Der Eismeister
42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen und Legionellen einfach erklärt
Die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) regelt den hygienisch sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Ihr Ziel ist es, die Vermehrung und Verbreitung von Legionellen zu verhindern und dadurch Menschen vor schweren Infektionen zu schützen.
Für Betreiber von Eissporthallen ist diese Verordnung insbesondere dann relevant, wenn die Kälteanlage über einen Verdunstungskondensator oder ein Rückkühlwerk verfügt. In diesem Fall sind regelmäßige Kontrollen, Laboruntersuchungen, Dokumentationen und organisatorische Maßnahmen vorgeschrieben. Luftgekühlte Anlagen fallen dagegen in der Regel nicht unter die 42. BImSchV.
Die 42. BImSchV beschäftigt sich nicht mit der Kälteerzeugung selbst, sondern ausschließlich mit der hygienischen Sicherheit von wasserführenden Verdunstungskühlanlagen und dem Schutz vor Legionellen.
1. Was ist die 42. BImSchV?
Die 42. BImSchV ist eine bundesweit geltende Verordnung zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Legionellen. Sie legt fest, wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider geplant, betrieben, überwacht und dokumentiert werden müssen.
2. Warum gibt es diese Verordnung?
In der Vergangenheit kam es mehrfach zu größeren Legionellen-Ausbrüchen, die auf unzureichend gewartete Verdunstungskühlanlagen zurückgeführt wurden. Deshalb verpflichtet die 42. BImSchV Betreiber dazu, hygienische Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Ziel der Verordnung ist nicht der Schutz der Anlage, sondern der Schutz der Menschen.
3. Gilt die Verordnung für Eissporthallen?
Nicht jede Eissporthalle fällt automatisch unter die 42. BImSchV. Entscheidend ist, welche Art der Rückkühlung eingesetzt wird.
- ✔ Verdunstungskondensatoren und Rückkühlwerke fallen grundsätzlich unter die Verordnung.
- ✔ Nassabscheider sind ebenfalls erfasst.
- ✔ Luftgekühlte Verflüssiger fallen in der Regel nicht unter die 42. BImSchV.
4. Welche Anlagen sind betroffen?
Die Verordnung gilt für:
- Verdunstungskühlanlagen
- Kühltürme (Rückkühlwerke)
- Nassabscheider
Betreiber solcher Anlagen müssen verschiedene organisatorische und technische Anforderungen erfüllen, um eine Vermehrung von Legionellen zu verhindern.
5. Welche Pflichten hat der Betreiber?
Je nach Anlage gehören unter anderem folgende Maßnahmen zu den Betreiberpflichten:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Anzeige der Anlage bei der zuständigen Behörde
- Regelmäßige Eigenkontrollen
- Laboruntersuchungen durch akkreditierte Prüflabore
- Führen eines Betriebstagebuchs
- Regelmäßige Überprüfung durch Sachverständige (je nach Anlage)
- Dokumentation aller Prüfungen und Maßnahmen
6. Legionellen einfach erklärt
Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien. Problematisch werden sie, wenn sie sich in warmem Wasser stark vermehren und anschließend über feinste Wassertröpfchen (Aerosole) eingeatmet werden. Dies kann zu schweren Lungenentzzündungen führen.
Genau deshalb verlangt die 42. BImSchV regelmäßige hygienische Kontrollen und Laboruntersuchungen des Nutzwassers.
7. Kontrollen, Untersuchungen und Dokumentation
Die Verordnung schreibt verschiedene regelmäßige Kontrollen vor. Dazu gehören unter anderem:
- regelmäßige betriebsinterne Kontrollen
- Laboruntersuchungen des Nutzwassers
- Kontrolle auf Legionellen
- Dokumentation aller Ergebnisse
- Führung eines Betriebstagebuchs
Durch diese Maßnahmen lassen sich hygienische Probleme frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.
8. Praktische Umsetzung im Betrieb
Die Anforderungen der 42. BImSchV sollten fester Bestandteil der betrieblichen Organisation sein. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen, die Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren sowie eine vollständige Dokumentation aller Maßnahmen.
Alle Prüftermine, Laboruntersuchungen und Wartungen sollten frühzeitig geplant und in einem Wartungs- oder Prüffristenkalender hinterlegt werden. So lassen sich Fristen zuverlässig einhalten.
9. Kurzfassung: Das müssen Betreiber wissen
- Die 42. BImSchV schützt vor Legionellen aus Verdunstungskühlanlagen.
- Sie gilt nicht automatisch für jede Eissporthalle.
- Entscheidend ist, ob ein Verdunstungskondensator oder Rückkühlwerk vorhanden ist.
- Betreiber müssen Kontrollen, Laboruntersuchungen und Dokumentationen durchführen.
- Eine gute Organisation hilft dabei, alle gesetzlichen Pflichten sicher einzuhalten.
Stand: 16.08.2026 – Grundlage ist die derzeit gültige Fassung der 42. BImSchV. Änderungen gesetzlicher Vorgaben sollten regelmäßig überprüft werden.