Der Eismeister

Eislaufhilfen

Eislaufhilfen unterstützen insbesondere Anfänger und Kinder beim sicheren Einstieg. Sie stabilisieren, helfen die Grundtechniken zu erlernen und reduzieren Sturzrisiken. Gleichzeitig entlasten sie Aufsicht und Personal, weil sich Lernphasen strukturierter gestalten lassen. Wichtig ist jedoch: Eislaufhilfen sind kein Spielzeug – sie sind Hilfsmittel, die nur durch geeignete Personen und nach Herstellervorgaben genutzt werden dürfen.

1. Nutzen im Publikums-Eislauf

Eislaufhilfen unterstützen insbesondere Anfänger und Kinder beim sicheren Einstieg. Sie stabilisieren, helfen die Grundtechniken zu erlernen und reduzieren Sturzrisiken. Gleichzeitig kann die Aufsicht dadurch entlastet werden, weil sich Lernphasen besser strukturieren lassen und weniger spontane „Rettungsaktionen“ nötig sind.

2. Arten von Eislaufhilfen

Je nach Altersgruppe und Können eignen sich unterschiedliche Modelle. Wichtig sind Kippsicherheit, griffige Haltepunkte, robuste Bauweise und eine Oberfläche, die sich gut reinigen lässt.

  • Schiebe-Rahmen in verschiedenen Höhen
  • Figuren mit Handgriffen für Kinder
  • Ergonomische Hilfen mit breiter Standfläche

3. Zulassung und Sicherheit

Für den Verleih in einer öffentlichen Einrichtung sollten nur Geräte genutzt werden, die den einschlägigen Anforderungen genügen und deren Eignung für den vorgesehenen Zweck nachweisbar ist. Betreiber benötigen klare Nachweise zur Auswahl, Prüfung und sicheren Verwendung.

Sinngemäß DGUV Vorschrift 1: Der Unternehmer trifft Maßnahmen, damit Versicherte und Dritte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit gesichert sind.

4. CE gegenüber TÜV/GS

Das CE-Kennzeichen ist eine Herstellererklärung. Für Spiel- und Trainingsgeräte im öffentlichen Bereich empfiehlt sich zusätzlich eine unabhängige Prüfung, zum Beispiel TÜV/GS. Externe Tests bewerten Stabilität, Materialqualität und Verletzungsrisiken unter Praxisbedingungen und erhöhen die Rechtssicherheit bei Auswahl und Betrieb.

  • CE: Selbsterklärung des Herstellers
  • TÜV/GS: unabhängige Prüfung mit Bericht und Produktionsüberwachung

5. Nutzungsvorgaben der Hersteller (Alter & Gewicht)

Hersteller geben Alters-, Größen- oder Gewichtslimits sowie Nutzungshinweise vor. Diese Vorgaben sind im Verleih verbindlich zu beachten, um Fehlanwendungen und Haftungsfälle zu vermeiden. In der Praxis sind viele Eislaufhilfen vor allem für Kinder und Anfänger konzipiert – häufig liegt die empfohlene Nutzung bei Kindern bis etwa 12 Jahre (je nach Modell/Hersteller) und innerhalb eines definierten Gewichtsbereichs.

Für den Betrieb bedeutet das: Das Personal muss bei der Ausgabe darauf achten, dass Eislaufhilfen nicht durch Personen genutzt werden, für die sie nicht vorgesehen sind (z. B. Jugendliche/Erwachsene, die das Gerät zweckentfremden oder das zulässige Gewicht überschreiten). Diese Kontrolle ist Teil der Aufsicht und schützt sowohl Nutzer als auch Betreiber.

  • Alter/Größe prüfen: Passt die Hilfe zur Person und zur Griffhöhe?
  • Gewichtsvorgaben beachten: Überlastung führt zu Bruch- und Kippgefahr.
  • Fehlgebrauch verhindern: Nicht als „Rennfahrzeug“, nicht ziehen, nicht schubsen.
  • Einweisung: Kurze Hinweise durch Personal + gut sichtbare Piktogramme.

6. Wartung, Pflege und Protokollierung

Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen sichern Standfestigkeit und reduzieren Ausfallzeiten. Prüfpunkte sind unter anderem Verbindungselemente, Griffe, Gleiter und Kanten. Reinigung in festen Intervallen erhält Hygiene und Material.

Für eine professionelle Dokumentation ist es sinnvoll, wenn jede Eislaufhilfe (z. B. jeder Pinguin oder Eiswichtel) eine feste Nummer erhält. Diese Kennzeichnung ermöglicht es, Prüfungen und Reparaturen eindeutig zuzuordnen und eine lückenlose Historie zu führen.

  • Kontrolle der Griffe: fester Sitz, Risse, Abnutzung
  • Kontrolle der Gleiter/Kufen: Brüche, scharfe Kanten, Verschleiß
  • Kontrolle der Standfläche: Risse, Deformation, Kippsicherheit
  • Reinigung: feste Intervalle, materialschonend und hygienisch

7. Haftung und Dokumentation

Für Auswahl und Betrieb empfiehlt sich ein kurzer Nachweisordner beziehungsweise eine digitale Ablage: Gerätestammblatt, Prüfberichte, Wartungsnachweise, Betriebsanweisung, Einweisungsprotokolle. So lassen sich Vorkommnisse nachvollziehen und Maßnahmen belegen.

Sinngemäß ArbSchG § 5: Der Arbeitgeber beurteilt Gefährdungen und ermittelt die notwendigen Maßnahmen.

8. Hinweis zum Pfandsystem

Für Organisation und Rücklauf der Eislaufhilfen kann ein Münz- oder Token-Pfandsystem Ordnung schaffen und Personal entlasten. Details, Beispiele und Umsetzungshinweise findest du hier:

9. Hersteller

Ein namhafter Hersteller für hochwertige Eislaufhilfen ist die Firma Martin Wild (Eiswichtel). Die Geräte zeichnen sich durch ihre Robustheit, Langlebigkeit und ergonomische Gestaltung aus, was sie besonders geeignet für den intensiven Einsatz im öffentlichen Eislauf macht.


Tipp für Betreiber: Lege vor Saisonstart eine kurze Betriebsanweisung für den Verleih fest, inkl. Ausgabe- und Rücknahmeprozess, Reinigung, Prüfintervallen, Alters- und Gewichtsvorgaben (je nach Modell) sowie Regeln auf der Eisfläche. So sind die Abläufe für Personal und Gäste nachvollziehbar und einheitlich.