Der Eismeister
Leih-Schlittschuhe hygienisch desinfizieren
Leih-Schlittschuhe werden täglich von vielen unterschiedlichen Personen genutzt. Feuchtigkeit, Wärme und Hautkontakt begünstigen die Bildung von Keimen, Pilzen und Bakterien. Eine strukturierte Desinfektion ist daher ein fester Bestandteil eines sicheren und hygienischen Verleihbetriebs in Eislaufhallen.
1. Warum Desinfektion unverzichtbar ist
Ohne regelmäßige Desinfektion besteht ein erhöhtes Risiko für Fußpilz, Hautreizungen und bakterielle Infektionen. Gleichzeitig leidet die Akzeptanz des Verleihangebots. Ein nachvollziehbares Hygienekonzept schützt Nutzer, Personal und den Betreiber gleichermaßen.
2. Desinfektionsmethoden im Überblick
In der Praxis haben sich zwei Verfahren etabliert: die manuelle Desinfektion mit Sprüh- oder Schaummitteln sowie automatische Desinfektionssysteme. Unabhängig von der Methode gilt: Das eingesetzte Mittel muss für den Schuhinnenraum geeignet sein, korrekt dosiert werden und die vorgeschriebene Einwirkzeit einhalten.
3. Trocknung & Lüftung im Verleihraum
Desinfektion allein reicht nicht aus. Schlittschuhe müssen nach der Behandlung vollständig trocknen, um Geruchsbildung und erneute Keimbildung zu vermeiden. Dafür sollte der Verleihbereich über eine ausreichende Raumlüftung oder aktive Trocknungssysteme verfügen.
Bewährt haben sich belüftete Regalsysteme, Trockenschränke oder eine technische Lüftung, die den Luftaustausch unterstützt. Eine klare Trennung zwischen „benutzten“ und „freigegebenen“ Schlittschuhen erhöht zusätzlich die Hygiene.
4. Materialverträglichkeit & Herstellerangaben
Nicht jedes Desinfektionsmittel ist für jedes Schlittschuhmodell geeignet. Innenfutter, Klebstoffe und Kunststoffe können durch ungeeignete Mittel beschädigt werden. Mögliche Folgen sind Versprödung, Verfärbungen oder sich lösende Klebenähte.
Es wird empfohlen, die Materialverträglichkeit vorab zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit dem Schlittschuhhersteller oder dem Anbieter des Desinfektionssystems zu halten. Herstellerangaben sollten Teil des betrieblichen Hygienekonzepts sein.
5. PSA & Arbeitsschutz für das Personal
Beim Umgang mit Desinfektionsmitteln sind auch die Beschäftigten zu schützen. Je nach eingesetztem Mittel können Schutzhandschuhe, Augenschutz und ausreichende Belüftung erforderlich sein. Das Personal ist entsprechend zu unterweisen.
6. Hygiene bei Leih-Helmen & Zubehör
Werden im Verleih zusätzlich Helme oder Schutzausrüstung angeboten, müssen auch diese regelmäßig desinfiziert werden. Besonders Helminnenpolster stehen in direktem Hautkontakt und unterliegen ähnlichen hygienischen Anforderungen wie Schlittschuhe. Viele Desinfektionssysteme sind für mehrere Artikel ausgelegt.
7. Rechtlicher Rahmen & Hygienekonzept
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die rechtliche Grundlage, ist jedoch bewusst allgemein gehalten. Für den Betreiber ergibt sich daraus die Pflicht, ein betriebliches Hygienekonzept bzw. einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über interne Regeln, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen des Personals.
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
§ 36 IfSG – Hygienemaßnahmen
§ 4 IfSG – Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 2 IfSG – Definition von Krankheitserregern
Betreiber müssen organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Die Desinfektion von Leihartikeln wie Schlittschuhen und Helmen fällt darunter.
Für den Betreiber bedeutet das: Desinfektion, Trocknung und Kontrolle müssen organisatorisch geregelt, regelmäßig durchgeführt und dokumentiert sein.