Der Eismeister
Personal
Personal in der Eislaufhalle – Übersicht und Aufgaben
Übersicht der zentralen Personalbereiche in einer Eislaufhalle – von der Eisaufbereitung bis Sicherheit und medizinischer Versorgung. Die konkrete Anzahl ergibt sich stets aus Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitskonzept unter Beachtung der jeweiligen Landes-VStättVO.
1. Eismeister
Verantwortlich für den technischen Eisbahnbetrieb und die Sicherheit auf und um die Fläche. Personalstärke abhängig von Betriebszeiten und Aufbereitungszyklen.
- Eisaufbereitung, Pflege und Qualitätskontrolle
- Sicherung von Gefahrstellen, Absperrungen
- Bedienung/Wartung der Eisbearbeitungsmaschine
- Unterstützung bei Räumung und Notfällen
2. Feuerwehr / Brandsicherheitswache
Erforderlichkeit durch Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitskonzept und Landes-VStättVO. Bei besonderen Gefährdungen oder bestimmten Aufbauten kann die Brandsicherheitswache verpflichtend sein.
Sinngemäß aus Landes-VStättVO: „Eine Brandsicherheitswache ist einzurichten, wenn es die Art der Veranstaltung, die eingesetzte Technik oder besondere Gefährdungen erfordern.“
- Überwachung von Brandlasten, Heißarbeiten und Sondereffekten
- Kontrolle von Rettungs- und Angriffswegen
- Einweisung externer Einsatzkräfte
3. Sicherheitsdienst
Einsatzstärke und Positionierung ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Besucherströme, Spitzenlasten, Sichtachsen, Fluchtwege und Veranstaltungsart.
- Einlasskontrolle und Kapazitätssteuerung
- Aufsicht auf/um die Eisfläche, Meldung an Eismeisterei/Leitstelle
- Evakuierungsunterstützung, Funkkommunikation, Vorfalldokumentation
4. Sanitätsdienst (DRK u. a.)
Bemessung anhand Gefährdungsbeurteilung, Unfallstatistik und ggf. Maurer-Algorithmus; Aufstockung bei Veranstaltungen.
- Sanitätsstation mit Erste-Hilfe-Ausstattung und AED
- Versorgung von Verletzten und Koordination mit Rettungsdienst
- Abgestimmte Anfahrtswege und Meldepunkte
5. Technische Leitung & Verantwortliche nach VStättVO
Bestellte verantwortliche Personen führen den sicheren Betrieb, koordinieren Gewerke und geben Veranstaltungen frei.
Sinngemäß MVStättVO:
„Für jede Veranstaltung muss der Betreiber eine fachkundige verantwortliche Person bestimmen.
Diese sorgt während des Betriebes dafür, dass alle Sicherheitsvorgaben der Versammlungsstättenverordnung umgesetzt werden.“
- Gesamtverantwortung für sicheren Ablauf und Freigabe
- Koordination Technik, Eismeisterei, Sicherheit, Sanität
- Entscheidung nach Sicherheitskonzept und Alarm-/Räumungsplan