Der Eismeister
Erste Hilfe in der Eislaufhalle
Erste Hilfe in der Eislaufhalle
Eislaufen ist eine Sportart – und wie bei jeder anderen sportlichen Aktivität kann es auch beim Eislaufen zu Verletzungen kommen. Typische Verletzungen sind Schnitt- und Platzwunden, Prellungen, Verstauchungen oder Stürze mit Kopf- und Gelenkbeteiligung. Um im Ernstfall schnell, sicher und strukturiert helfen zu können, ist eine gut organisierte Erste-Hilfe-Struktur in der Eislaufhalle unverzichtbar.
1. Typische Verletzungen beim Publikumseislauf
Beim öffentlichen Eislauf kommt es regelmäßig zu Stürzen. Häufige Verletzungsarten sind Schnittwunden durch Kufen, Platzwunden am Kopf, Prellungen, Verstauchungen sowie schmerzhafte Gelenkverletzungen.
2. Schulung & Qualifikation des Personals
Eismeister und Aufsichtspersonal sollten regelmäßig – idealerweise jährlich – an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen. Nur so ist gewährleistet, dass im Notfall sicher, ruhig und fachgerecht gehandelt wird.
3. Erste-Hilfe-Material & Ausstattung
Erste-Hilfe-Material sollte an mehreren zentralen Stellen verfügbar sein: bei der Schlittschuhausgabe, im Büro des Eismeisters und – sofern räumlich sinnvoll – auch an der Kasse.
- Schutzhandschuhe in mehreren Größen
- Pflaster, sterile Kompressen und Verbandmaterial
- Druckverbände für größere Wunden
- Desinfektionsmittel
4. Einweg-Kältekompressen
Einweg-Kältekompressen sind für Eislaufhallen besonders geeignet. Sie sind hygienisch, sofort einsatzbereit und werden nach einmaliger Nutzung entsorgt. Im Gegensatz zu Mehrweg-Kältekompressen besteht kein Risiko einer Keimübertragung.
5. Tragen & Bergung verletzter Personen
Mindestens eine Trage sollte vorhanden sein. Sinnvoll sind zwei Tragen, jeweils an einer Stirnseite der Eisfläche. So können verletzte Personen auch bei vollem Betrieb schnell vom Eis gebracht werden.
6. Hilfsmittel für Ersthelfer auf dem Eis
Anti-Rutsch-Spikes für Schuhe erhöhen die Sicherheit der Ersthelfer und reduzieren das Risiko, dass diese selbst auf dem Eis stürzen.
7. Besonderheiten bei Minderjährigen
Verletzte Personen unter 18 Jahren dürfen nicht allein entlassen werden. Die Entscheidung über den weiteren Verbleib trifft ausschließlich eine erziehungsberechtigte Person.
8. Unfallprotokoll & Dokumentation
Jeder Unfall sollte dokumentiert werden – bei Minderjährigen zwingend. Unfallprotokolle sind auch Jahre später noch wichtig, etwa bei Anfragen von Versicherungen oder Behörden.
9. Der Erste-Hilfe-Raum
Ein klar definierter Erste-Hilfe-Raum ist sinnvoll. Er sollte nicht nur Liegen, sondern auch ausreichend Material, ein Telefon sowie Tische und Stühle für Verletzte und Begleitpersonen bieten.
10. Rechtliche Grundlage & Verkehrssicherungspflicht
Die Verpflichtung zur Organisation von Erster Hilfe ergibt sich für Betreiber von Eislaufhallen primär aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Wer eine öffentlich zugängliche Anlage betreibt, muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um Schäden von Besuchern abzuwenden.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
– § 823 Absatz 1 BGB
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst dabei nicht nur das Verhindern von Gefahren, sondern auch ein angemessenes und strukturiertes Handeln, wenn es zu einem Unfall kommt. Eine fehlende Erste-Hilfe-Organisation, unzureichende Ausstattung oder mangelnde Aufsicht kann im Schadensfall als Pflichtverletzung gewertet werden.