Der Eismeister

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Zutrittskontrolle und Besucherzählung in Eissporthallen

Ein Zutrittskontrollsystem ist mehr als eine Möglichkeit, Eintrittskarten zu verkaufen. Es hilft dem Betreiber dabei, jederzeit den Überblick darüber zu behalten, wie viele Personen sich in der Eissporthalle befinden. So kann der Einlass rechtzeitig gestoppt werden, bevor eine festgelegte Besuchergrenze überschritten wird.

Besonders wichtig ist, dass Tageskasse, Online-Verkauf, Vorverkauf und gegebenenfalls Gruppenbuchungen auf denselben aktuellen Datenbestand zugreifen. Nur dann ist sichergestellt, dass ein Ticket nicht mehrfach verkauft wird und alle Verkaufswege dieselbe verfügbare Kapazität berücksichtigen.

1. Aufgabe eines Zutrittskontrollsystems

Das System verbindet Ticketverkauf und Einlasskontrolle. Es zeigt dem Personal an, wie viele Zutritte bereits erfolgt sind und wie viele Eintrittskarten noch verkauft werden können. Entscheidend ist nicht allein die Zahl der verkauften Tickets, sondern auch die tatsächliche Anwesenheit in der Halle.

Werden Eintrittskarten am Zugang gescannt und Austritte ebenfalls erfasst, kann die aktuelle Besucherzahl zuverlässig angezeigt werden. Das ist besonders bei starkem Publikumseislauf, Eisdiscos, Ferienzeiten oder Veranstaltungen wichtig.

Wichtig: Im Sicherheitskonzept muss eindeutig festgelegt sein, was gezählt wird: nur Besucherinnen und Besucher oder alle gleichzeitig anwesenden Personen einschließlich Personal, Sportgruppen, Dienstleistern und Mitwirkenden.

2. Maximale Besucherzahl richtig festlegen

Die Kassensoftware legt die zulässige Besucherzahl nicht selbst fest. Die verbindliche Obergrenze ergibt sich aus den für die Halle geltenden Unterlagen, insbesondere aus der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, dem Sicherheitskonzept und möglichen behördlichen Auflagen. Rettungswege, Ausgänge, Hallengröße und die zugelassene Nutzung spielen dabei eine wesentliche Rolle.

Diese genehmigte Höchstzahl ist die absolute Obergrenze. Sie darf nicht überschritten werden und muss als Kapazitätsgrenze im Zutritts- und Kassensystem hinterlegt sein.

Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ersetzt diese Obergrenze nicht. Sie hilft jedoch dabei, Risiken im laufenden Betrieb zu erkennen und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu kann auch gehören, den Einlass bei einer besonderen Betriebslage vorübergehend zu begrenzen oder ganz zu stoppen.

3. Gemeinsame Datenbasis für Kasse und Online-Verkauf

Tageskasse und Online-Verkauf müssen auf dieselbe Kapazität zugreifen. Verkauft die Tageskasse ein Ticket, muss sich die online verfügbare Anzahl sofort verringern – und umgekehrt. Gleiches gilt für Vorverkauf, Gruppenbuchungen, Gutscheine oder reservierte Kontingente.

  • Eine zentrale Datenbank für alle Verkaufswege verwenden.
  • Die im Sicherheitskonzept festgelegte Höchstzahl im System hinterlegen.
  • Reservierte und bereits verkaufte Tickets bei der verfügbaren Kapazität berücksichtigen.
  • Eintritte und Austritte am Zugang nachvollziehbar erfassen.
  • Den Online-Verkauf zentral und ohne Zeitverzug sperren können.
  • Der Tageskasse klar anzeigen, wann kein weiterer Verkauf zulässig ist.
Praxisregel: Ein Verkauf darf nicht weiterlaufen, nur weil an der Kasse noch Tickets gedruckt werden könnten. Sobald die hinterlegte Kapazität erreicht ist, müssen sowohl Online-Verkauf als auch Tageskasse gesperrt sein.

4. Wenn vorübergehend weniger Personen eingelassen werden dürfen

Die genehmigte Höchstzahl gilt nur, solange die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb tatsächlich vorhanden sind. In besonderen Situationen kann daher eine niedrigere Betriebsgrenze erforderlich sein. Diese muss sich aus dem Sicherheitskonzept, der Gefährdungsbeurteilung und der aktuellen Lage ergeben.

Mögliche Gründe für eine vorübergehende Begrenzung sind zum Beispiel:

  • Ein Teil der Eisfläche muss wegen eines Schadens oder einer Unebenheit gesperrt werden.
  • Rettungswege, Ausgänge oder Verkehrsflächen sind eingeschränkt nutzbar.
  • Eine technische Störung beeinträchtigt den sicheren Hallenbetrieb.
  • Sanitäreinrichtungen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Es gibt ungewöhnlich viele Verletzte und die Erste-Hilfe-Struktur ist vorübergehend ausgelastet.
  • Die erforderliche Personalbesetzung oder Aufsicht ist nicht sichergestellt.

Die neue Grenze darf nicht einfach rechnerisch aus der verbleibenden Eisfläche abgeleitet werden. Maßgeblich ist die Entscheidung der verantwortlichen Person nach den Vorgaben des Sicherheitskonzepts. Sind Rettungswege, Brandschutz oder genehmigte Nutzungsbedingungen betroffen, muss bei Unklarheiten die zuständige Fachperson beziehungsweise Behörde einbezogen werden.

5. Zählen, Einlass stoppen und dokumentieren

Für den Betrieb sollte klar geregelt sein, wer eine Besucherbegrenzung anordnet und wer den Verkauf wieder freigibt. Diese Entscheidung darf nicht zufällig an der Kasse entstehen, sondern muss einer benannten verantwortlichen Person zugeordnet sein.

  • Aktuelle Besucherzahl regelmäßig am zentralen System kontrollieren.
  • Bei Erreichen der Grenze Verkauf an Tageskasse und online gleichzeitig stoppen.
  • Grund, Uhrzeit und vorübergehend festgelegte Besuchergrenze dokumentieren.
  • Personal am Einlass, an der Kasse und in der Halle unmittelbar informieren.
  • Erst wieder öffnen, wenn die Ursache beseitigt oder eine sichere Betriebsgrenze bestätigt ist.
Beispiel: Wird ein Teil der Eisfläche gesperrt, kann die verantwortliche Person eine niedrigere Besuchergrenze festlegen. Das Zutrittskontrollsystem muss diese Grenze sofort übernehmen, damit weder online noch an der Tageskasse weitere Tickets über diese reduzierte Kapazität hinaus verkauft werden.

6. Was passiert bei einem Systemausfall?

Auch für einen Ausfall von Internet, Strom, Kasse oder Zutrittslesern braucht die Halle eine klare Regelung. Ohne verlässliche Besucherzählung darf nicht unbegrenzt weiterverkauft werden. Das Sicherheitskonzept sollte deshalb einen Ersatzablauf enthalten.

  • Verantwortliche Person und erreichbare technische Ansprechstelle festlegen.
  • Online-Verkauf bei Bedarf sofort zentral sperren.
  • Manuelle Zählung nur nach einem vorher festgelegten Verfahren einsetzen.
  • Bei unklarer Besucherzahl den Einlass vorsorglich stoppen.
  • Störung, Maßnahmen und Wiederinbetriebnahme dokumentieren.

Ein gutes Zutrittskontrollsystem unterstützt somit nicht nur den Kartenverkauf. Es ist ein wichtiges Werkzeug für einen sicheren, kontrollierten und nachvollziehbaren Hallenbetrieb.

Stand: 20.09.2026 – regelmäßige fachliche Überprüfung empfohlen.

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