatzbereitschaft vor Dienstantritt

Bereitschaftsdienst beginnt nicht erst mit der Alarmierung. Vor Dienstantritt müssen alle organisatorischen, technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit im Ereignisfall ohne Verzögerung reagiert werden kann.

  • vollständige und geprüfte Persönliche Schutzausrüstung
  • Zutritt zur Anlage, Schlüssel und Berechtigungen
  • ständige Erreichbarkeit (Telefon, Akku, Rufweiterleitung)
  • Kenntnis laufender Störungen, Arbeiten Dritter und gesperrter Bereiche

3. Organisation, Vertretung und Dokumentation

Ein wirksamer Bereitschaftsdienst erfordert klare organisatorische Regeln, die schriftlich festgelegt, kommuniziert und regelmäßig überprüft werden. Ziel ist, dass auch bei Ausfall oder Abwesenheit einer Person die Handlungsfähigkeit jederzeit erhalten bleibt.

  • schriftlicher Bereitschaftsplan
  • klare Vertretungsregelungen
  • definierte Alarmierungs- und Kommunikationskette (inkl. Rückfallebenen)
  • Dokumentation jeder Alarmierung, Lageeinschätzung und Maßnahme

4. Was bedeutet Bereitschaftsdienst konkret?

Bereitschaftsdienst bedeutet, außerhalb der regulären Arbeitszeit jederzeit erreichbar zu sein und im Ereignisfall kurzfristig vor Ort zu kommen. Die Person muss Anlage, Kältekreislauf, Absperrorgane, Notabschaltungen sowie den Alarm- und Gefahrenabwehrplan sicher kennen und anwenden können. Bereitschaft ist damit vor allem eine organisatorische und fachliche Sicherstellung, dass Abläufe im Ereignisfall kontrolliert und koordiniert stattfinden.

5. Unterstützung der Feuerwehr

Im Ereignisfall sind externe Einsatzkräfte in technischen Anlagen in der Regel ortsunkundig. Sie sind auf eine sachkundige und ortskundige Person angewiesen, die Gefahrenstellen kennt, den Anlagenzustand verständlich erläutern kann, Absperrungen und Schaltstellen zeigt und die Einsatzleitung fachlich unterstützt. Genau diese Rolle stellt der Bereitschaftsdienst sicher.

6. Grenzen des Handelns & Eigensicherung

Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, welche Tätigkeiten im Bereitschaftsfall zulässig sind und wo klare Grenzen bestehen. Eigengefährdung ist auszuschließen. Bereitschaftsdienst bedeutet nicht, dass eine Person „allein den Helden im Maschinenraum“ spielen soll. Wenn eine Begehung oder Handlung in der Nähe eines Gefahrenbereichs überhaupt vorgesehen ist, sollte die alarmierte Fachkraft eine zweite Person organisieren, die außerhalb des Gefahrenbereichs verbleibt und im Notfall Hilfe leisten kann. Diese zweite Person kann – je nach Betrieb – eine beliebige geeignete Person sein, entscheidend sind Abstand zum Gefahrenbereich, Erreichbarkeit und eine klare Aufgabe (z. B. Türposten, Alarmierung, Unterstützung bei Rettungskette).

7. Warum Bereitschaft unverzichtbar ist

Kälteanlagen laufen im Dauerbetrieb. Störungen können jederzeit auftreten – nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die ersten Minuten entscheiden oft über Schadensausmaß, Umwelt- und Gesundheitsgefahren sowie Folgeschäden an der Anlagentechnik. Der Bereitschaftsdienst stellt sicher, dass keine Zeit verloren geht, die Lage frühzeitig bewertet wird und die richtigen Stellen (intern wie extern) koordiniert eingebunden werden.

8. Vergütung

Bereitschaftsdienst bedeutet eine erhebliche Einschränkung der privaten Lebensführung und ist mit hoher Verantwortung verbunden. Eine angemessene Vergütung ist daher zwingend erforderlich und arbeitsrechtlich bzw. tariflich zu regeln. Unabhängig von der Vergütung gilt: Bereitschaft muss planbar organisiert sein, damit die Betriebssicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt.

9. Fazit

Der Bereitschaftsdienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Betriebssicherheit in Eishallen mit Ammoniak-Kälteanlagen. Klare rechtliche Grundlagen, eine saubere Organisation, eine belastbare Dokumentation und eine realistische Gefährdungsbeurteilung sind entscheidend, um im Ereignisfall sicher, koordiniert und verantwortungsvoll handeln zu können.