Der Eismeister

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst in der Eishalle – Warum er so wichtig ist

Der Bereitschaftsdienst ist ein zentraler Bestandteil der Betriebssicherheit in Eishallen mit Ammoniak-Kälteanlagen. Gemäß TRAS 110 muss jederzeit eine sachkundige, unterwiesene und ortskundige Person erreichbar sein – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich. Nur so kann bei einem Störfall oder Notfall eine schnelle und gezielte Reaktion sichergestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

TRAS 110 beschreibt die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und fordert, dass Betreiber jederzeit handlungsfähig bleiben müssen. Dazu gehört, dass externe Stellen frühzeitig informiert und Hilfsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden können.

„Ebenso sollen die an der Schadensbekämpfung und Gefahrenabwehr beteiligten externen Stellen und Personen soweit unterrichtet sein, dass Hilfsmaßnahmen sofort begonnen werden können. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass bei einer Ammoniakfreisetzung, die außerhalb des Betriebsgeländes zu einer Gefährdung führen kann, die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und Einsatzkräfte unverzüglich, umfassend und sachkundig informiert und eingewiesen werden.“ – TRAS 110, Abschnitt 4, Absatz (4)

Einsatzbereitschaft vor Dienstantritt

Vor Beginn des Bereitschaftsdienstes muss sichergestellt sein, dass alle organisatorischen, technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nur so kann im Ernstfall schnell, sicher und ohne Verzögerung reagiert werden.

  • PSA vollständig, geprüft und griffbereit
  • Zutritt und Schlüssel verfügbar
  • Telefon/Funk erreichbar, Akku geladen, Rufweiterleitung getestet
  • Übergabeprotokoll: laufende Störungen, gesperrte Bereiche, Arbeiten Dritter
  • Kenntnis der aktuellen Wetter- und Veranstaltungssituation in der Halle

Organisation, Vertretung und Dokumentation

Ein verlässlicher Bereitschaftsdienst erfordert klare Strukturen. Dokumentation, Vertretungsregelungen und abgestimmte Kommunikationswege stellen sicher, dass auch bei Abwesenheit oder Ausfällen jederzeit handlungsfähige Personen verfügbar sind.

  • schriftlicher Bereitschaftsplan mit Vertretungsregel
  • Alarmierungs- und Kommunikationskette mit Rückfallebenen
  • Dokumentation jeder Alarmierung und Maßnahme
  • Bewertung von Funklöchern und alternative Kontaktwege

Was bedeutet Bereitschaftsdienst konkret?

Eine Person ist außerhalb der regulären Arbeitszeit ständig erreichbar und muss im Notfall schnell vor Ort sein. Diese Person muss:

  • die Anlage kennen – insbesondere Maschinenraum, Schlüsselstellen und Sicherheitsfunktionen,
  • technische Zusammenhänge verstehen – Kältekreislauf, Ammoniakverhalten, Absperrventile,
  • die Feuerwehr sachkundig einweisen können,
  • Hilfsmaßnahmen einleiten oder begleiten – z. B. Abschaltungen oder Sperrungen,
  • den BAGAP (Alarm- und Gefahrenabwehrplan) sicher anwenden.

Warum ist der Bereitschaftsdienst so wichtig?

Kälteanlagen arbeiten im Dauerbetrieb – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Technische Defekte, Druckanstiege oder Ammoniakleckagen können jederzeit auftreten. Im Notfall entscheiden die ersten Minuten darüber, wie groß die Schäden werden und ob Menschen gefährdet sind.

Besonders wichtig: Die Feuerwehr ist im Maschinenraum und in technischen Anlagen der Eishalle in der Regel ortsunkundig. Sie ist auf eine fachkundige Person angewiesen, die sie einweist, Gefahrenstellen kennt, Ventile und Absperrungen zeigen kann und den Anlagenzustand verständlich erklärt. Genau dafür muss der Bereitschaftsdienst jederzeit zur Verfügung stehen.

  • Sicherstellung, dass die Feuerwehr sofort einen sachkundigen Ansprechpartner vor Ort hat
  • Einweisung in den Maschinenraum, Gefahrenstellen, Absperrventile und Sicherheitsfunktionen
  • Schnelle Lagebeurteilung und Einleitung erster Maßnahmen vor Eintreffen der Einsatzkräfte
  • Minimierung von Gesundheitsgefahren und Umweltbelastungen bei einer Ammoniakfreisetzung
  • Schutz der technischen Anlagen durch frühes Eingreifen, bevor größere Schäden entstehen
  • Stabiler, sicherer Betrieb der Eishalle und Vermeidung längerer Ausfallzeiten
„Externe Einsatzkräfte müssen unverzüglich, umfassend und sachkundig informiert und eingewiesen werden.“ – sinngemäß TRAS 110, Abschnitt 4

Vergütung des Bereitschaftsdienstes

Da Bereitschaft ein hohes Maß an Verantwortung erfordert, ist eine faire Vergütung notwendig. Die Pflicht zur Bereitschaft ergibt sich aus Sicherheitsvorgaben wie der TRAS 110 – die Vergütungspflicht hingegen aus Arbeitsrecht und Tarifverträgen.

Fazit

Ein gut organisierter Bereitschaftsdienst ist für jede Eishalle mit Ammoniak-Kälteanlage unverzichtbar. Er stellt sicher, dass im Notfall keine Zeit verloren geht und Mensch, Technik und Umwelt bestmöglich geschützt werden.