Der Eismeister

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Leih-Schlittschuhe hygienisch reinigen, trocknen und bei Bedarf desinfizieren

Leih-Schlittschuhe werden täglich von vielen unterschiedlichen Personen genutzt. Feuchtigkeit, Wärme, Hautkontakt und Schweiß können Gerüche, Materialbelastungen und hygienische Probleme begünstigen. Deshalb braucht jede Eislaufhalle einen klar geregelten Ablauf für Kontrolle, Reinigung, Desinfektion, Trocknung und erneute Freigabe.

Besonders wichtig ist dabei die Kontrolle vor und nach der Aufbereitung: Ein beschädigter, stark verschmutzter oder auffälliger Schlittschuh wird nicht einfach behandelt und anschließend wieder ins Regal gestellt. Er wird zunächst ausgesondert und erst nach einer erfolgreichen Reinigung beziehungsweise Reparatur wieder freigegeben.

Grundsatz:
Benutzt → kontrollieren → reinigen → bei Bedarf desinfizieren → trocknen → erneut kontrollieren → freigeben.

1. Warum Hygiene im Schlittschuhverleih wichtig ist

Leih-Schlittschuhe kommen mit Füßen, Socken, Schweiß und Feuchtigkeit in Kontakt. Werden sie feucht oder verschmutzt unmittelbar wieder ins Regal gestellt, können sich Gerüche entwickeln und Materialien unnötig belastet werden.

Ein geregeltes Hygieneverfahren verbessert deshalb nicht nur den Eindruck beim Besucher. Es hilft auch, Schäden frühzeitig zu erkennen und die Lebensdauer des Verleihbestandes zu verlängern.

2. Ablauf nach der Rückgabe

Nach der Rückgabe sollte jeder Schlittschuh einen festen Ablauf durchlaufen. Besonders bei hohem Besucheraufkommen verhindert eine klare Reihenfolge, dass benutzte und bereits freigegebene Schuhe vermischt werden.

Bewährter Ablauf:
  1. Schlittschuhe zurücknehmen.
  2. Erste Sicht- und Funktionskontrolle durchführen.
  3. Stark verschmutzte oder beschädigte Schuhe aussortieren.
  4. Verschmutzungen entfernen.
  5. Bei Bedarf geeignetes Desinfektionsmittel anwenden.
  6. Nur einwandfreie Schuhe wieder ins Regal stellen.
  7. Vorgeschriebene Einwirkzeit beachten.

Die Trennung zwischen benutzt, in Aufbereitung und freigegeben sollte organisatorisch eindeutig sein.

3. Kontrolle vor und nach der Aufbereitung

Die Kontrolle erfolgt sinnvollerweise zweimal: unmittelbar nach der Rückgabe und nochmals bevor der Schlittschuh zurück ins Regal gestellt wird.

Bei der ersten Kontrolle achten auf:
  • starke Verschmutzungen
  • auffälligen Geruch
  • übermäßige Feuchtigkeit
  • beschädigte Schnürsenkel oder Verschlüsse
  • Risse oder Brüche
  • beschädigtes Innenfutter
  • lockere oder beschädigte Kufen
  • sonstige erkennbare Defekte

Ein auffälliger Schlittschuh wird nicht weitergegeben, sondern zunächst separat behandelt, gereinigt oder repariert. Ist eine sichere und hygienische Nutzung nicht mehr gewährleistet, wird er aus dem Verleih genommen.

Zweite Kontrolle vor der Einlagerung:
Erst wenn der Schlittschuh sauber, trocken, geruchlich unauffällig und technisch einwandfrei ist, wird er wieder für den Verleih freigegeben.

4. Desinfektion: Mittel, Einwirkzeit und Anwendung

Eine Desinfektion kann Bestandteil des Hygienekonzepts sein, sollte aber immer mit Reinigung und vollständiger Trocknung kombiniert werden.

Verwendet werden sollten nur Mittel, die für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sind und mit den verwendeten Materialien verträglich sind.

  • Dosierung und Anwendungsvorgaben beachten.
  • Einwirkzeit vollständig einhalten.
  • Nicht mehr Mittel verwenden als erforderlich.
  • Unnötige Aerosol- und Sprühnebelbildung vermeiden.
  • Für ausreichende Lüftung sorgen.
  • Produkte nicht miteinander mischen.
  • Sicherheitsdatenblatt beachten.
Wichtig:
Einwirkzeit und Trocknungszeit sind zwei verschiedene Dinge. Ein Schlittschuh kann bereits wirksam behandelt sein und trotzdem noch zu feucht für die erneute Ausgabe sein.

5. Trocknung und Lüftung

Eine vollständige Trocknung gehört zu den wichtigsten Schritten im Verleihbetrieb. Feuchte Schlittschuhe sollten niemals unmittelbar in ein geschlossenes Regal oder direkt zurück in den Verleih gestellt werden.

Geeignete Möglichkeiten:
  • belüftete Regalsysteme
  • Trockenschränke
  • aktive Schuhtrocknung
  • ausreichende Raumlüftung
  • offene Lagerung während der Trocknungsphase
  • klare Trennung zwischen nassen und trockenen Schuhen

Besonders bei Ferienbetrieb, Schuleislauf oder starkem Besucheraufkommen muss ausreichend Trocknungskapazität vorhanden sein. Sonst entsteht schnell der Druck, noch feuchte Schuhe wieder in den Verleih zu geben.

6. Materialverträglichkeit

Schlittschuhe bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie Kunststoff, Textilien, Polstern, Klebstoffen und Metall. Nicht jedes Reinigungs- oder Desinfektionsmittel ist für alle Materialien geeignet.

Ungeeignete Produkte können beispielsweise Verfärbungen, Versprödungen, beschädigte Polster oder sich lösende Verklebungen verursachen.

Praxisregel:
Vor dem regelmäßigen Einsatz eines Reinigungs- oder Desinfektionsmittels sollte die Materialverträglichkeit geprüft werden. Herstellerangaben des Schlittschuhs und des verwendeten Produkts sind zu beachten.

7. Arbeitsschutz für das Personal

Auch das Personal muss beim Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln geschützt werden. Welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt vom eingesetzten Produkt ab.

Grundlage sind Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung und Unterweisung.

Zu regeln sind insbesondere:
  • welches Produkt eingesetzt wird
  • wie es angewendet wird
  • welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist
  • wie Aerosole und Sprühnebel vermieden werden
  • wie der Arbeitsbereich gelüftet wird
  • was bei Haut- oder Augenkontakt zu tun ist
  • wo Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung aufbewahrt werden

8. Hygiene und Kontrolle bei Leihhelmen

In vielen Eissporthallen werden neben Schlittschuhen zunehmend auch Helme verliehen. Gerade Helme haben über Innenpolster, Stirnbereich, Haare und Kinnriemen einen intensiven Kontakt mit unterschiedlichen Personen und sollten deshalb in das Hygienekonzept einbezogen werden.

Auch hier reicht eine reine Desinfektion nicht aus. Vor und nach der Aufbereitung sollte der Helm gleichzeitig auf seinen technischen Zustand kontrolliert werden.

Bei Leihhelmen kontrollieren:
  • Außenschale auf Risse oder starke Beschädigungen
  • Innenpolster auf Verschmutzung und Beschädigung
  • Kinnriemen und Verschlüsse
  • Verstellmechanismen
  • fehlende oder lose Bauteile
  • auffälligen Geruch oder starke Verschmutzung

Reinigung und Desinfektion müssen entsprechend den Herstellerangaben erfolgen. Aggressive Mittel können Kunststoffe, Polster oder die Materialeigenschaften eines Helms beeinträchtigen.

Wichtig:
Ein beschädigter Helm wird nicht desinfiziert und anschließend wieder ausgegeben. Sicherheit geht vor Wiederverwendung. Bei Zweifeln sollte der Helm aus dem Verleih genommen werden.

9. Organisation und Dokumentation

Nicht jede einzelne Aufbereitung muss zwingend als Einzelvorgang dokumentiert werden. Entscheidend ist, dass das betriebliche Verfahren klar beschrieben und vom Personal einheitlich umgesetzt wird.

Sinnvoll dokumentiert werden:
  • verwendete Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Sicherheitsdatenblätter
  • festgelegter Arbeitsablauf
  • Unterweisung des Personals
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Vorgaben für Trocknung und Freigabe
  • besondere Beschwerden oder Auffälligkeiten
  • wiederkehrende Materialschäden
Einfacher Ablauf für das Personal:
BENUTZT → KONTROLLE → REINIGUNG → ggf. DESINFEKTION → TROCKNUNG → KONTROLLE → FREIGABE

10. Rechtlicher Rahmen

Für eine gewöhnliche Eissporthalle besteht nicht automatisch eine ausdrückliche Hygieneplanpflicht nach § 36 Infektionsschutzgesetz.

Trotzdem ist es sinnvoll, die hygienische Aufbereitung des Leihmaterials betrieblich festzulegen. Sobald Beschäftigte mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln arbeiten, müssen außerdem die jeweiligen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Wichtig:
Der Betreiber sollte nicht nur festlegen, welches Mittel verwendet wird, sondern den vollständigen Prozess von der Rückgabe bis zur erneuten Freigabe regeln.

11. Die wichtigsten Regeln

  • ✅ Jeden zurückgegebenen Schlittschuh zunächst kontrollieren.
  • ✅ Stark verschmutzte oder beschädigte Schuhe sofort aussortieren.
  • ✅ Grobe Verschmutzungen vor einer Desinfektion entfernen.
  • ✅ Nur geeignete und materialverträgliche Mittel verwenden.
  • ✅ Einwirkzeit vollständig einhalten.
  • ✅ Schlittschuhe vollständig trocknen lassen.
  • ✅ Vor dem Einräumen eine zweite Kontrolle durchführen.
  • ✅ Nur einwandfreie Schuhe wieder freigeben.
  • ✅ Helme ebenfalls reinigen, desinfizieren und kontrollieren.
  • ✅ Personal unterweisen und den Ablauf eindeutig festlegen.

12. Fazit

Ein professioneller Schlittschuhverleih braucht mehr als ein Desinfektionsspray. Entscheidend ist ein klarer Prozess, der technische Kontrolle und hygienische Aufbereitung miteinander verbindet.

Besonders sinnvoll ist die doppelte Kontrolle: einmal unmittelbar nach der Rückgabe und erneut, bevor der Schlittschuh wieder ins Regal gestellt wird. So gelangen verschmutzte, beschädigte oder noch feuchte Schuhe gar nicht erst zurück in den Verleihbestand.

Dasselbe Prinzip gilt für Leihhelme. Hygiene und technische Sicherheit müssen immer gemeinsam betrachtet werden.

Merksatz:
Erst kontrollieren, dann aufbereiten – und erst nach einer zweiten Kontrolle wieder freigeben.

Stand: 18.08.2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.