Bei jeder Eisaufbereitung trägt die Eisbearbeitungsmaschine eine dünne
Schicht der Eisoberfläche ab. Der dabei entstehende Eisabrieb wird im
Schneetank gesammelt und anschließend in eine Schnee- oder Schmelzgrube
entladen.
Die Grube muss zum Maschinenpark, zur Größe und Anzahl der Eisflächen
sowie zu den täglichen Bearbeitungsintervallen passen. Neben dem
Fassungsvermögen sind insbesondere die Entladehöhe, die Schmelzleistung,
der Absturz- und Anfahrschutz, die Reinigungsmöglichkeit und die
Schmelzwasserableitung zu berücksichtigen.
Eine zu klein dimensionierte oder schlecht zugängliche Grube kann den
Eisbetrieb erheblich behindern. Gleichzeitig stellt eine offene oder
unzureichend gesicherte Grube eine erhebliche Unfallgefahr dar.
1. Aufgabe und Begriffe
Im betrieblichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Schneegrube,
Eisgrube und Schmelzgrube häufig gleichbedeutend verwendet. Technisch
kann jedoch unterschieden werden:
Schneegrube:
Sie nimmt den Eisabrieb zunächst auf. Das Abschmelzen erfolgt durch
Umgebungseinflüsse oder eine nachgeschaltete technische Einrichtung.
Schmelzgrube:
Sie verfügt über eine Einrichtung, mit der der Eisabrieb gezielt und
kontrolliert abgeschmolzen wird.
In der Praxis handelt es sich häufig um eine kombinierte Schnee- und
Schmelzgrube. Entscheidend ist, dass der während des Betriebs anfallende
Eisabrieb sicher aufgenommen und rechtzeitig abgeschmolzen oder entfernt
werden kann.
2. Bemessung und Fassungsvermögen
Das erforderliche Fassungsvermögen darf nicht allein anhand einer
allgemeinen Quadratmeter- oder Kubikmeterangabe festgelegt werden.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Betriebsbedingungen der Eissportanlage.
Bei der Bemessung sind insbesondere zu berücksichtigen:
Größe und Anzahl der vorhandenen Eisflächen.
Anzahl der täglichen Eisbearbeitungen.
Schnitttiefe und Einstellung der Eisbearbeitungsmaschine.
Fassungsvermögen des Schneetanks.
Publikumslauf, Training und Veranstaltungsbetrieb.
Zusätzlicher Schneeeintrag bei Außenanlagen.
Leistung und tägliche Laufzeit der Schmelzeinrichtung.
Verfügbare Abwärme aus der Kälteanlage.
Zeitfenster für das vollständige Abschmelzen.
Reserve bei Spitzenauslastung oder Ausfall der Schmelzheizung.
Anfallende Schneemenge beim saisonalen Eisabbau.
Die Grube sollte nicht nur den durchschnittlichen Eisabrieb aufnehmen
können. Auch betriebliche Spitzen und ein vorübergehender Ausfall der
Schmelzeinrichtung müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
3. Orientierungswerte nach DIN 18036
Die DIN 18036:2017-10 enthält im Raumprogramm unterschiedliche
Mindestgrundflächen für Schmelzgruben. Die Werte richten sich nach der
Art und Größe der Eissportanlage:
Anlage mit einer Standard-Eisfläche:
mindestens 15 Quadratmeter Grundfläche.
Kombinationsanlage aus Schnelllaufbahn und Standardfläche:
mindestens 40 Quadratmeter Grundfläche.
Tiefe:
nach dem Raumprogramm der DIN mindestens zwei Meter.
Dabei handelt es sich um Grundflächen und nicht um Angaben zum
nutzbaren Grubenvolumen. Das tatsächlich erforderliche Volumen muss
anhand des Betriebs und der Schmelzleistung ermittelt werden.
„Die Schmelzgrube ist unfallsicher zu umwehren oder abzudecken und muss
einwandfrei zu reinigen sein.“
– DIN 18036:2017-10, Abschnitt 6.2
DIN-Werte ersetzen keine objektspezifische Berechnung. Je nach Maschine,
Bearbeitungsintervallen und Schneemenge kann eine deutlich größere Grube
erforderlich sein.
4. Anordnung, Anfahrt und Entladehöhe
Die Schneegrube sollte möglichst nahe am Raum der
Eisbearbeitungsmaschine liegen und über einen kurzen, übersichtlichen
Fahrweg erreichbar sein. Die Maschine muss sicher vor der Entladestelle
positioniert werden können.
Kurzer und möglichst gerader Anfahrweg.
Ausreichende Rangierfläche vor der Entladestelle.
Keine Kreuzung mit öffentlichen Besucherwegen.
Rutschhemmender und spikebeständiger Fahrbereich.
Gute Sicht auf Grubenkante, Abdeckung und Entladebereich.
Ausreichende und blendfreie Beleuchtung.
Eindeutige Markierung der vorgesehenen Entladeposition.
Schutz von Wänden, Toren, Leitungen und technischen Anlagen.
Über der Entladestelle muss die maximale Höhe der Maschine bei vollständig
angehobenem Schneetank berücksichtigt werden. Das betrifft insbesondere
Fahrerkabinen, Tankklappen, Hydraulikzylinder und andere bewegliche
Maschinenteile.
Leuchten, Kabeltrassen, Rohrleitungen, Lüftungskanäle, Tore und
Sprinkleranlagen dürfen nicht in den Bewegungsbereich des Schneetanks
hineinragen.
Maßgeblich ist nicht die normale Fahrzeughöhe, sondern die maximale
Betriebshöhe beim Entleeren. Die erforderlichen Maße sollten vor der
Planung beim Maschinenhersteller abgefragt werden.
5. Absturz- und Anfahrschutz
Eine offene Schneegrube stellt sowohl für Personen als auch für die
Eisbearbeitungsmaschine eine erhebliche Gefahr dar. Die Sicherung muss
deshalb zu allen Betriebszuständen passen – auch während des Entleerens,
der Reinigung und der Wartung.
Tragfähige, gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesicherte Abdeckung.
Wirksame Umwehrung an Bereichen, die nicht abgedeckt werden können.
Schutz gegen unbeabsichtigtes Hineinfahren der Maschine.
Ausreichend bemessene Anschläge oder Radabweiser.
Sicherung der Grubenkante gegen mechanische Beschädigung.
Gute Erkennbarkeit der Grubenkante bei allen Lichtverhältnissen.
Zugang nur für beauftragte und unterwiesene Personen.
Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen oder Schließen der Abdeckung.
Wird die Abdeckung mit der Eisbearbeitungsmaschine überfahren, muss sie
für das Maschinengewicht und die tatsächlich auftretenden Radlasten
statisch ausgelegt sein. Dabei sind auch dynamische Belastungen beim
Anfahren, Bremsen und Rangieren zu berücksichtigen.
Während Arbeiten an oder in der Grube ist der Bereich mit einer
tragfähigen Absperrung zu sichern. Absperrband allein bietet keinen
ausreichenden Schutz gegen Absturz.
Besonderheit bei Flüssiggasmaschinen
Flüssiggas ist schwerer als Luft und kann sich bei einer Undichtigkeit
in Vertiefungen, Schächten oder Gruben sammeln. Befindet sich eine
Schneegrube im Abstell- oder Fahrbereich einer flüssiggasbetriebenen
Maschine, muss diese Gefährdung ausdrücklich beurteilt werden.
Das Abstellen der Maschine, der Umgang mit Gasbehältern und die Lage
der Grube müssen mit dem Explosionsschutz- und Lüftungskonzept
abgestimmt werden.
6. Bauweise und Reinigung
Die Innenflächen der Grube müssen widerstandsfähig, möglichst fugenarm
und leicht zu reinigen sein. Eisabrieb kann Schmutz, Gummiabrieb,
Markierungsreste, kleine Metallteile und weitere Fremdkörper enthalten.
Wasserbeständige und reinigungsfähige Oberflächen.
Ausreichende Beständigkeit gegen mechanische Beanspruchung.
Korrosionsschutz für Gitter, Einbauteile und Befestigungen.
Möglichst wenige schwer zugängliche Ecken und Vertiefungen.
Zugang zur Entfernung von Schlamm und Fremdkörpern.
Reinigungsmöglichkeit möglichst ohne Einstieg in die Grube.
Kontrollierbare Abläufe, Pumpen und Siebeinrichtungen.
Schutz elektrischer Einrichtungen gegen Feuchtigkeit und Anfahren.
Muss eine Person die Grube zur Reinigung oder Wartung betreten, sind
vor Beginn der Arbeiten die Grubenabdeckung, die Schmelzeinrichtung,
vorhandene Pumpen und der Maschinenverkehr gegen unbeabsichtigte
Betätigung zu sichern.
Erforderliche Zugänge, Rettungsmöglichkeiten und die Anwesenheit einer
weiteren Person sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
7. Schmelztechnik und Abwärmenutzung
Der Eisabrieb kann über Heizflächen, Rohrregister, warmes Sprühwasser
oder eine Kombination verschiedener Systeme abgeschmolzen werden.
Entscheidend ist eine gleichmäßige Wärmeübertragung, damit sich keine
großen, nur langsam schmelzenden Schneeberge bilden.
Bei der Schmelztechnik sind insbesondere zu berücksichtigen:
Stündlich und täglich anfallende Schneemenge.
Erforderliche Zeit bis zur vollständigen Entleerung.
Position und Verteilung der Heizflächen.
Umwälzung oder Besprühung des Eisabriebs.
Schutz von Pumpen und Leitungen gegen Fremdkörper.
Zugänglichkeit für Reinigung und Wartung.
Regelung und Überwachung der Schmelzleistung.
Frostschutz bei saisonal stillgelegten Anlagenbereichen.
Die DIN 18036 nennt für die Schmelzheizung eine Leistung von mindestens
100 Kilowatt und empfiehlt die Nutzung von Niedertemperaturabwärme aus
dem Verflüssiger der Kälteanlage.
Diese Angabe ersetzt jedoch keine technische Auslegung. Die tatsächlich
benötigte Leistung hängt von Schneemenge, Eistemperatur, Betriebszeit,
Grubengröße und Schmelzverfahren ab.
Die Nutzung vorhandener Abwärme kann den Energieverbrauch der
Schmelzgrube deutlich reduzieren. Voraussetzung ist ein aufeinander
abgestimmtes Wärme-, Speicher- und Regelungskonzept.
8. Schmelzwasser und Entwässerung
Das entstehende Schmelzwasser muss kontrolliert abgeleitet werden.
Die Einleitung ist mit der Gebäudeentwässerung, dem Entwässerungsplan
und den örtlichen Vorgaben des Abwasserbetriebes abzustimmen.
Ausreichend dimensionierter Ablauf oder Pumpensumpf.
Schutz von Pumpen und Abläufen gegen Feststoffe.
Reinigbare Siebe oder Abscheideeinrichtungen.
Rückstauschutz entsprechend dem Entwässerungskonzept.
Kontrolle des Wasserstandes und der Pumpenfunktion.
Alarmierung bei Pumpenausfall oder zu hohem Wasserstand.
Vermeidung unkontrollierter Überläufe in Verkehrsbereiche.
Eine Wiederverwendung des Schmelzwassers darf nicht automatisch
vorausgesetzt werden. Eisabrieb kann Verunreinigungen enthalten.
Vor einer erneuten Nutzung müssen Wasserqualität, Aufbereitung,
Filterung und technische Eignung geprüft werden.
9. Betrieb, Kontrolle und Wartung
Für den sicheren Betrieb sollten Zuständigkeiten, Kontrollen und
Reinigungsintervalle schriftlich festgelegt werden.
Kontrolle vor dem Entleeren
Grubenabdeckung befindet sich in der vorgesehenen Betriebsstellung.
Entladebereich und Rangierweg sind frei.
Keine Personen halten sich im Gefahrenbereich auf.
Beleuchtung und Sichtverhältnisse sind ausreichend.
Anschläge und Anfahrschutz sind unbeschädigt.
Über dem Schneetank ist der vollständige Bewegungsraum frei.
Schmelzgrube besitzt ausreichend freie Aufnahmekapazität.
Regelmäßige Kontrollen
Zustand und Befestigung der Abdeckung.
Korrosion, Risse und mechanische Beschädigungen.
Funktion von Umwehrungen und Absturzsicherungen.
Funktion von Pumpen, Abläufen und Schmelzeinrichtungen.
Wasserstand und mögliche Rückstauprobleme.
Ablagerungen, Schlamm und Fremdkörper.
Dichtheit von Leitungen und Anschlüssen.
Funktion vorhandener Warn- und Meldeeinrichtungen.
Festgestellte Mängel müssen dokumentiert und abhängig von ihrer
Bedeutung unverzüglich beseitigt werden. Bei beschädigter Abdeckung,
fehlender Absturzsicherung oder nicht beherrschbarem Wasserstand darf
die Grube nicht weiter wie gewohnt betrieben werden.
10. Regelwerke in Deutschland
Für Planung und Betrieb einer Schnee- oder Schmelzgrube können
insbesondere folgende Regelwerke und Unterlagen relevant sein:
DIN 18036 für Planung und Bau von Eissportanlagen.
Arbeitsschutzgesetz und objektspezifische Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten.
Betriebssicherheitsverordnung für eingesetzte Arbeitsmittel.
Gefahrstoff- und Explosionsschutz bei Flüssiggasmaschinen.
Örtliche Bau- und Entwässerungsvorschriften.
Brandschutzkonzept und Genehmigungsunterlagen der Eissportanlage.
Herstellerangaben der Eisbearbeitungsmaschine.
Statische Nachweise für befahrbare Abdeckungen und Anfahrschutz.
DIN-Normen sind nicht automatisch Gesetze. Sie können jedoch durch
Verträge, Genehmigungen, gesetzliche Verweise oder andere Festlegungen
verbindlich werden und dienen als anerkannte Planungsgrundlage.
11. Exkurs Schweiz: BASPO-Empfehlungen
Das Schweizer Bundesamt für Sport, kurz BASPO, veröffentlicht mit
„401 – Eissportanlagen“ eine umfangreiche Planungshilfe. Diese
Veröffentlichung gilt nicht als deutsche Vorschrift, bietet aber
interessante Vergleichs- und Orientierungswerte.
Das BASPO nennt für Schnee- und Schmelzgruben unter anderem folgende
Empfehlungen:
Der Nutzinhalt sollte ungefähr 35 Kubikmeter pro Eisfeld betragen.
Die freie Höhe über der Grube sollte idealerweise ungefähr vier Meter
betragen; maßgeblich bleibt der eingesetzte Maschinentyp.
Die Grube soll gegen Absturz gesichert und abgedeckt werden.
Die Beheizung soll möglichst mit Abwärme erfolgen.
Werkstatt und Schmelzgrube sollten wegen der Feuchtigkeit räumlich
voneinander getrennt werden.
Die Vorgaben der jeweiligen Liegenschaftsentwässerung sind zu
berücksichtigen.
Bei Außenanlagen kann alternativ eine ausreichend große
Schneelagerfläche vorgesehen werden.
Die BASPO-Angabe von ungefähr 35 Kubikmetern beschreibt einen
empfohlenen Nutzinhalt. Die Werte der DIN 18036 beziehen sich dagegen
auf Mindestgrundflächen im Raumprogramm. Die Angaben können deshalb
nicht unmittelbar miteinander verglichen werden.
Auch in der Schweiz muss die konkrete Ausführung an Maschinentyp,
Eisflächenanzahl, Bearbeitungsintervalle, Schneemenge und
Schmelzsystem angepasst werden.
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