Der Eismeister
Augendusche
Augendusche in Eissporthallen
Eine Augendusche ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausstattung in Eissporthallen. Sie ermöglicht eine sofortige Spülung bei Kontakt mit gefährlichen Stoffen wie Ammoniak. Besonders beim Betreten oder Arbeiten im Maschinenraum muss eine Augendusche schnell zugänglich, betriebsbereit und korrekt installiert sein. Die Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, der TRAS 110 und weiteren Arbeitsschutzvorschriften.
Sinn und Funktion einer Augendusche
Die Augendusche ermöglicht die sofortige Spülung der Augen bei Kontamination mit Ammoniak oder anderen reizenden Stoffen. Eine schnelle Reaktion verhindert schwere Augenverletzungen und reduziert die Folgen eines Unfalls deutlich.
Besonders wichtig ist ausreichende Wassermenge und ein freier Zugang. Bei Einweg-Augenduschen muss das Haltbarkeitsdatum regelmäßig überprüft werden.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Die TRAS 110 enthält verbindliche Vorgaben für Sicherheitsausstattung in Kälteanlagen, darunter auch Not- und Augenduschen. Diese Vorgaben müssen bei der Installation und Wartung berücksichtigt werden.
„Notduschen und Augenspülstationen müssen in ausreichender Anzahl vorhanden, leicht zugänglich und funktionsfähig sein.“ (sinngemäß nach TRAS 110, Abschnitt 6.5)
„Sicherheitsvorkehrungen sind so zu installieren, zu betreiben und zu warten, dass ihre Funktionsfähigkeit jederzeit gewährleistet bleibt.“ (sinngemäß nach TRAS 110, Anhang A)
Ergänzend greifen Vorschriften der BetrSichV, TRBS 2121, GefStoffV und die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Sie legen fest, in welchen Situationen Augenduschen zwingend erforderlich sind.
Platzierung und Ausführung
Die Augendusche muss direkt vor dem Maschinenraum installiert werden, sodass sie ohne Zeitverlust erreichbar ist. Der Zugang darf nicht verstellt sein und muss deutlich gekennzeichnet werden.
- Installationsort: möglichst nahe am Maschinenraum-Eingang
- Freier Zugang ohne Hindernisse
- Für alle Mitarbeitenden leicht zu bedienen
- Klare Kennzeichnung (Piktogramm nach DIN ISO 7010)
Die Ausführung kann als fest installierte Spüleinrichtung oder als Einweg-Augenspülflasche erfolgen. Fest installierte Modelle sind zu bevorzugen, da sie unbegrenzte Spülmengen bieten.
Wartung und Prüfintervalle
Augenduschen müssen regelmäßig geprüft werden, da sie im Notfall unverzüglich funktionieren müssen. Empfohlen werden:
- Wöchentliche Sichtkontrolle auf Zugänglichkeit und Beschädigungen
- Monatlicher Funktionstest (Durchfluss, Temperatur, Klarheit)
- Regelmäßige Überprüfung des Haltbarkeitsdatums bei Einwegflaschen
- Dokumentation der Prüfungen im Anlagen- oder Sicherheitsordner
„Sicherheitsrelevante Einrichtungen sind regelmäßig zu prüfen und deren Funktionsfähigkeit nachzuweisen.“ (sinngemäß nach TRAS 110, Abschnitt 5.4)
Dokumentation und Verantwortlichkeiten
Alle Prüfungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Verantwortlichkeiten (z. B. Eismeister, Sicherheitsbeauftragter) sind in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden und Sachverständigen.