Der Eismeister

Betriebliche Unterweisungen

Betriebliche Unterweisungen

Unterweisungen sind ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie stellen sicher, dass Beschäftigte Gefährdungen kennen, Schutzmaßnahmen anwenden und im Notfall richtig reagieren. Inhalte und Intervalle richten sich nach Tätigkeit, Technikstand und betrieblichen Änderungen.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Basis jeder Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Erst wenn Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung bewertet sind, können passende Schulungsinhalte festgelegt werden.

„Der Arbeitgeber hat durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und ihre Wirksamkeit zu überprüfen.“ – § 5 ArbSchG

Externer Gesetzestext: 👉 § 5 Arbeitsschutzgesetz – Gefährdungsbeurteilung

Praxistipp:
Nutze die Ergebnisse deiner Gefährdungsbeurteilung direkt für die Unterweisungen.
Das bedeutet: Alles, was dort als Gefahr erkannt wurde, sollte auch Thema in der Schulung sein.
Zum Beispiel: Wie funktioniert die Gaswarnanlage? Wo ist der Not-Aus-Schalter? Welche Schutzkleidung (PSA) muss getragen werden? Wie bewegt man sich sicher im Maschinenraum?

Rechtsgrundlage der Unterweisung

„Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen; die Unterweisung ist bei Bedarf zu wiederholen und an die Gefährdungsentwicklung anzupassen.“ – § 12 ArbSchG

Ergänzend fordern BetrSichV und GefStoffV Unterweisungen zu Arbeitsmitteln sowie bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Ammoniak. Gesetzestext gesamt: 👉 Arbeitsschutzgesetz (gesetze-im-internet.de)

Wann unterweisen

  • mindestens einmal jährlich
  • bei Einstellung, Aufgabenwechsel oder nach längerer Abwesenheit
  • bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Änderungen an der Kälte-Anlage
  • anlassbezogen nach Unfällen, Beinaheereignissen oder Alarmen

Wer muss unterwiesen werden

  • eigene Beschäftigte aller Bereiche
  • Fremdfirmen und Dienstleister vor Tätigkeiten im Maschinenraum
  • Besucher, die sicherheitsrelevante Bereiche betreten

Dokumentation

Die Durchführung ist schriftlich nachzuweisen: Thema, Datum, Teilnehmende, durchführende Person, Dauer und ggf. Lernerfolg. Nachweise prüfbereit aufbewahren; bei Gefahrstoffthemen gelten verschärfte Vorgaben der GefStoffV.

Typische Inhalte in Eissportanlagen

  • Verhalten im Maschinenraum, Rollen und Zuständigkeiten
  • Gaswarnanlage: Meldestufen, Alarmierung, Not-Aus und Evakuierung
  • PSA bei Arbeiten an der Kälte-Anlage und in Gefahrenbereichen
  • Umgang mit Ammoniak-Leckagen; Erstmaßnahmen, Meldeketten
  • Flucht- und Sammelpunkte, Zugang für Rettungskräfte
  • Eisaufbereitung, Fahrwege und Sicherung des Publikumsverkehrs
Unterweisungen zum Störfallmanagement sollten mit dem betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan abgestimmt sein. Aufbau, Inhalte und Übungen:
➡️ Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) 🚒 Feuerwehrübungen & Sicherheit

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen konkretisieren Regeln vor Ort, zum Beispiel für Ammoniak, Arbeitsmittel oder Notfälle. Gut sichtbar aushängen und in Unterweisungen verwenden. Vorlagen: Downloadbereich

  • Inhalte: Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Störfall, Erste Hilfe
  • Farbcodierung häufig: orange Gefahrstoffe, blau Arbeitsmittel, gelb gentechnische Anlagen, grün/pink biologische Arbeitsstoffe

Durchführung in der Praxis

  • Präsenz, digital oder hybrid – Rückfragen müssen möglich sein
  • Mitwirkung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bei Bedarf
  • Unterweisungen mit Notfallübungen kombinieren und dokumentieren