Der Eismeister

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Erste Hilfe in der Eislaufhalle

Beim Eislaufen kann es zu Stürzen, Schnittwunden und anderen Verletzungen kommen. Eine gute Erste-Hilfe-Organisation hilft dabei, ruhig und schnell zu handeln. Entscheidend sind nicht nur Verbandmaterial und Trage, sondern auch klare Zuständigkeiten, erreichbare Ersthelfer und ein sicherer Weg für den Rettungsdienst.

In einer Eislaufhalle müssen außerdem Besucher, Schulklassen, Vereine, Mitarbeitende und Veranstaltungen berücksichtigt werden. Die Erste-Hilfe-Organisation sollte deshalb zur Größe der Halle, zum Betrieb und zu den tatsächlichen Gefährdungen passen.

1. Typische Verletzungen und Notfälle

Beim Publikumslauf sind Stürze die häufigste Unfallursache. Typisch sind Prellungen, Verstauchungen, Brüche, Schnitt- und Platzwunden sowie Verletzungen an Kopf, Handgelenk, Knie oder Sprunggelenk.

Daneben können auch allgemeine medizinische Notfälle auftreten, etwa Kreislaufprobleme, Herzbeschwerden, Unterzuckerung, Krampfanfälle, Asthmaanfälle oder allergische Reaktionen. Deshalb darf sich die Erste-Hilfe-Planung nicht allein auf klassische Eislaufverletzungen beschränken.

Bei Kopfverletzungen besonders aufmerksam sein:

Bewusstseinsstörungen, Erinnerungslücken, starke Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder ein auffälliges Verhalten sind Warnzeichen. Bei Unsicherheit sollte immer ärztliche Hilfe beziehungsweise der Rettungsdienst hinzugezogen werden.

2. Organisation und Ersthelfer

Bei der Erste-Hilfe-Organisation in einer Eislaufhalle müssen zwei Bereiche voneinander unterschieden werden: die betrieblichen Ersthelfer für die Beschäftigten und die Planung für Besucher beim Publikumslauf oder bei Veranstaltungen.

Betriebliche Ersthelfer für Beschäftigte

Für Beschäftigte gibt es feste Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei zwei bis zwanzig gleichzeitig anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer verfügbar sein. Bei mehr Beschäftigten gelten – abhängig von der Betriebsart – weitere Vorgaben.

Benannte Ersthelfer müssen ausgebildet sein und ihre Kenntnisse in der Regel alle zwei Jahre auffrischen. Eine jährliche betriebliche Unterweisung kann sinnvoll sein, ersetzt den Erste-Hilfe-Kurs jedoch nicht.

Besucher beim Publikumslauf und bei Veranstaltungen

Für Besucher gibt es keine allgemeine bundesweite Vorgabe wie „ab 20 Besuchern ein Ersthelfer“. Die erforderliche Erste-Hilfe-Organisation richtet sich hier nach der Gefährdungsbeurteilung und dem tatsächlichen Betrieb.

Bei normalem Publikumslauf sollte der Betreiber festlegen, wie viele Mitarbeitende erreichbar sein müssen, wer Erste Hilfe leistet, wer den Rettungsdienst einweist und wie der Unfallbereich auf dem Eis gesichert wird. Dabei spielen Besucherzahl, Hallengröße, Öffnungszeiten, Unfallrisiken und die vorhandene Personalbesetzung eine Rolle.

Bei größeren oder besonderen Veranstaltungen kann zusätzlich ein veranstaltungsbezogenes Sicherheitskonzept erforderlich sein. Dieses wird – soweit notwendig – mit den zuständigen Stellen abgestimmt und kann einen Sanitätsdienst, zusätzliche Ersthelfer oder weitere Sicherheitsmaßnahmen vorsehen.

  • Ersthelfer und Vertretungen für jede Schicht festlegen
  • Erreichbarkeit während des gesamten Betriebs sicherstellen
  • Notruf, Rettungsdienstzufahrt und Hallenadresse am Telefon hinterlegen
  • Rollen im Team vorab verteilen
  • Erste-Hilfe-Material und AED-Standort allen Mitarbeitenden bekannt machen

👉 Quelle für betriebliche Ersthelfer: DGUV Vorschrift 1, § 26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“

👉 Quelle zur Berücksichtigung anderer Personen: § 10 Arbeitsschutzgesetz

3. Die ersten Maßnahmen im Notfall

Im Notfall gilt: Erst den Unfallbereich sichern, dann die verletzte Person ansprechen und ihren Zustand einschätzen. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, starken Blutungen oder unklarem Zustand wird sofort der Rettungsdienst über 112 alarmiert.

  • Eigenschutz beachten und den Bereich auf dem Eis absichern
  • Publikumsbetrieb im betroffenen Bereich stoppen
  • Verletzte Person beruhigen und nicht allein lassen
  • Bei Bedarf Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst alarmieren
  • Eine Person an den vereinbarten Zugang schicken, um den Rettungsdienst einzuweisen
  • Verletzte Person vor Auskühlung schützen
Wichtig: Bei Verdacht auf eine schwere Kopf-, Rücken-, Becken- oder Wirbelsäulenverletzung sollte die Person nicht unnötig bewegt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine unmittelbare Gefahr am Unfallort besteht.

4. Erste-Hilfe-Material und Ausstattung

Erste-Hilfe-Material muss gut erreichbar, deutlich gekennzeichnet und regelmäßig kontrolliert werden. Die genaue Anzahl und Größe der Verbandkästen richtet sich nach Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigtenzahl und Hallenstruktur.

  • Verbandkästen mit vollständigem und aktuellem Inhalt
  • Medizinische Einmalhandschuhe in ausreichender Menge
  • Sterile Kompressen, Pflaster, Verbandpäckchen und Druckverbände
  • Rettungsdecke und Einmaldecken zum Wärmeerhalt
  • Dreiecktuch, Schere und geeignete Folienbeutel
  • Kälte-Sofortkompressen mit Schutzlage für die Haut
  • Material zur sicheren Reinigung von Blut oder anderen Verunreinigungen

Kälte-Sofortkompressen sind praktisch, weil sie ohne Vorkühlung einsatzbereit sind. Sie dürfen jedoch nicht direkt auf die Haut gelegt werden. Zwischen Haut und Kühlpack gehört immer ein Tuch oder eine Kompresse.

5. Hilfe auf dem Eis und Transport

Auf dem Eis ist die Sicherheit der Helfenden besonders wichtig. Geeignetes Schuhwerk oder rutschhemmende Überschuhe können helfen, Stürze beim Helfen zu vermeiden. Der Bereich um die verletzte Person sollte abgesperrt werden, damit keine weiteren Läufer hineinfallen.

Eine Trage oder ein anderes geeignetes Transportmittel sollte so bereitstehen, dass verletzte Personen bei Bedarf sicher von der Eisfläche gebracht werden können. Anzahl und Standort müssen zur Größe der Eisfläche, zur Besucherzahl und zu den vorhandenen Rettungswegen passen.

Hilfreich ist außerdem ein abgestimmter, freier Weg von der Eisfläche zum Erste-Hilfe-Raum oder zur Rettungsdienstzufahrt. So muss im Ernstfall nicht erst über Türen, Publikum oder abgestellte Gegenstände improvisiert werden.

6. Verletzte Kinder und Jugendliche

Bei verletzten Kindern und Jugendlichen sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zeitnah informiert werden. Bis zur Übergabe bleibt das Kind in einem sicheren und betreuten Bereich. Je nach Verletzung, Alter und Zustand kann eine Abholung ausreichend sein; bei ernsthaften oder unklaren Verletzungen ist medizinische Hilfe zu veranlassen.

  • Eltern oder Sorgeberechtigte informieren
  • Verletzung und bisherige Maßnahmen kurz schildern
  • Abholung oder weiteres Vorgehen abstimmen
  • Kind bis zur Übergabe nicht unbeaufsichtigt lassen
  • Gespräch, Uhrzeit und getroffene Vereinbarung dokumentieren
Bei Kopfverletzungen: Auch wenn ein Kind zunächst wieder fit wirkt, sollte bei einem auffälligen Eindruck, Schwindel, Übelkeit oder Erinnerungslücken vorsichtig entschieden und medizinische Abklärung veranlasst werden.

7. Dokumentation im Verbandbuch

Jede Erste-Hilfe-Leistung sollte zeitnah dokumentiert werden. Das gilt nicht nur für Minderjährige, sondern für alle Fälle, bei denen Erste Hilfe geleistet wurde. Die Dokumentation hilft bei späteren Fragen von Unfallversicherung, Versicherungsträgern oder behandelnden Ärzten.

In das Verbandbuch oder einen geschützten digitalen Meldeblock gehören insbesondere:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses
  • Name der verletzten Person
  • Unfallhergang und erkennbare Verletzung
  • Durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Alarmierung von Rettungsdienst oder Eltern
  • Name der helfenden beziehungsweise dokumentierenden Person

Verbandbuchdaten sind Gesundheitsdaten. Sie dürfen deshalb nicht offen an der Kasse oder im Büro ausliegen, sondern nur für berechtigte Personen zugänglich sein.

8. Erste-Hilfe-Raum und AED

Ein klar definierter Erste-Hilfe-Raum oder ein vergleichbarer geeigneter Bereich ist in Eislaufhallen sehr sinnvoll. Ob ein eigener Raum erforderlich ist, hängt von Größe, Beschäftigtenzahl, Unfallrisiko und Gefährdungsbeurteilung ab.

Der Bereich sollte ruhig, sauber, gut erreichbar und deutlich gekennzeichnet sein. Sinnvoll sind eine Liege, Sitzmöglichkeiten, Waschmöglichkeit, Telefon oder Funkmöglichkeit sowie ausreichend Erste-Hilfe-Material.

Ist ein AED vorhanden, muss sein Standort deutlich erkennbar sein. Mitarbeitende sollten wissen, wo sich das Gerät befindet und wie der Rettungsdienst dorthin geführt wird. Die Einsatzbereitschaft des AED wird nach Herstellerangaben regelmäßig kontrolliert.

9. Exkursion: Erste Hilfe bei Ammoniak

Bei einem möglichen Ammoniakaustritt hat der Eigenschutz der Helfenden immer Vorrang. Niemand darf ohne die vorgesehene PSA und ohne die im Alarm- und Gefahrenabwehrplan festgelegten Voraussetzungen in einen belasteten Bereich gehen.

Für die Erste Hilfe ist wichtig, ob eine Person nur Ammoniakgas ausgesetzt war oder ob flüssiges Ammoniak beziehungsweise kontaminierte Kleidung beteiligt ist. Bei Augen- oder Hautkontakt muss unverzüglich nach den örtlichen Notfallvorgaben gehandelt und ärztliche Hilfe organisiert werden.

Wichtig: Die Erste-Hilfe-Seite ersetzt keinen betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan. Maßnahmen bei einer Ammoniakfreisetzung richten sich immer nach der eigenen Anlage, der Unterweisung, dem PSA-Konzept und dem festgelegten Alarmablauf.

10. Rechtliche Grundlagen

Die Erste-Hilfe-Organisation ergibt sich nicht nur aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Für Beschäftigte verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, passende Maßnahmen für Erste Hilfe, medizinische Notversorgung, Bergung und Evakuierung zu treffen. Dabei muss auch die Anwesenheit von Besuchern berücksichtigt werden.

„Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“
👉 Quelle: § 10 Arbeitsschutzgesetz

Ergänzend sind insbesondere die DGUV Vorschrift 1 sowie die ASR A4.3 zu Erste-Hilfe-Räumen, Mitteln und Einrichtungen der Ersten Hilfe relevant.

Stand: 15.09.2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.

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